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Richter - Kapitel 8

Die Verfolgung des Rests der Midianiter. Strafgericht über untreue Städte in Israel

1 Aber die Männer von Ephraim sprachen zu ihm: Warum hast du uns das angetan, daß du uns nicht riefst, als du wider die Midianiter in den Streit zogest? Und sie zankten heftig mit ihm. (Richter 12.1) 2 Er aber sprach zu ihnen: Was habe ich jetzt getan, das eurer Tat gleich wäre? Ist nicht die Nachlese Ephraims besser als der ganze Herbst Abiesers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 Gott hat die Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb, in eure Hand gegeben; wie hätte ich tun können, was ihr getan habt? Als er solches redete, ließ ihr Zorn von ihm ab. 4 Als nun Gideon an den Jordan kam, ging er hinüber mit den dreihundert Mann, die bei ihm waren; die waren müde und jagten gleichwohl nach. 5 Und er sprach zu den Leuten zu Sukkot: Gebt doch dem Volk, das bei mir ist, etliche Laibe Brot, denn sie sind müde, und ich jage den Königen der Midianiter, Sebach und Zalmunna, nach. 6 Aber die Obersten zu Sukkot sprachen: Ist denn die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinem Heer Brot geben sollen? 7 Gideon sprach: Wohlan, wenn der HERR den Sebach und Zalmunna in meine Hand gibt, so will ich euer Fleisch mit Dornen aus der Wüste und mit Disteln dreschen! 8 Und er zog von dort nach Pnuel hinauf und redete mit ihnen in gleicher Weise. Und die Leute von Pnuel antworteten ihm wie die zu Sukkot. 9 Da sprach er auch zu den Leuten von Pnuel: Komme ich mit Frieden wieder, so will ich diesen Turm zerbrechen! 10 Aber Sebach und Zalmunna waren mit ihrem Heer in Karkor, etwa fünfzehntausend, der ganze Rest vom Heer der Morgenländer; denn hundertundzwanzigtausend, die das Schwert ziehen konnten, waren gefallen. 11 Und Gideon zog hinauf auf der Straße derer, die in Zelten wohnen östlich von Nobach und Jogbeha, und schlug das Lager, denn das Heer war sorglos. 12 Und als Sebach und Zalmunna flohen, jagte er ihnen nach und fing die beiden Könige der Midianiter, Sebach und Zalmunna, und versprengte das ganze Heer. 13 Und Gideon, der Sohn des Joas, kehrte um von der Schlacht beim Aufstieg von Cheres. 14 Und er fing einen Knaben von den Leuten zu Sukkot auf und fragte ihn aus; der schrieb ihm die Obersten zu Sukkot und ihre Ältesten auf, siebenundsiebzig Mann. 15 Und er kam zu den Leuten von Sukkot und sprach: Siehe, hier sind Sebach und Zalmunna, derenwegen ihr meiner gespottet und gesprochen habt: Ist denn die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinen Leuten, die müde sind, Brot geben sollten? 16 Und er nahm die Ältesten der Stadt und Dornen aus der Wüste und Disteln und züchtigte die Leute zu Sukkot mit denselben. 17 Den Turm zu Pnuel aber zerbrach er und tötete die Leute der Stadt. 18 Und er sprach zu Sebach und Zalmunna: Wie waren die Männer, die ihr zu Tabor tötetet? Sie sprachen: Sie waren wie du, ein jeder so schön wie Königskinder, 19 Er aber sprach: Das sind meine Brüder, meiner Mutter Söhne gewesen; so wahr der HERR lebt, wenn ihr die hättet leben lassen, so wollte ich euch nicht töten! 20 Und er sprach zu seinem erstgebornen Sohn Jeter: Stehe auf und schlage sie! Aber der Knabe zog sein Schwert nicht; denn er fürchtete sich, weil er noch jung war. 21 Sebach aber und Zalmunna sprachen zu Gideon: Stehe du auf und schlage uns; denn wie der Mann, so seine Kraft! Da stand Gideon auf und tötete Sebach und Zalmunna und nahm die Möndchen, die an den Hälsen ihrer Kamele waren.

Gideons weiterer Richterdienst

22 Da sprachen die Männer Israels zu Gideon: herrsche über uns, du und dein Sohn und deines Sohnes Sohn, weil du uns aus der Hand der Midianiter errettet hast! 23 Aber Gideon sprach zu ihnen: Ich will nicht über euch herrschen; mein Sohn soll auch nicht über euch herrschen, der HERR soll über euch herrschen! 24 Aber Gideon sprach zu ihnen: Eins bitte ich von euch: Gebt mir ein jeder einen Nasenring, den er erbeutet hat! Denn weil sie Ismaeliter waren, hatten sie goldene Nasenringe. 25 Sie sprachen: Die wollen wir geben! Und sie breiteten ein Kleid aus, und ein jeder warf einen Nasenring von der Beute darauf. 26 Und die goldenen Nasenringe, die er forderte, betrugen an Gewicht tausendsiebenhundert Schekel Gold, ohne die Möndchen und Ohrengehänge und Purpurkleider, welche die Könige der Midianiter getragen hatten, und ohne die Halsbänder ihrer Kamele. 27 Und Gideon machte ein Ephod daraus und setzte es in seine Stadt zu Ophra. Und ganz Israel buhlte demselben nach daselbst. Und das geriet Gideon und seinem Hause zum Fallstrick. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5) 28 Die Midianiter aber waren vor den Kindern Israel gedemütigt und hoben ihr Haupt nicht mehr empor; und das Land hatte vierzig Jahre lang Ruhe, solange Gideon lebte. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Jerub-Baal, der Sohn des Joas, ging hin und wohnte in seinem Hause. 30 Gideon aber hatte siebzig Söhne, die aus seinen Lenden gekommen waren, denn er hatte viele Weiber. 31 Und sein Kebsweib, das er zu Sichem hatte, gebar ihm auch einen Sohn, dem gab er den Namen Abimelech. 32 Und Gideon, der Sohn des Joas, starb in gutem Alter und ward zu Ophra begraben, in dem Grabe seines Vaters Joas, des Abiesriters. (Richter 6.11) 33 Als aber Gideon gestorben war, kehrten die Kinder Israel um und buhlten wieder den Baalen nach und machten Baal-Berit zu ihrem Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Also gedachten die Kinder Israel nicht an den HERRN, ihren Gott, der sie von der Hand aller ihrer Feinde ringsum errettet hatte, 35 und taten nicht Barmherzigkeit an dem Hause Jerub-Baal Gideons, trotz allen Wohltaten, die er an Israel getan. (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."