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Richter - Kapitel 8

Die Verfolgung des Rests der Midianiter. Strafgericht über untreue Städte in Israel

1 Aber die Männer von Ephraim sprachen zu ihm: Warum hast du uns das angetan, daß du uns nicht riefst, als du wider die Midianiter in den Streit zogest? Und sie zankten heftig mit ihm. (Richter 12.1) 2 Er aber sprach zu ihnen: Was habe ich jetzt getan, das eurer Tat gleich wäre? Ist nicht die Nachlese Ephraims besser als der ganze Herbst Abiesers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 Gott hat die Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb, in eure Hand gegeben; wie hätte ich tun können, was ihr getan habt? Als er solches redete, ließ ihr Zorn von ihm ab. 4 Als nun Gideon an den Jordan kam, ging er hinüber mit den dreihundert Mann, die bei ihm waren; die waren müde und jagten gleichwohl nach. 5 Und er sprach zu den Leuten zu Sukkot: Gebt doch dem Volk, das bei mir ist, etliche Laibe Brot, denn sie sind müde, und ich jage den Königen der Midianiter, Sebach und Zalmunna, nach. 6 Aber die Obersten zu Sukkot sprachen: Ist denn die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinem Heer Brot geben sollen? 7 Gideon sprach: Wohlan, wenn der HERR den Sebach und Zalmunna in meine Hand gibt, so will ich euer Fleisch mit Dornen aus der Wüste und mit Disteln dreschen! 8 Und er zog von dort nach Pnuel hinauf und redete mit ihnen in gleicher Weise. Und die Leute von Pnuel antworteten ihm wie die zu Sukkot. 9 Da sprach er auch zu den Leuten von Pnuel: Komme ich mit Frieden wieder, so will ich diesen Turm zerbrechen! 10 Aber Sebach und Zalmunna waren mit ihrem Heer in Karkor, etwa fünfzehntausend, der ganze Rest vom Heer der Morgenländer; denn hundertundzwanzigtausend, die das Schwert ziehen konnten, waren gefallen. 11 Und Gideon zog hinauf auf der Straße derer, die in Zelten wohnen östlich von Nobach und Jogbeha, und schlug das Lager, denn das Heer war sorglos. 12 Und als Sebach und Zalmunna flohen, jagte er ihnen nach und fing die beiden Könige der Midianiter, Sebach und Zalmunna, und versprengte das ganze Heer. 13 Und Gideon, der Sohn des Joas, kehrte um von der Schlacht beim Aufstieg von Cheres. 14 Und er fing einen Knaben von den Leuten zu Sukkot auf und fragte ihn aus; der schrieb ihm die Obersten zu Sukkot und ihre Ältesten auf, siebenundsiebzig Mann. 15 Und er kam zu den Leuten von Sukkot und sprach: Siehe, hier sind Sebach und Zalmunna, derenwegen ihr meiner gespottet und gesprochen habt: Ist denn die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinen Leuten, die müde sind, Brot geben sollten? 16 Und er nahm die Ältesten der Stadt und Dornen aus der Wüste und Disteln und züchtigte die Leute zu Sukkot mit denselben. 17 Den Turm zu Pnuel aber zerbrach er und tötete die Leute der Stadt. 18 Und er sprach zu Sebach und Zalmunna: Wie waren die Männer, die ihr zu Tabor tötetet? Sie sprachen: Sie waren wie du, ein jeder so schön wie Königskinder, 19 Er aber sprach: Das sind meine Brüder, meiner Mutter Söhne gewesen; so wahr der HERR lebt, wenn ihr die hättet leben lassen, so wollte ich euch nicht töten! 20 Und er sprach zu seinem erstgebornen Sohn Jeter: Stehe auf und schlage sie! Aber der Knabe zog sein Schwert nicht; denn er fürchtete sich, weil er noch jung war. 21 Sebach aber und Zalmunna sprachen zu Gideon: Stehe du auf und schlage uns; denn wie der Mann, so seine Kraft! Da stand Gideon auf und tötete Sebach und Zalmunna und nahm die Möndchen, die an den Hälsen ihrer Kamele waren.

Gideons weiterer Richterdienst

22 Da sprachen die Männer Israels zu Gideon: herrsche über uns, du und dein Sohn und deines Sohnes Sohn, weil du uns aus der Hand der Midianiter errettet hast! 23 Aber Gideon sprach zu ihnen: Ich will nicht über euch herrschen; mein Sohn soll auch nicht über euch herrschen, der HERR soll über euch herrschen! 24 Aber Gideon sprach zu ihnen: Eins bitte ich von euch: Gebt mir ein jeder einen Nasenring, den er erbeutet hat! Denn weil sie Ismaeliter waren, hatten sie goldene Nasenringe. 25 Sie sprachen: Die wollen wir geben! Und sie breiteten ein Kleid aus, und ein jeder warf einen Nasenring von der Beute darauf. 26 Und die goldenen Nasenringe, die er forderte, betrugen an Gewicht tausendsiebenhundert Schekel Gold, ohne die Möndchen und Ohrengehänge und Purpurkleider, welche die Könige der Midianiter getragen hatten, und ohne die Halsbänder ihrer Kamele. 27 Und Gideon machte ein Ephod daraus und setzte es in seine Stadt zu Ophra. Und ganz Israel buhlte demselben nach daselbst. Und das geriet Gideon und seinem Hause zum Fallstrick. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5) 28 Die Midianiter aber waren vor den Kindern Israel gedemütigt und hoben ihr Haupt nicht mehr empor; und das Land hatte vierzig Jahre lang Ruhe, solange Gideon lebte. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Jerub-Baal, der Sohn des Joas, ging hin und wohnte in seinem Hause. 30 Gideon aber hatte siebzig Söhne, die aus seinen Lenden gekommen waren, denn er hatte viele Weiber. 31 Und sein Kebsweib, das er zu Sichem hatte, gebar ihm auch einen Sohn, dem gab er den Namen Abimelech. 32 Und Gideon, der Sohn des Joas, starb in gutem Alter und ward zu Ophra begraben, in dem Grabe seines Vaters Joas, des Abiesriters. (Richter 6.11) 33 Als aber Gideon gestorben war, kehrten die Kinder Israel um und buhlten wieder den Baalen nach und machten Baal-Berit zu ihrem Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Also gedachten die Kinder Israel nicht an den HERRN, ihren Gott, der sie von der Hand aller ihrer Feinde ringsum errettet hatte, 35 und taten nicht Barmherzigkeit an dem Hause Jerub-Baal Gideons, trotz allen Wohltaten, die er an Israel getan. (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.