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Römer - Kapitel 15

Dem Nächsten gefallen zum Guten

1 Es ist aber unsere, der Starken Pflicht, die Schwachheiten der Kraftlosen zu tragen und nicht Gefallen an uns selber zu haben. (Römer 14.1) 2 Es soll aber ein jeder von uns seinem Nächsten gefallen zum Guten, zur Erbauung. (1. Korinther 9.19) (1. Korinther 10.24) (1. Korinther 10.33) 3 Denn auch Christus hatte nicht an sich selbst Gefallen, sondern wie geschrieben steht: «Die Schmähungen derer, die dich geschmäht haben, sind auf mich gefallen.» 4 Was aber zuvor geschrieben worden ist, das wurde zu unserer Belehrung geschrieben, damit wir durch die Geduld und durch den Trost der Schrift Hoffnung fassen. (1. Korinther 10.11) 5 Der Gott der Geduld und des Trostes aber gebe euch, untereinander eines Sinnes zu sein, Christus Jesus gemäß, (Philipper 2.2) 6 damit ihr einmütig, mit einem Munde Gott und den Vater unsres Herrn Jesus Christus lobet. 7 Darum nehmet euch einer des andern an, gleichwie auch Christus sich euer angenommen hat, zu Gottes Ehre!

Die Gläubigen sollen Gott loben wegen seiner Barmherzigkeit

8 Ich sage aber, daß Jesus Christus ein Diener der Beschneidung geworden ist um der Wahrhaftigkeit Gottes willen, um die Verheißungen an die Väter zu bestätigen, (Matthäus 15.24) (Apostelgeschichte 3.25) 9 daß aber die Heiden Gott loben um der Barmherzigkeit willen, wie geschrieben steht: «Darum will ich dich preisen unter den Heiden und deinem Namen lobsingen!» 10 Und wiederum spricht er: «Freuet euch, ihr Heiden, mit seinem Volk!» 11 Und wiederum: «Lobet den Herrn, alle Heiden, preiset ihn, alle Völker!» 12 Und wiederum spricht Jesaja: «Es wird aus der Wurzel Jesses sprossen der, welcher aufsteht, um über die Heiden zu herrschen; auf ihn werden die Heiden hoffen.» (Offenbarung 5.5) 13 Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und mit Frieden im Glauben, daß ihr überströmet an Hoffnung, in der Kraft des heiligen Geistes!

Der Dienst des Apostels Paulus

14 Ich habe aber, meine Brüder, die feste Überzeugung von euch, daß auch ihr selbst voll Gütigkeit seid, erfüllt mit aller Erkenntnis und fähig, einander zu ermahnen. 15 Das machte mir aber zum Teil um so mehr Mut, euch zu schreiben, um euer Gedächtnis wieder aufzufrischen, wegen der Gnade, die mir von Gott gegeben ist, (Römer 1.5) (Römer 12.3) 16 daß ich ein Diener Jesu Christi für die Heiden sein soll, der das Evangelium Gottes priesterlich verwaltet, auf daß das Opfer der Heiden angenehm werde, geheiligt im heiligen Geist. (Römer 11.13) 17 Ich habe also Grund zum Rühmen in Christus Jesus, vor Gott. 18 Denn ich würde nicht wagen, etwas davon zu sagen, wenn nicht Christus es durch mich gewirkt hätte, um die Heiden zum Gehorsam zu bringen durch Wort und Werk, (Römer 1.5) (2. Korinther 3.5) 19 in Kraft von Zeichen und Wundern, in Kraft des heiligen Geistes, also daß ich von Jerusalem an und ringsumher bis nach Illyrien das Evangelium von Christus völlig ausgerichtet habe, (Markus 16.17) (2. Korinther 12.12) 20 wobei ich es mir zur Ehre mache, das Evangelium nicht dort zu verkündigen, wo Christi Name schon bekannt ist, damit ich nicht auf einen fremden Grund baue, (2. Korinther 10.15-16) 21 sondern, wie geschrieben steht: «Welchen nicht von ihm verkündigt worden ist, die sollen es sehen, und welche es nicht gehört haben, die sollen es vernehmen.»

Reisepläne des Apostels. Ermahnung zur Fürbitte

22 Darum bin ich auch oftmals verhindert worden, zu euch zu kommen. (Römer 1.13) 23 Da ich jetzt aber in diesen Gegenden keinen Raum mehr habe, wohl aber seit vielen Jahren ein Verlangen hege, zu euch zu kommen, (Römer 1.10-11) 24 so werde ich auf der Reise nach Spanien zu euch kommen; denn ich hoffe, euch auf der Durchreise zu sehen und von euch dorthin geleitet zu werden, wenn ich mich zuvor ein wenig an euch erquickt habe. 25 Nun aber reise ich nach Jerusalem, im Dienste der Heiligen. (Apostelgeschichte 18.21) (Apostelgeschichte 19.21) (Apostelgeschichte 20.22) (Apostelgeschichte 24.17) 26 Es hat nämlich Mazedonien und Achaja gefallen, eine Sammlung für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem zu veranstalten; (1. Korinther 16.1) (2. Korinther 8.1-4) (2. Korinther 8.9) 27 es hat ihnen gefallen, und sie sind es ihnen auch schuldig; denn wenn die Heiden an ihren geistlichen Gütern Anteil erhalten haben, so sind sie auch verpflichtet, jenen in den leiblichen zu dienen. (1. Korinther 9.11) (Galater 6.6) 28 Wenn ich nun das ausgerichtet und ihnen diese Frucht gesichert habe, will ich bei euch durchreisen nach Spanien. 29 Ich weiß aber, daß, wenn ich zu euch komme, es in der Fülle des Segens Christi geschehen wird. 30 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, durch unsern Herrn Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, daß ihr mit mir kämpfet in den Gebeten für mich zu Gott, (2. Korinther 1.11) (2. Thessalonicher 3.1) 31 daß ich errettet werde von den Ungläubigen in Judäa und daß meine Dienstleistung für Jerusalem den Heiligen angenehm sei, (1. Thessalonicher 2.15) 32 auf daß ich durch Gottes Willen mit Freuden zu euch komme und mich mit euch erquicke. 33 Der Gott aber des Friedens sei mit euch allen! Amen.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)