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Römer - Kapitel 15

Dem Nächsten gefallen zum Guten

1 Es ist aber unsere, der Starken Pflicht, die Schwachheiten der Kraftlosen zu tragen und nicht Gefallen an uns selber zu haben. (Römer 14.1) 2 Es soll aber ein jeder von uns seinem Nächsten gefallen zum Guten, zur Erbauung. (1. Korinther 9.19) (1. Korinther 10.24) (1. Korinther 10.33) 3 Denn auch Christus hatte nicht an sich selbst Gefallen, sondern wie geschrieben steht: «Die Schmähungen derer, die dich geschmäht haben, sind auf mich gefallen.» 4 Was aber zuvor geschrieben worden ist, das wurde zu unserer Belehrung geschrieben, damit wir durch die Geduld und durch den Trost der Schrift Hoffnung fassen. (1. Korinther 10.11) 5 Der Gott der Geduld und des Trostes aber gebe euch, untereinander eines Sinnes zu sein, Christus Jesus gemäß, (Philipper 2.2) 6 damit ihr einmütig, mit einem Munde Gott und den Vater unsres Herrn Jesus Christus lobet. 7 Darum nehmet euch einer des andern an, gleichwie auch Christus sich euer angenommen hat, zu Gottes Ehre!

Die Gläubigen sollen Gott loben wegen seiner Barmherzigkeit

8 Ich sage aber, daß Jesus Christus ein Diener der Beschneidung geworden ist um der Wahrhaftigkeit Gottes willen, um die Verheißungen an die Väter zu bestätigen, (Matthäus 15.24) (Apostelgeschichte 3.25) 9 daß aber die Heiden Gott loben um der Barmherzigkeit willen, wie geschrieben steht: «Darum will ich dich preisen unter den Heiden und deinem Namen lobsingen!» 10 Und wiederum spricht er: «Freuet euch, ihr Heiden, mit seinem Volk!» 11 Und wiederum: «Lobet den Herrn, alle Heiden, preiset ihn, alle Völker!» 12 Und wiederum spricht Jesaja: «Es wird aus der Wurzel Jesses sprossen der, welcher aufsteht, um über die Heiden zu herrschen; auf ihn werden die Heiden hoffen.» (Offenbarung 5.5) 13 Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und mit Frieden im Glauben, daß ihr überströmet an Hoffnung, in der Kraft des heiligen Geistes!

Der Dienst des Apostels Paulus

14 Ich habe aber, meine Brüder, die feste Überzeugung von euch, daß auch ihr selbst voll Gütigkeit seid, erfüllt mit aller Erkenntnis und fähig, einander zu ermahnen. 15 Das machte mir aber zum Teil um so mehr Mut, euch zu schreiben, um euer Gedächtnis wieder aufzufrischen, wegen der Gnade, die mir von Gott gegeben ist, (Römer 1.5) (Römer 12.3) 16 daß ich ein Diener Jesu Christi für die Heiden sein soll, der das Evangelium Gottes priesterlich verwaltet, auf daß das Opfer der Heiden angenehm werde, geheiligt im heiligen Geist. (Römer 11.13) 17 Ich habe also Grund zum Rühmen in Christus Jesus, vor Gott. 18 Denn ich würde nicht wagen, etwas davon zu sagen, wenn nicht Christus es durch mich gewirkt hätte, um die Heiden zum Gehorsam zu bringen durch Wort und Werk, (Römer 1.5) (2. Korinther 3.5) 19 in Kraft von Zeichen und Wundern, in Kraft des heiligen Geistes, also daß ich von Jerusalem an und ringsumher bis nach Illyrien das Evangelium von Christus völlig ausgerichtet habe, (Markus 16.17) (2. Korinther 12.12) 20 wobei ich es mir zur Ehre mache, das Evangelium nicht dort zu verkündigen, wo Christi Name schon bekannt ist, damit ich nicht auf einen fremden Grund baue, (2. Korinther 10.15-16) 21 sondern, wie geschrieben steht: «Welchen nicht von ihm verkündigt worden ist, die sollen es sehen, und welche es nicht gehört haben, die sollen es vernehmen.»

Reisepläne des Apostels. Ermahnung zur Fürbitte

22 Darum bin ich auch oftmals verhindert worden, zu euch zu kommen. (Römer 1.13) 23 Da ich jetzt aber in diesen Gegenden keinen Raum mehr habe, wohl aber seit vielen Jahren ein Verlangen hege, zu euch zu kommen, (Römer 1.10-11) 24 so werde ich auf der Reise nach Spanien zu euch kommen; denn ich hoffe, euch auf der Durchreise zu sehen und von euch dorthin geleitet zu werden, wenn ich mich zuvor ein wenig an euch erquickt habe. 25 Nun aber reise ich nach Jerusalem, im Dienste der Heiligen. (Apostelgeschichte 18.21) (Apostelgeschichte 19.21) (Apostelgeschichte 20.22) (Apostelgeschichte 24.17) 26 Es hat nämlich Mazedonien und Achaja gefallen, eine Sammlung für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem zu veranstalten; (1. Korinther 16.1) (2. Korinther 8.1-4) (2. Korinther 8.9) 27 es hat ihnen gefallen, und sie sind es ihnen auch schuldig; denn wenn die Heiden an ihren geistlichen Gütern Anteil erhalten haben, so sind sie auch verpflichtet, jenen in den leiblichen zu dienen. (1. Korinther 9.11) (Galater 6.6) 28 Wenn ich nun das ausgerichtet und ihnen diese Frucht gesichert habe, will ich bei euch durchreisen nach Spanien. 29 Ich weiß aber, daß, wenn ich zu euch komme, es in der Fülle des Segens Christi geschehen wird. 30 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, durch unsern Herrn Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, daß ihr mit mir kämpfet in den Gebeten für mich zu Gott, (2. Korinther 1.11) (2. Thessalonicher 3.1) 31 daß ich errettet werde von den Ungläubigen in Judäa und daß meine Dienstleistung für Jerusalem den Heiligen angenehm sei, (1. Thessalonicher 2.15) 32 auf daß ich durch Gottes Willen mit Freuden zu euch komme und mich mit euch erquicke. 33 Der Gott aber des Friedens sei mit euch allen! Amen.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)