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Richter - Kapitel 5

Das Siegeslied Deboras und Baraks

1 Da sangen Debora und Barak, der Sohn des Abinoams, in jener Zeit und sprachen: 2 Lobet den HERRN, daß Führer in Israel anführten, daß willig sich zeigte das Volk! 3 Höret zu, ihr Könige, merket auf, ihr Fürsten! Ich will, ja ich will dem HERRN singen! Dem HERRN, dem Gott Israels, will ich spielen. 4 O HERR, als du von Seir auszogest, als du einhergingst vom Gefilde Edom, da erzitterte die Erde und der Himmel troff, ja die Wolken troffen vom Wasser. (5. Mose 33.2) (Habakuk 3.3-6) 5 Die Berge zerflossen vor dem HERRN, der Sinai dort zerfloß vor dem HERRN, dem Gott Israels. (Psalm 68.9) 6 Zu den Zeiten Samgars, des Sohnes Anats, zu den Zeiten Jaels waren die Wege verödet; und die auf Pfaden wandelten, gingen krumme Wege. (Richter 3.31) 7 Es mangelten Führer in Israel, sie mangelten, bis ich, Debora, aufstand, bis ich aufstand, eine Mutter in Israel. 8 Israel erwählte neue Götter, da war Krieg in ihren Toren, und kaum ein Schild oder Speer zu sehen unter Vierzigtausend in Israel! (1. Samuel 13.19) (1. Samuel 13.22) 9 Mein Herz gehört den Regenten Israels, den Freiwilligen unter dem Volke. Lobet den HERRN! 10 Die ihr auf schönen Eselinnen reitet, die ihr auf Decken sitzet, und die ihr auf dem Wege gehet, denket nach! (Richter 10.4) (Richter 12.14) 11 Trotz des Schreiens der Zerstörer soll man daselbst, an den Brunnen, preisen die gerechten Taten des HERRN, die gerechten Taten seines Führers in Israel. Dann soll zu den Toren hinabsteigen das Volk des HERRN. 12 Wohlauf, wohlauf, Debora; wohlauf, wohlauf, und singe ein Lied! Mache dich auf, Barak, und führe deine Gefangenen ab, du Sohn Abinoams! 13 Da stieg hinunter der Überrest der Edlen des Volkes, der HERR selbst fuhr herab unter den Helden. 14 Von Ephraim zogen herab, deren Wurzeln in Amalek waren; hinter dir her Benjamin inmitten deiner Volksstämme; von Machir kamen Befehlshaber, und von Sebulon, die den Zählstab handhabten. (Josua 17.1) (Richter 12.15) 15 Auch meine Fürsten von Issaschar hielten es mit Debora; und Issaschar ward wie Barak ins Tal gesandt, folgte ihm auf dem Fuße nach. An den Bächen Rubens gab es schwere Herzensentschlüsse. 16 Warum bist du zwischen den Hürden geblieben, um das Blöken der Herde zu hören? An den Bächen Rubens gab es schwere Herzenserwägungen. 17 Gilead verblieb jenseits des Jordan, und warum hielt sich Dan bei den Schiffen auf? Asser saß am Gestade des Meeres und verblieb an seinen Buchten. 18 Sebulon aber ist das Volk, das sein Leben dem Tode preisgibt; auch Naphtali auf den Anhöhen des Feldes. 19 Die Könige kamen und stritten; da stritten die Könige der Kanaaniter zu Taanach am Wasser Megiddo. Beute in Silber machten sie nicht. 20 Die Sterne am Himmel kämpften mit, sie verließen ihre Bahnen und stritten wider Sisera. (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) (Josua 10.42) (Richter 4.15) 21 Der Bach Kison riß sie fort, der feindliche Bach, der Bach Kison. Meine Seele, tritt kräftig auf! 22 Da stampften die Hufe der Rosse von dem Jagen, dem Jagen seiner Edlen. 23 Verfluchet die Stadt Meros, sprach der Engel des HERRN; ja, fluchet sehr ihren Bürgern! Weil sie dem HERRN nicht zu Hilfe gekommen sind, dem HERRN zu Hilfe mit den Helden! 24 Gepriesen sei Jael vor allen Weibern, das Weib Hebers, des Keniters; gepriesen sei sie vor allen Weibern im Zelte! 25 Milch gab sie, als er Wasser forderte, Butter brachte sie in prächtiger Schale. (Richter 4.19) 26 Sie streckte ihre Hand aus nach dem Pflock, ihre Rechte nach dem schweren Hammer. Sie hämmerte den Sisera; sie durchschlug sein Haupt, zermalmte und durchbohrte seine Schläfe. 27 Er krümmte sich zu ihren Füßen, fiel nieder und lag da; zu ihren Füßen krümmte er sich und fiel; wo er niedergesunken war, da blieb er liegen. 28 Die Mutter Siseras sah durchs Fenster und schrie klagend durchs Gitter: Warum kommt sein Wagen so lange nicht? Warum verspätet sich also sein Gespann? 29 Die Klugen unter ihren Fürstinnen antworteten. Und auch sie beantwortet sich ihre Fragen so: 30 «Sollten sie nicht Beute finden und verteilen? Ein oder zwei Weiber für jeden Mann? Beute von bunten Kleidern für Sisera? Beute von bunt gewirkten Kleidern, doppelt gewirktes buntes Zeug für die Hälse der Geraubten?» 31 Also müssen umkommen, o HERR, alle deine Feinde; die aber Ihn lieben, müssen sein wie die Sonne, wenn sie aufgeht in ihrer Macht! Und das Land hatte Ruhe, vierzig Jahre lang. (Richter 3.11)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)