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Römer - Kapitel 13

Unterordnung unter die Obrigkeit

1 Jedermann sei den obrigkeitlichen Gewalten untertan; denn es gibt keine Obrigkeit, die nicht von Gott wäre; die vorhandenen aber sind von Gott verordnet. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Ordnung Gottes; die aber widerstreben, ziehen sich selbst die Verurteilung zu. 3 Denn die Herrscher sind nicht wegen guten Werken zu fürchten, sondern wegen bösen! Willst du also die Obrigkeit nicht fürchten, so tue das Gute, dann wirst du Lob von ihr empfangen! (1. Petrus 2.13-14) 4 Denn sie ist Gottes Dienerin, zu deinem Besten. Tust du aber Böses, so fürchte dich! Denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; Gottes Dienerin ist sie, eine Rächerin zur Strafe an dem, der das Böse tut. (2. Chronik 19.6-7) 5 Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen. 6 Deshalb zahlet ihr ja auch Steuern; denn sie sind Gottes Diener, die eben dazu bestellt sind. 7 So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Furcht, dem die Furcht, Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21)

Die Liebe ist die Erfüllung des Gesetzes

8 Seid niemand etwas schuldig, als daß ihr einander liebet; denn wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5) 9 Denn die Forderung : «Du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, laß dich nicht gelüsten» (und welches andere Gebot noch sei), wird zusammengefaßt in diesem Wort: «Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!» 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4)

Leben in Wachsamkeit und Reinheit

11 Und dieses sollen wir tun als solche, die die Zeit verstehen, daß nämlich die Stunde schon da ist, wo wir vom Schlafe aufwachen sollten; denn jetzt ist unser Heil näher, als da wir gläubig wurden; (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8) 12 die Nacht ist vorgerückt, der Tag aber nahe. So lasset uns nun ablegen die Werke der Finsternis und anziehen die Waffen des Lichts; (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 laßt uns anständig wandeln als am Tage, nicht in Schmausereien und Schlemmereien, nicht in Unzucht und Ausschweifungen, nicht in Hader und Neid; (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 sondern ziehet den Herrn Jesus Christus an und pfleget das Fleisch nicht bis zur Erregung von Begierden! (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)

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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb des väterlichen Stammes heiraten

1 Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel, 2 und sprachen: Meinem Herrn hat der HERR geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HERRN, daß man das Erbteil Zelophehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert. 4 Wenn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, da sie sind; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter verringert, so viel sie haben. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.
6 Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, 7 auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter. 8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel. 10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,
11 Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern, (4. Mose 26.33) 12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.