Römer - Kapitel 16
Empfehlungen, Grüße und Segenswünsche
1 Ich empfehle euch aber unsere Schwester Phöbe, welche Dienerin der Gemeinde zu Kenchreä ist, 2 damit ihr sie aufnehmet im Herrn, wie es Heiligen geziemt, und ihr beistehet, in welcher Sache sie euer bedarf; denn auch sie ist vielen eine Beschützerin gewesen, auch mir selbst. 3 Grüßet Prisca und Aquila, meine Mitarbeiter in Christus Jesus, (Apostelgeschichte 18.2) (Apostelgeschichte 18.18) (Apostelgeschichte 18.26) 4 welche für mein Leben ihren Nacken dargeboten haben, denen nicht allein ich danke, sondern auch alle Gemeinden der Heiden; grüßet auch die Gemeinde in ihrem Hause. 5 Grüßet den Epänetus, meinen Geliebten, welcher ein Erstling von Asien ist für Christus. 6 Grüßet Maria, welche viel für uns gearbeitet hat. 7 Grüßet Andronicus und Junias, meine Verwandten und Mitgefangenen, welche unter den Aposteln angesehen und vor mir in Christus gewesen sind. 8 Grüßet Amplias, meinen Geliebten im Herrn. 9 Grüßet Urbanus, unsern Mitarbeiter in Christus, und Stachys, meinen Geliebten. 10 Grüßet Apelles, den in Christus Bewährten, grüßet die vom Hause des Aristobulus. 11 Grüßet Herodion, meinen Verwandten; grüßet die vom Hause des Narcissus, die im Herrn sind. 12 Grüßet die Tryphena und die Tryphosa, die im Herrn arbeiten; grüßet Persis, die Geliebte, die viel gearbeitet hat im Herrn. 13 Grüßet Rufus, den Auserwählten im Herrn, und seine und meine Mutter. (Markus 15.21) 14 Grüßet Asynkritus, Phlegon, Hermes, Patrobas, Hermas und die Brüder bei ihnen. 15 Grüßet Philologus und Julia, Nereus und seine Schwester, auch Olympas und alle Heiligen bei ihnen. 16 Grüßet einander mit dem heiligen Kuß! Es grüßen euch alle Gemeinden Christi. (1. Korinther 16.20)Warnung vor falschen Lehrern und Verführern
17 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, gebet acht auf die, welche Trennungen und Ärgernisse anrichten abseits von der Lehre, die ihr gelernt habt, und meidet sie. (Matthäus 7.15) (2. Thessalonicher 3.6) (Titus 3.10) 18 Denn solche dienen nicht dem Herrn Jesus Christus, sondern ihrem eigenen Bauch, und durch gleisnerische Reden und schöne Worte verführen sie die Herzen der Arglosen. (Philipper 3.19) (Kolosser 2.4) 19 Denn euer Gehorsam ist überall bekanntgeworden. Darum freue ich mich über euch, möchte aber, daß ihr weise wäret zum Guten und unvermischt bliebet mit dem Bösen. (Römer 1.8) (1. Korinther 14.20) 20 Der Gott des Friedens aber wird den Satan unter euren Füßen zermalmen in kurzem! Die Gnade unsres Herrn Jesus Christus sei mit euch!Briefschluss. Die Offenbarung des Geheimnisses Gottes
21 Es grüßen euch Timotheus, mein Mitarbeiter, und Lucius und Jason und Sosipater, meine Verwandten. (Apostelgeschichte 16.1-3) (Apostelgeschichte 17.6) (Apostelgeschichte 19.22) (Apostelgeschichte 20.4) (Philipper 2.19-22) 22 Ich, Tertius, der ich den Brief geschrieben habe, grüße euch im Herrn. 23 Es grüßt euch Gajus, der mich und die ganze Gemeinde beherbergt. Es grüßt euch Erastus, der Stadtverwalter, und Quartus, der Bruder. (1. Korinther 1.14) 24 Die Gnade unsres Herrn Jesus Christus sei mit euch allen! Amen. 25 Dem aber, der euch stärken kann laut meines Evangeliums und der Predigt von Jesus Christus, gemäß der Offenbarung des Geheimnisses, das von ewigen Zeiten her verschwiegen gewesen, (1. Korinther 2.7) (Epheser 1.9) (Epheser 3.4) 26 jetzt aber geoffenbart und durch prophetische Schriften auf Befehl des ewigen Gottes kundgetan worden ist, zum Gehorsam des Glaubens, für alle Völker, (Römer 1.5) 27 ihm, dem allein weisen Gott, durch Jesus Christus, sei die Ehre von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. (An die Römer gesandt von Korinth durch Phöbe, die Dienerin der Gemeinde zu Kenchreä.)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)