Römer - Kapitel 12
Die Antwort auf Gottes Gnade: Hingabe und Tun des Willens Gottes
1 Ich ermahne euch nun, ihr Brüder, kraft der Barmherzigkeit Gottes, daß ihr eure Leiber darbringet als ein lebendiges, heiliges, Gott wohlgefälliges Opfer: das sei euer vernünftiger Gottesdienst! (Römer 6.13) 2 Und passet euch nicht diesem Weltlauf an, sondern verändert euer Wesen durch die Erneuerung eures Sinnes, um prüfen zu können, was der Wille Gottes sei, der gute und wohlgefällige und vollkommene. (Epheser 4.23) (Epheser 5.10) (Epheser 5.17)Demut und Dienst in der Gemeinde
3 Denn ich sage kraft der Gnade, die mir gegeben ist, einem jeden unter euch, daß er nicht höher von sich denke, als sich zu denken gebührt, sondern daß er auf Bescheidenheit bedacht sei, wie Gott einem jeden das Maß des Glaubens zugeteilt hat. (Matthäus 20.26) (1. Korinther 4.6) (1. Korinther 12.11) (Epheser 4.7) 4 Denn gleichwie wir an einem Leibe viele Glieder besitzen, nicht alle Glieder aber dieselbe Verrichtung haben, (1. Korinther 12.12) 5 so sind auch wir, die vielen, ein Leib in Christus, als einzelne aber untereinander Glieder. (1. Korinther 12.27) (Epheser 4.4) (Epheser 4.25) 6 Wenn wir aber auch verschiedene Gaben haben nach der uns verliehenen Gnade, zum Beispiel Weissagung, so stimmen sie doch mit dem Glauben überein! (1. Korinther 4.7) (1. Korinther 12.4) 7 Wenn einer dient, sei es so in dem Dienst; wenn einer lehrt, in der Lehre; (1. Petrus 4.10-11) 8 wenn einer ermahnt, in der Ermahnung. Wer gibt, gebe in Einfalt; wer vorsteht, tue es mit Fleiß; wer Barmherzigkeit übt, mit Freudigkeit! (Matthäus 6.3) (2. Korinther 8.2) (2. Korinther 9.7)Liebe im praktischen Leben
9 Die Liebe sei ungeheuchelt! Hasset das Böse, hanget dem Guten an! (Amos 5.15) (1. Timotheus 1.5) 10 In der Bruderliebe seid gegeneinander herzlich, in der Ehrerbietung komme einer dem andern zuvor! (Johannes 13.4) (Philipper 2.3) 11 Im Fleiß lasset nicht nach, seid brennend im Geist, dienet dem Herrn! (Apostelgeschichte 18.25) (Kolosser 3.23) (Offenbarung 3.15) 12 Seid fröhlich in Hoffnung, in Trübsal haltet stand, seid beharrlich im Gebet! (Lukas 18.1) (Kolosser 4.2) (1. Thessalonicher 5.17) 13 Nehmet Anteil an den Nöten der Heiligen, befleißiget euch der Gastfreundschaft! (Hebräer 13.2) (3. Johannes 1.5-8) 14 Segnet die euch verfolgen, segnet und fluchet nicht! (Matthäus 5.44) (Apostelgeschichte 7.59) (1. Korinther 4.12) 15 Freuet euch mit den Fröhlichen und weinet mit den Weinenden! (Psalm 35.13-14) (2. Korinther 11.29) 16 Seid gleichgesinnt gegeneinander; trachtet nicht nach hohen Dingen, sondern haltet euch herunter zu den Niedrigen; haltet euch nicht selbst für klug! (Römer 15.5) (Philipper 2.2) 17 Vergeltet niemandem Böses mit Bösem! Befleißiget euch dessen, was in aller Menschen Augen edel ist! (Jesaja 5.21) (Sprüche 20.22) (2. Korinther 8.21) (1. Thessalonicher 5.15) 18 Ist es möglich, soviel an euch liegt, so habt mit allen Menschen Frieden. (Markus 9.50) (Hebräer 12.14) 19 Rächet euch nicht selbst, ihr Lieben, sondern gebet Raum dem Zorne Gottes ; denn es steht geschrieben: «Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr.» (3. Mose 19.18) (Matthäus 5.38) 20 Wenn nun deinen Feind hungert, so speise ihn; dürstet ihn, so tränke ihn! Wenn du das tust, wirst du feurige Kohlen auf sein Haupt sammeln. (2. Könige 6.22) 21 Laß dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem!3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)