zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 7

Gott erwählt sich 300 aus Gideons Streitmacht

1 Da machte sich Jerub-Baal, das ist Gideon, früh auf mit allem Volk, das bei ihm war, und sie lagerten sich bei dem Brunnen Harod; das Lager der Midianiter aber befand sich nördlich von ihm, beim Hügel More, in der Ebene. (Richter 6.32) 2 Der HERR aber sprach zu Gideon: Des Volks ist zu viel, das bei dir ist, als daß ich Midian in seine Hand geben könnte. Israel möchte sich sonst wider mich rühmen und sagen: Meine Hand hat mir geholfen! 3 So laß nun vor den Ohren des Volkes ausrufen und sagen: Wer sich fürchtet und wem graut, der kehre um und flüchte eilends vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volk um bei zweiundzwanzigtausend, so daß nur zehntausend übrigblieben. (5. Mose 20.8) 4 Und der HERR sprach zu Gideon: Des Volkes ist noch zu viel! Führe sie hinab an das Wasser; daselbst will ich dir sie prüfen; und von welchem ich dir sagen werde, daß er mit dir ziehen soll, der soll mit dir ziehen, von welchem ich aber sagen werde, daß er nicht mit dir ziehen soll, der soll nicht ziehen. 5 Und er führte das Volk an das Wasser hinab. Und der HERR sprach zu Gideon: Wer mit seiner Zunge von dem Wasser leckt, wie ein Hund leckt, den stelle besonders; desgleichen, wer auf seine Knie fällt, um zu trinken! 6 Da war die Zahl derer, die von der Hand in den Mund geleckt hatten, dreihundert Mann; alles übrige Volk war auf die Knie gefallen, um Wasser zu trinken. 7 Und der HERR sprach zu Gideon: Durch die dreihundert, die geleckt haben, will ich euch erretten und die Midianiter in deine Hand geben; aber das ganze übrige Volk soll nach Hause gehen. (1. Samuel 14.6) 8 Und sie nahmen die Zehrung des Volkes an sich und ihre Posaunen; aber die andern Israeliten ließ er alle gehen, einen jeden in seine Hütte; und er behielt bei sich die dreihundert Mann. Das Lager der Midianiter aber war unter ihm, in der Ebene. 9 Und der HERR sprach in derselben Nacht zu ihm: Steh auf und geh ins Lager hinab; denn ich habe es in deine Hand gegeben! 10 Fürchtest du dich aber hinabzugehen, so laß deinen Burschen Pura mit dir ins Lager hinuntersteigen, 11 damit du hörst, was sie reden. Dann werden deine Hände erstarken, daß du gegen das Lager hinabziehen wirst. Da stieg Gideon mit seinem Burschen Pura hinunter, bis zu den äußersten Vorposten, die zum Lager gehörten. 12 Die Midianiter aber und die Amalekiter und alle Morgenländer waren in die Ebene eingefallen wie eine Menge Heuschrecken; und ihre Kamele waren vor Menge nicht zu zählen, wie der Sand am Gestade des Meeres. 13 Als nun Gideon kam, siehe, da erzählte einer dem andern einen Traum und sprach: Siehe, ich habe einen Traum gehabt; und siehe, ein Gerstenbrotkuchen wälzte sich zum Lager der Midianiter; und als er an die Zelte kam, schlug er dieselben und warf sie nieder und kehrte sie um, das Oberste zuunterst, daß die Zelte dalagen. (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Da antwortete der andere: Das ist nichts anderes als das Schwert Gideons, des Sohnes des Joas, des Israeliten: Gott hat die Midianiter samt dem ganzen Lager in seine Hand gegeben!

Der Kampf gegen die Midianiter

15 Als nun Gideon die Erzählung des Traumes und seine Auslegung hörte, betete er an und kehrte wieder in das Lager Israels zurück und sprach: Macht euch auf! denn der HERR hat das Lager der Midianiter in eure Hand gegeben. (Jesaja 9.3) 16 Und er teilte die dreihundert Mann in drei Haufen und gab ihnen allen Posaunen in die Hand und leere Krüge und brennende Fackeln darin 17 und sprach zu ihnen: Seht auf mich, und tut ebenso! Siehe, wenn ich an den Rand des Heerlagers komme, so tut auch ihr, wie ich tue. 18 Wenn ich und alle, die mit mir sind, in die Posaune stoßen, so sollt auch ihr rings um das ganze Lager in die Posaune stoßen und rufen: «Für den HERRN und Gideon!» 19 Als nun Gideon und die hundert Mann, die bei ihm waren, an den Rand des Heerlagers kamen, zu Beginn der mittleren Nachtwache, da man eben die Wachen aufgestellt hatte, stießen sie in die Posaunen und zerschlugen die Krüge in ihren Händen. 20 Da stießen alle drei Haufen in die Posaunen und zerbrachen die Krüge. Sie hielten aber mit ihrer linken Hand die Fackeln und in ihrer rechten Hand die Posaunen, und sie bliesen und riefen: Schwert für den HERRN und Gideon! 21 Und es blieb ein jeder an seinem Platze stehen um das Lager her; aber das ganze Lager schrie und floh. 22 Denn während die dreihundert die Posaunen bliesen, richtete der HERR in dem ganzen Lager eines jeden Schwert wider den andern. Und das Heer floh bis Beth-Sitta, gegen Zererat, bis an das Ufer von Abel-Mechola, bei Tabbat. 23 Und die Männer Israels von Naphtali und Asser und von ganz Manasse wurden aufgeboten und jagten den Midianitern nach. 24 Und Gideon hatte Boten auf das ganze Gebirge Ephraim gesandt und sagen lassen: Kommet herab, den Midianitern entgegen, und besetzet vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara, nämlich den Jordan! Da wurden alle Männer von Ephraim aufgeboten und gewannen vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara und besetzten den Jordan. 25 Und sie fingen zwei Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb; und sie töteten Oreb auf dem Felsen Oreb, und Seb in der Kelter Seb, und verfolgten die Midianiter und brachten die Köpfe Orebs und Sebs zu Gideon über den Jordan.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)