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Richter - Kapitel 4

Debora und Barak besiegen Jabin und Sisera

1 Als aber Ehud gestorben war, taten die Kinder Israel wieder, was böse war vor dem HERRN. 2 Da verkaufte sie der HERR in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Feldhauptmann war Sisera, welcher in Charoset-der Heiden wohnte. 3 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er zwang die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre lang. 4 Debora, eine Prophetin, das Weib Lapidots, richtete Israel zu jener Zeit. 5 Und sie saß unter der Palme Debora zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel kamen zu ihr hinauf vor Gericht. 6 Dieselbe sandte hin und ließ Barak rufen, den Sohn Abinoams, von Kedesch-Naphtali, und sprach zu ihm: Hat nicht der HERR, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor; und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon! 7 Denn ich will Sisera, den Feldhauptmann Jabins, mit seinen Wagen und mit seinen Haufen zu dir an den Bach Kison ziehen lassen und ihn in deine Hand geben. 8 Barak sprach zu ihr: wenn du mit mir gehst, so will ich gehen; gehst du aber nicht mit mir, so gehe ich nicht! 9 Sie sprach: Ich will freilich mit dir gehen; aber der Ruhm des Weges, den du gehst, wird nicht dir zufallen; denn der HERR wird Sisera in die Hand eines Weibes übergeben. Also machte sich Debora auf und zog mit Barak gen Kedesch. 10 Da berief Barak Sebulon und Naphtali nach Kedesch und zog mit zehntausend Mann zu Fuß hinauf; Debora zog auch mit ihm hinauf. 11 Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Söhnen Hobabs, des Schwiegervaters Moses, getrennt und hatte seine Hütte bei dem Eichenwalde Zaanaim neben Kedesch aufgeschlagen. (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Da ward dem Sisera angezeigt, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor gezogen sei. 13 Und Sisera berief alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen und alles Volk, das mit ihm war, von Charoset-der Heiden an den Bach Kison. 14 Debora aber sprach zu Barak: Mache dich auf! Denn das ist der Tag, da der HERR den Sisera in deine Hand gegeben hat; ist nicht der HERR vor dir ausgezogen? Da stieg Barak vom Berge Tabor hinunter und die zehntausend Mann hinter ihm her. 15 Und der HERR brachte Sisera samt allen seinen Wagen und seinem ganzen Heer durch die Schärfe des Schwertes vor Barak in Verwirrung, so daß Sisera von seinem Wagen sprang und zu Fuß floh. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis gen Charoset-der Heiden; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes, daß nicht einer übrigblieb.

Jael tötet Sisera

17 Sisera aber floh zu Fuß zum Zelte Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn Jabin, der König von Hazor, und das Haus Hebers, des Keniters, hatten Frieden miteinander. 18 Jael aber ging heraus, dem Sisera entgegen, und sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir und fürchte dich nicht! Und er kehrte bei ihr ein ins Zelt, und sie deckte ihn mit einer Decke zu. 19 Er aber sprach zu ihr: Gib mir doch ein wenig Wasser zu trinken; denn mich dürstet! Da öffnete sie den Milchschlauch und gab ihm zu trinken und deckte ihn wieder zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich unter die Zelttür, und wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? so sage: Nein! 21 Da nahm Jael, das Weib Hebers, einen Zeltpflock und einen Hammer zur Hand und ging leise zu ihm hinein und schlug ihm den Pflock durch die Schläfe, so daß er in die Erde drang. Er aber war vor Müdigkeit fest eingeschlafen; und er starb. 22 Siehe, da kam Barak, der den Sisera verfolgte; Jael aber ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm her, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und als er zu ihr hineinkam, lag Sisera tot da, und der Pflock steckte in seiner Schläfe. 23 Also demütigte Gott zu jener Zeit Jabin, den König der Kanaaniter, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel lastete je länger je schwerer über Jabin, dem König der Kanaaniter, bis sie ihn ausrotteten.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.