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Römer - Kapitel 12

Die Antwort auf Gottes Gnade: Hingabe und Tun des Willens Gottes

1 Ich ermahne euch nun, ihr Brüder, kraft der Barmherzigkeit Gottes, daß ihr eure Leiber darbringet als ein lebendiges, heiliges, Gott wohlgefälliges Opfer: das sei euer vernünftiger Gottesdienst! (Römer 6.13) 2 Und passet euch nicht diesem Weltlauf an, sondern verändert euer Wesen durch die Erneuerung eures Sinnes, um prüfen zu können, was der Wille Gottes sei, der gute und wohlgefällige und vollkommene. (Epheser 4.23) (Epheser 5.10) (Epheser 5.17)

Demut und Dienst in der Gemeinde

3 Denn ich sage kraft der Gnade, die mir gegeben ist, einem jeden unter euch, daß er nicht höher von sich denke, als sich zu denken gebührt, sondern daß er auf Bescheidenheit bedacht sei, wie Gott einem jeden das Maß des Glaubens zugeteilt hat. (Matthäus 20.26) (1. Korinther 4.6) (1. Korinther 12.11) (Epheser 4.7) 4 Denn gleichwie wir an einem Leibe viele Glieder besitzen, nicht alle Glieder aber dieselbe Verrichtung haben, (1. Korinther 12.12) 5 so sind auch wir, die vielen, ein Leib in Christus, als einzelne aber untereinander Glieder. (1. Korinther 12.27) (Epheser 4.4) (Epheser 4.25) 6 Wenn wir aber auch verschiedene Gaben haben nach der uns verliehenen Gnade, zum Beispiel Weissagung, so stimmen sie doch mit dem Glauben überein! (1. Korinther 4.7) (1. Korinther 12.4) 7 Wenn einer dient, sei es so in dem Dienst; wenn einer lehrt, in der Lehre; (1. Petrus 4.10-11) 8 wenn einer ermahnt, in der Ermahnung. Wer gibt, gebe in Einfalt; wer vorsteht, tue es mit Fleiß; wer Barmherzigkeit übt, mit Freudigkeit! (Matthäus 6.3) (2. Korinther 8.2) (2. Korinther 9.7)

Liebe im praktischen Leben

9 Die Liebe sei ungeheuchelt! Hasset das Böse, hanget dem Guten an! (Amos 5.15) (1. Timotheus 1.5) 10 In der Bruderliebe seid gegeneinander herzlich, in der Ehrerbietung komme einer dem andern zuvor! (Johannes 13.4) (Philipper 2.3) 11 Im Fleiß lasset nicht nach, seid brennend im Geist, dienet dem Herrn! (Apostelgeschichte 18.25) (Kolosser 3.23) (Offenbarung 3.15) 12 Seid fröhlich in Hoffnung, in Trübsal haltet stand, seid beharrlich im Gebet! (Lukas 18.1) (Kolosser 4.2) (1. Thessalonicher 5.17) 13 Nehmet Anteil an den Nöten der Heiligen, befleißiget euch der Gastfreundschaft! (Hebräer 13.2) (3. Johannes 1.5-8) 14 Segnet die euch verfolgen, segnet und fluchet nicht! (Matthäus 5.44) (Apostelgeschichte 7.59) (1. Korinther 4.12) 15 Freuet euch mit den Fröhlichen und weinet mit den Weinenden! (Psalm 35.13-14) (2. Korinther 11.29) 16 Seid gleichgesinnt gegeneinander; trachtet nicht nach hohen Dingen, sondern haltet euch herunter zu den Niedrigen; haltet euch nicht selbst für klug! (Römer 15.5) (Philipper 2.2) 17 Vergeltet niemandem Böses mit Bösem! Befleißiget euch dessen, was in aller Menschen Augen edel ist! (Jesaja 5.21) (Sprüche 20.22) (2. Korinther 8.21) (1. Thessalonicher 5.15) 18 Ist es möglich, soviel an euch liegt, so habt mit allen Menschen Frieden. (Markus 9.50) (Hebräer 12.14) 19 Rächet euch nicht selbst, ihr Lieben, sondern gebet Raum dem Zorne Gottes ; denn es steht geschrieben: «Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr.» (3. Mose 19.18) (Matthäus 5.38) 20 Wenn nun deinen Feind hungert, so speise ihn; dürstet ihn, so tränke ihn! Wenn du das tust, wirst du feurige Kohlen auf sein Haupt sammeln. (2. Könige 6.22) 21 Laß dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)