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Richter - Kapitel 8

Die Verfolgung des Rests der Midianiter. Strafgericht über untreue Städte in Israel

1 Aber die Männer von Ephraim sprachen zu ihm: Warum hast du uns das angetan, daß du uns nicht riefst, als du wider die Midianiter in den Streit zogest? Und sie zankten heftig mit ihm. (Richter 12.1) 2 Er aber sprach zu ihnen: Was habe ich jetzt getan, das eurer Tat gleich wäre? Ist nicht die Nachlese Ephraims besser als der ganze Herbst Abiesers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 Gott hat die Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb, in eure Hand gegeben; wie hätte ich tun können, was ihr getan habt? Als er solches redete, ließ ihr Zorn von ihm ab. 4 Als nun Gideon an den Jordan kam, ging er hinüber mit den dreihundert Mann, die bei ihm waren; die waren müde und jagten gleichwohl nach. 5 Und er sprach zu den Leuten zu Sukkot: Gebt doch dem Volk, das bei mir ist, etliche Laibe Brot, denn sie sind müde, und ich jage den Königen der Midianiter, Sebach und Zalmunna, nach. 6 Aber die Obersten zu Sukkot sprachen: Ist denn die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinem Heer Brot geben sollen? 7 Gideon sprach: Wohlan, wenn der HERR den Sebach und Zalmunna in meine Hand gibt, so will ich euer Fleisch mit Dornen aus der Wüste und mit Disteln dreschen! 8 Und er zog von dort nach Pnuel hinauf und redete mit ihnen in gleicher Weise. Und die Leute von Pnuel antworteten ihm wie die zu Sukkot. 9 Da sprach er auch zu den Leuten von Pnuel: Komme ich mit Frieden wieder, so will ich diesen Turm zerbrechen! 10 Aber Sebach und Zalmunna waren mit ihrem Heer in Karkor, etwa fünfzehntausend, der ganze Rest vom Heer der Morgenländer; denn hundertundzwanzigtausend, die das Schwert ziehen konnten, waren gefallen. 11 Und Gideon zog hinauf auf der Straße derer, die in Zelten wohnen östlich von Nobach und Jogbeha, und schlug das Lager, denn das Heer war sorglos. 12 Und als Sebach und Zalmunna flohen, jagte er ihnen nach und fing die beiden Könige der Midianiter, Sebach und Zalmunna, und versprengte das ganze Heer. 13 Und Gideon, der Sohn des Joas, kehrte um von der Schlacht beim Aufstieg von Cheres. 14 Und er fing einen Knaben von den Leuten zu Sukkot auf und fragte ihn aus; der schrieb ihm die Obersten zu Sukkot und ihre Ältesten auf, siebenundsiebzig Mann. 15 Und er kam zu den Leuten von Sukkot und sprach: Siehe, hier sind Sebach und Zalmunna, derenwegen ihr meiner gespottet und gesprochen habt: Ist denn die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinen Leuten, die müde sind, Brot geben sollten? 16 Und er nahm die Ältesten der Stadt und Dornen aus der Wüste und Disteln und züchtigte die Leute zu Sukkot mit denselben. 17 Den Turm zu Pnuel aber zerbrach er und tötete die Leute der Stadt. 18 Und er sprach zu Sebach und Zalmunna: Wie waren die Männer, die ihr zu Tabor tötetet? Sie sprachen: Sie waren wie du, ein jeder so schön wie Königskinder, 19 Er aber sprach: Das sind meine Brüder, meiner Mutter Söhne gewesen; so wahr der HERR lebt, wenn ihr die hättet leben lassen, so wollte ich euch nicht töten! 20 Und er sprach zu seinem erstgebornen Sohn Jeter: Stehe auf und schlage sie! Aber der Knabe zog sein Schwert nicht; denn er fürchtete sich, weil er noch jung war. 21 Sebach aber und Zalmunna sprachen zu Gideon: Stehe du auf und schlage uns; denn wie der Mann, so seine Kraft! Da stand Gideon auf und tötete Sebach und Zalmunna und nahm die Möndchen, die an den Hälsen ihrer Kamele waren.

Gideons weiterer Richterdienst

22 Da sprachen die Männer Israels zu Gideon: herrsche über uns, du und dein Sohn und deines Sohnes Sohn, weil du uns aus der Hand der Midianiter errettet hast! 23 Aber Gideon sprach zu ihnen: Ich will nicht über euch herrschen; mein Sohn soll auch nicht über euch herrschen, der HERR soll über euch herrschen! 24 Aber Gideon sprach zu ihnen: Eins bitte ich von euch: Gebt mir ein jeder einen Nasenring, den er erbeutet hat! Denn weil sie Ismaeliter waren, hatten sie goldene Nasenringe. 25 Sie sprachen: Die wollen wir geben! Und sie breiteten ein Kleid aus, und ein jeder warf einen Nasenring von der Beute darauf. 26 Und die goldenen Nasenringe, die er forderte, betrugen an Gewicht tausendsiebenhundert Schekel Gold, ohne die Möndchen und Ohrengehänge und Purpurkleider, welche die Könige der Midianiter getragen hatten, und ohne die Halsbänder ihrer Kamele. 27 Und Gideon machte ein Ephod daraus und setzte es in seine Stadt zu Ophra. Und ganz Israel buhlte demselben nach daselbst. Und das geriet Gideon und seinem Hause zum Fallstrick. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5) 28 Die Midianiter aber waren vor den Kindern Israel gedemütigt und hoben ihr Haupt nicht mehr empor; und das Land hatte vierzig Jahre lang Ruhe, solange Gideon lebte. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Jerub-Baal, der Sohn des Joas, ging hin und wohnte in seinem Hause. 30 Gideon aber hatte siebzig Söhne, die aus seinen Lenden gekommen waren, denn er hatte viele Weiber. 31 Und sein Kebsweib, das er zu Sichem hatte, gebar ihm auch einen Sohn, dem gab er den Namen Abimelech. 32 Und Gideon, der Sohn des Joas, starb in gutem Alter und ward zu Ophra begraben, in dem Grabe seines Vaters Joas, des Abiesriters. (Richter 6.11) 33 Als aber Gideon gestorben war, kehrten die Kinder Israel um und buhlten wieder den Baalen nach und machten Baal-Berit zu ihrem Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Also gedachten die Kinder Israel nicht an den HERRN, ihren Gott, der sie von der Hand aller ihrer Feinde ringsum errettet hatte, 35 und taten nicht Barmherzigkeit an dem Hause Jerub-Baal Gideons, trotz allen Wohltaten, die er an Israel getan. (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.