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Richter - Kapitel 4

Debora und Barak besiegen Jabin und Sisera

1 Als aber Ehud gestorben war, taten die Kinder Israel wieder, was böse war vor dem HERRN. 2 Da verkaufte sie der HERR in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Feldhauptmann war Sisera, welcher in Charoset-der Heiden wohnte. 3 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er zwang die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre lang. 4 Debora, eine Prophetin, das Weib Lapidots, richtete Israel zu jener Zeit. 5 Und sie saß unter der Palme Debora zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel kamen zu ihr hinauf vor Gericht. 6 Dieselbe sandte hin und ließ Barak rufen, den Sohn Abinoams, von Kedesch-Naphtali, und sprach zu ihm: Hat nicht der HERR, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor; und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon! 7 Denn ich will Sisera, den Feldhauptmann Jabins, mit seinen Wagen und mit seinen Haufen zu dir an den Bach Kison ziehen lassen und ihn in deine Hand geben. 8 Barak sprach zu ihr: wenn du mit mir gehst, so will ich gehen; gehst du aber nicht mit mir, so gehe ich nicht! 9 Sie sprach: Ich will freilich mit dir gehen; aber der Ruhm des Weges, den du gehst, wird nicht dir zufallen; denn der HERR wird Sisera in die Hand eines Weibes übergeben. Also machte sich Debora auf und zog mit Barak gen Kedesch. 10 Da berief Barak Sebulon und Naphtali nach Kedesch und zog mit zehntausend Mann zu Fuß hinauf; Debora zog auch mit ihm hinauf. 11 Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Söhnen Hobabs, des Schwiegervaters Moses, getrennt und hatte seine Hütte bei dem Eichenwalde Zaanaim neben Kedesch aufgeschlagen. (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Da ward dem Sisera angezeigt, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor gezogen sei. 13 Und Sisera berief alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen und alles Volk, das mit ihm war, von Charoset-der Heiden an den Bach Kison. 14 Debora aber sprach zu Barak: Mache dich auf! Denn das ist der Tag, da der HERR den Sisera in deine Hand gegeben hat; ist nicht der HERR vor dir ausgezogen? Da stieg Barak vom Berge Tabor hinunter und die zehntausend Mann hinter ihm her. 15 Und der HERR brachte Sisera samt allen seinen Wagen und seinem ganzen Heer durch die Schärfe des Schwertes vor Barak in Verwirrung, so daß Sisera von seinem Wagen sprang und zu Fuß floh. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis gen Charoset-der Heiden; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes, daß nicht einer übrigblieb.

Jael tötet Sisera

17 Sisera aber floh zu Fuß zum Zelte Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn Jabin, der König von Hazor, und das Haus Hebers, des Keniters, hatten Frieden miteinander. 18 Jael aber ging heraus, dem Sisera entgegen, und sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir und fürchte dich nicht! Und er kehrte bei ihr ein ins Zelt, und sie deckte ihn mit einer Decke zu. 19 Er aber sprach zu ihr: Gib mir doch ein wenig Wasser zu trinken; denn mich dürstet! Da öffnete sie den Milchschlauch und gab ihm zu trinken und deckte ihn wieder zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich unter die Zelttür, und wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? so sage: Nein! 21 Da nahm Jael, das Weib Hebers, einen Zeltpflock und einen Hammer zur Hand und ging leise zu ihm hinein und schlug ihm den Pflock durch die Schläfe, so daß er in die Erde drang. Er aber war vor Müdigkeit fest eingeschlafen; und er starb. 22 Siehe, da kam Barak, der den Sisera verfolgte; Jael aber ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm her, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und als er zu ihr hineinkam, lag Sisera tot da, und der Pflock steckte in seiner Schläfe. 23 Also demütigte Gott zu jener Zeit Jabin, den König der Kanaaniter, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel lastete je länger je schwerer über Jabin, dem König der Kanaaniter, bis sie ihn ausrotteten.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)