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Richter - Kapitel 5

Das Siegeslied Deboras und Baraks

1 Da sangen Debora und Barak, der Sohn des Abinoams, in jener Zeit und sprachen: 2 Lobet den HERRN, daß Führer in Israel anführten, daß willig sich zeigte das Volk! 3 Höret zu, ihr Könige, merket auf, ihr Fürsten! Ich will, ja ich will dem HERRN singen! Dem HERRN, dem Gott Israels, will ich spielen. 4 O HERR, als du von Seir auszogest, als du einhergingst vom Gefilde Edom, da erzitterte die Erde und der Himmel troff, ja die Wolken troffen vom Wasser. (5. Mose 33.2) (Habakuk 3.3-6) 5 Die Berge zerflossen vor dem HERRN, der Sinai dort zerfloß vor dem HERRN, dem Gott Israels. (Psalm 68.9) 6 Zu den Zeiten Samgars, des Sohnes Anats, zu den Zeiten Jaels waren die Wege verödet; und die auf Pfaden wandelten, gingen krumme Wege. (Richter 3.31) 7 Es mangelten Führer in Israel, sie mangelten, bis ich, Debora, aufstand, bis ich aufstand, eine Mutter in Israel. 8 Israel erwählte neue Götter, da war Krieg in ihren Toren, und kaum ein Schild oder Speer zu sehen unter Vierzigtausend in Israel! (1. Samuel 13.19) (1. Samuel 13.22) 9 Mein Herz gehört den Regenten Israels, den Freiwilligen unter dem Volke. Lobet den HERRN! 10 Die ihr auf schönen Eselinnen reitet, die ihr auf Decken sitzet, und die ihr auf dem Wege gehet, denket nach! (Richter 10.4) (Richter 12.14) 11 Trotz des Schreiens der Zerstörer soll man daselbst, an den Brunnen, preisen die gerechten Taten des HERRN, die gerechten Taten seines Führers in Israel. Dann soll zu den Toren hinabsteigen das Volk des HERRN. 12 Wohlauf, wohlauf, Debora; wohlauf, wohlauf, und singe ein Lied! Mache dich auf, Barak, und führe deine Gefangenen ab, du Sohn Abinoams! 13 Da stieg hinunter der Überrest der Edlen des Volkes, der HERR selbst fuhr herab unter den Helden. 14 Von Ephraim zogen herab, deren Wurzeln in Amalek waren; hinter dir her Benjamin inmitten deiner Volksstämme; von Machir kamen Befehlshaber, und von Sebulon, die den Zählstab handhabten. (Josua 17.1) (Richter 12.15) 15 Auch meine Fürsten von Issaschar hielten es mit Debora; und Issaschar ward wie Barak ins Tal gesandt, folgte ihm auf dem Fuße nach. An den Bächen Rubens gab es schwere Herzensentschlüsse. 16 Warum bist du zwischen den Hürden geblieben, um das Blöken der Herde zu hören? An den Bächen Rubens gab es schwere Herzenserwägungen. 17 Gilead verblieb jenseits des Jordan, und warum hielt sich Dan bei den Schiffen auf? Asser saß am Gestade des Meeres und verblieb an seinen Buchten. 18 Sebulon aber ist das Volk, das sein Leben dem Tode preisgibt; auch Naphtali auf den Anhöhen des Feldes. 19 Die Könige kamen und stritten; da stritten die Könige der Kanaaniter zu Taanach am Wasser Megiddo. Beute in Silber machten sie nicht. 20 Die Sterne am Himmel kämpften mit, sie verließen ihre Bahnen und stritten wider Sisera. (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) (Josua 10.42) (Richter 4.15) 21 Der Bach Kison riß sie fort, der feindliche Bach, der Bach Kison. Meine Seele, tritt kräftig auf! 22 Da stampften die Hufe der Rosse von dem Jagen, dem Jagen seiner Edlen. 23 Verfluchet die Stadt Meros, sprach der Engel des HERRN; ja, fluchet sehr ihren Bürgern! Weil sie dem HERRN nicht zu Hilfe gekommen sind, dem HERRN zu Hilfe mit den Helden! 24 Gepriesen sei Jael vor allen Weibern, das Weib Hebers, des Keniters; gepriesen sei sie vor allen Weibern im Zelte! 25 Milch gab sie, als er Wasser forderte, Butter brachte sie in prächtiger Schale. (Richter 4.19) 26 Sie streckte ihre Hand aus nach dem Pflock, ihre Rechte nach dem schweren Hammer. Sie hämmerte den Sisera; sie durchschlug sein Haupt, zermalmte und durchbohrte seine Schläfe. 27 Er krümmte sich zu ihren Füßen, fiel nieder und lag da; zu ihren Füßen krümmte er sich und fiel; wo er niedergesunken war, da blieb er liegen. 28 Die Mutter Siseras sah durchs Fenster und schrie klagend durchs Gitter: Warum kommt sein Wagen so lange nicht? Warum verspätet sich also sein Gespann? 29 Die Klugen unter ihren Fürstinnen antworteten. Und auch sie beantwortet sich ihre Fragen so: 30 «Sollten sie nicht Beute finden und verteilen? Ein oder zwei Weiber für jeden Mann? Beute von bunten Kleidern für Sisera? Beute von bunt gewirkten Kleidern, doppelt gewirktes buntes Zeug für die Hälse der Geraubten?» 31 Also müssen umkommen, o HERR, alle deine Feinde; die aber Ihn lieben, müssen sein wie die Sonne, wenn sie aufgeht in ihrer Macht! Und das Land hatte Ruhe, vierzig Jahre lang. (Richter 3.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.