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Richter - Kapitel 7

Gott erwählt sich 300 aus Gideons Streitmacht

1 Da machte sich Jerub-Baal, das ist Gideon, früh auf mit allem Volk, das bei ihm war, und sie lagerten sich bei dem Brunnen Harod; das Lager der Midianiter aber befand sich nördlich von ihm, beim Hügel More, in der Ebene. (Richter 6.32) 2 Der HERR aber sprach zu Gideon: Des Volks ist zu viel, das bei dir ist, als daß ich Midian in seine Hand geben könnte. Israel möchte sich sonst wider mich rühmen und sagen: Meine Hand hat mir geholfen! 3 So laß nun vor den Ohren des Volkes ausrufen und sagen: Wer sich fürchtet und wem graut, der kehre um und flüchte eilends vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volk um bei zweiundzwanzigtausend, so daß nur zehntausend übrigblieben. (5. Mose 20.8) 4 Und der HERR sprach zu Gideon: Des Volkes ist noch zu viel! Führe sie hinab an das Wasser; daselbst will ich dir sie prüfen; und von welchem ich dir sagen werde, daß er mit dir ziehen soll, der soll mit dir ziehen, von welchem ich aber sagen werde, daß er nicht mit dir ziehen soll, der soll nicht ziehen. 5 Und er führte das Volk an das Wasser hinab. Und der HERR sprach zu Gideon: Wer mit seiner Zunge von dem Wasser leckt, wie ein Hund leckt, den stelle besonders; desgleichen, wer auf seine Knie fällt, um zu trinken! 6 Da war die Zahl derer, die von der Hand in den Mund geleckt hatten, dreihundert Mann; alles übrige Volk war auf die Knie gefallen, um Wasser zu trinken. 7 Und der HERR sprach zu Gideon: Durch die dreihundert, die geleckt haben, will ich euch erretten und die Midianiter in deine Hand geben; aber das ganze übrige Volk soll nach Hause gehen. (1. Samuel 14.6) 8 Und sie nahmen die Zehrung des Volkes an sich und ihre Posaunen; aber die andern Israeliten ließ er alle gehen, einen jeden in seine Hütte; und er behielt bei sich die dreihundert Mann. Das Lager der Midianiter aber war unter ihm, in der Ebene. 9 Und der HERR sprach in derselben Nacht zu ihm: Steh auf und geh ins Lager hinab; denn ich habe es in deine Hand gegeben! 10 Fürchtest du dich aber hinabzugehen, so laß deinen Burschen Pura mit dir ins Lager hinuntersteigen, 11 damit du hörst, was sie reden. Dann werden deine Hände erstarken, daß du gegen das Lager hinabziehen wirst. Da stieg Gideon mit seinem Burschen Pura hinunter, bis zu den äußersten Vorposten, die zum Lager gehörten. 12 Die Midianiter aber und die Amalekiter und alle Morgenländer waren in die Ebene eingefallen wie eine Menge Heuschrecken; und ihre Kamele waren vor Menge nicht zu zählen, wie der Sand am Gestade des Meeres. 13 Als nun Gideon kam, siehe, da erzählte einer dem andern einen Traum und sprach: Siehe, ich habe einen Traum gehabt; und siehe, ein Gerstenbrotkuchen wälzte sich zum Lager der Midianiter; und als er an die Zelte kam, schlug er dieselben und warf sie nieder und kehrte sie um, das Oberste zuunterst, daß die Zelte dalagen. (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Da antwortete der andere: Das ist nichts anderes als das Schwert Gideons, des Sohnes des Joas, des Israeliten: Gott hat die Midianiter samt dem ganzen Lager in seine Hand gegeben!

Der Kampf gegen die Midianiter

15 Als nun Gideon die Erzählung des Traumes und seine Auslegung hörte, betete er an und kehrte wieder in das Lager Israels zurück und sprach: Macht euch auf! denn der HERR hat das Lager der Midianiter in eure Hand gegeben. (Jesaja 9.3) 16 Und er teilte die dreihundert Mann in drei Haufen und gab ihnen allen Posaunen in die Hand und leere Krüge und brennende Fackeln darin 17 und sprach zu ihnen: Seht auf mich, und tut ebenso! Siehe, wenn ich an den Rand des Heerlagers komme, so tut auch ihr, wie ich tue. 18 Wenn ich und alle, die mit mir sind, in die Posaune stoßen, so sollt auch ihr rings um das ganze Lager in die Posaune stoßen und rufen: «Für den HERRN und Gideon!» 19 Als nun Gideon und die hundert Mann, die bei ihm waren, an den Rand des Heerlagers kamen, zu Beginn der mittleren Nachtwache, da man eben die Wachen aufgestellt hatte, stießen sie in die Posaunen und zerschlugen die Krüge in ihren Händen. 20 Da stießen alle drei Haufen in die Posaunen und zerbrachen die Krüge. Sie hielten aber mit ihrer linken Hand die Fackeln und in ihrer rechten Hand die Posaunen, und sie bliesen und riefen: Schwert für den HERRN und Gideon! 21 Und es blieb ein jeder an seinem Platze stehen um das Lager her; aber das ganze Lager schrie und floh. 22 Denn während die dreihundert die Posaunen bliesen, richtete der HERR in dem ganzen Lager eines jeden Schwert wider den andern. Und das Heer floh bis Beth-Sitta, gegen Zererat, bis an das Ufer von Abel-Mechola, bei Tabbat. 23 Und die Männer Israels von Naphtali und Asser und von ganz Manasse wurden aufgeboten und jagten den Midianitern nach. 24 Und Gideon hatte Boten auf das ganze Gebirge Ephraim gesandt und sagen lassen: Kommet herab, den Midianitern entgegen, und besetzet vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara, nämlich den Jordan! Da wurden alle Männer von Ephraim aufgeboten und gewannen vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara und besetzten den Jordan. 25 Und sie fingen zwei Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb; und sie töteten Oreb auf dem Felsen Oreb, und Seb in der Kelter Seb, und verfolgten die Midianiter und brachten die Köpfe Orebs und Sebs zu Gideon über den Jordan.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.