zurückEinzelansichtvor

Römer - Kapitel 15

Dem Nächsten gefallen zum Guten

1 Es ist aber unsere, der Starken Pflicht, die Schwachheiten der Kraftlosen zu tragen und nicht Gefallen an uns selber zu haben. (Römer 14.1) 2 Es soll aber ein jeder von uns seinem Nächsten gefallen zum Guten, zur Erbauung. (1. Korinther 9.19) (1. Korinther 10.24) (1. Korinther 10.33) 3 Denn auch Christus hatte nicht an sich selbst Gefallen, sondern wie geschrieben steht: «Die Schmähungen derer, die dich geschmäht haben, sind auf mich gefallen.» 4 Was aber zuvor geschrieben worden ist, das wurde zu unserer Belehrung geschrieben, damit wir durch die Geduld und durch den Trost der Schrift Hoffnung fassen. (1. Korinther 10.11) 5 Der Gott der Geduld und des Trostes aber gebe euch, untereinander eines Sinnes zu sein, Christus Jesus gemäß, (Philipper 2.2) 6 damit ihr einmütig, mit einem Munde Gott und den Vater unsres Herrn Jesus Christus lobet. 7 Darum nehmet euch einer des andern an, gleichwie auch Christus sich euer angenommen hat, zu Gottes Ehre!

Die Gläubigen sollen Gott loben wegen seiner Barmherzigkeit

8 Ich sage aber, daß Jesus Christus ein Diener der Beschneidung geworden ist um der Wahrhaftigkeit Gottes willen, um die Verheißungen an die Väter zu bestätigen, (Matthäus 15.24) (Apostelgeschichte 3.25) 9 daß aber die Heiden Gott loben um der Barmherzigkeit willen, wie geschrieben steht: «Darum will ich dich preisen unter den Heiden und deinem Namen lobsingen!» 10 Und wiederum spricht er: «Freuet euch, ihr Heiden, mit seinem Volk!» 11 Und wiederum: «Lobet den Herrn, alle Heiden, preiset ihn, alle Völker!» 12 Und wiederum spricht Jesaja: «Es wird aus der Wurzel Jesses sprossen der, welcher aufsteht, um über die Heiden zu herrschen; auf ihn werden die Heiden hoffen.» (Offenbarung 5.5) 13 Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und mit Frieden im Glauben, daß ihr überströmet an Hoffnung, in der Kraft des heiligen Geistes!

Der Dienst des Apostels Paulus

14 Ich habe aber, meine Brüder, die feste Überzeugung von euch, daß auch ihr selbst voll Gütigkeit seid, erfüllt mit aller Erkenntnis und fähig, einander zu ermahnen. 15 Das machte mir aber zum Teil um so mehr Mut, euch zu schreiben, um euer Gedächtnis wieder aufzufrischen, wegen der Gnade, die mir von Gott gegeben ist, (Römer 1.5) (Römer 12.3) 16 daß ich ein Diener Jesu Christi für die Heiden sein soll, der das Evangelium Gottes priesterlich verwaltet, auf daß das Opfer der Heiden angenehm werde, geheiligt im heiligen Geist. (Römer 11.13) 17 Ich habe also Grund zum Rühmen in Christus Jesus, vor Gott. 18 Denn ich würde nicht wagen, etwas davon zu sagen, wenn nicht Christus es durch mich gewirkt hätte, um die Heiden zum Gehorsam zu bringen durch Wort und Werk, (Römer 1.5) (2. Korinther 3.5) 19 in Kraft von Zeichen und Wundern, in Kraft des heiligen Geistes, also daß ich von Jerusalem an und ringsumher bis nach Illyrien das Evangelium von Christus völlig ausgerichtet habe, (Markus 16.17) (2. Korinther 12.12) 20 wobei ich es mir zur Ehre mache, das Evangelium nicht dort zu verkündigen, wo Christi Name schon bekannt ist, damit ich nicht auf einen fremden Grund baue, (2. Korinther 10.15-16) 21 sondern, wie geschrieben steht: «Welchen nicht von ihm verkündigt worden ist, die sollen es sehen, und welche es nicht gehört haben, die sollen es vernehmen.»

Reisepläne des Apostels. Ermahnung zur Fürbitte

22 Darum bin ich auch oftmals verhindert worden, zu euch zu kommen. (Römer 1.13) 23 Da ich jetzt aber in diesen Gegenden keinen Raum mehr habe, wohl aber seit vielen Jahren ein Verlangen hege, zu euch zu kommen, (Römer 1.10-11) 24 so werde ich auf der Reise nach Spanien zu euch kommen; denn ich hoffe, euch auf der Durchreise zu sehen und von euch dorthin geleitet zu werden, wenn ich mich zuvor ein wenig an euch erquickt habe. 25 Nun aber reise ich nach Jerusalem, im Dienste der Heiligen. (Apostelgeschichte 18.21) (Apostelgeschichte 19.21) (Apostelgeschichte 20.22) (Apostelgeschichte 24.17) 26 Es hat nämlich Mazedonien und Achaja gefallen, eine Sammlung für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem zu veranstalten; (1. Korinther 16.1) (2. Korinther 8.1-4) (2. Korinther 8.9) 27 es hat ihnen gefallen, und sie sind es ihnen auch schuldig; denn wenn die Heiden an ihren geistlichen Gütern Anteil erhalten haben, so sind sie auch verpflichtet, jenen in den leiblichen zu dienen. (1. Korinther 9.11) (Galater 6.6) 28 Wenn ich nun das ausgerichtet und ihnen diese Frucht gesichert habe, will ich bei euch durchreisen nach Spanien. 29 Ich weiß aber, daß, wenn ich zu euch komme, es in der Fülle des Segens Christi geschehen wird. 30 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, durch unsern Herrn Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, daß ihr mit mir kämpfet in den Gebeten für mich zu Gott, (2. Korinther 1.11) (2. Thessalonicher 3.1) 31 daß ich errettet werde von den Ungläubigen in Judäa und daß meine Dienstleistung für Jerusalem den Heiligen angenehm sei, (1. Thessalonicher 2.15) 32 auf daß ich durch Gottes Willen mit Freuden zu euch komme und mich mit euch erquicke. 33 Der Gott aber des Friedens sei mit euch allen! Amen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.