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Richter - Kapitel 3

Die übrig gebliebenen Kanaaniter im Land Israel

1 Das sind aber die Völker, die der HERR übrigbleiben ließ, um durch sie alle diejenigen Israeliten zu prüfen, welche alle die Kämpfe um Kanaan nicht erfahren hatten; (Richter 2.22) 2 nur um den Geschlechtern der Kinder Israel davon Kenntnis zu geben und sie die Kriegführung zu lehren, weil sie zuvor nichts davon wußten: 3 die fünf Fürsten der Philister und alle Kanaaniter und Zidonier und Heviter, die auf dem Gebirge Libanon wohnten, vom Berge Baal-Hermon an bis dorthin, wo man gen Hamat kommt. (Josua 13.3) 4 Dieselben verblieben, damit Israel durch sie geprüft werde, auf daß kund würde, ob sie den Geboten des HERRN folgen würden, die er ihren Vätern durch Mose geboten hatte. 5 Als nun die Kinder Israel unter den Kanaanitern, Hetitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern wohnten, 6 nahmen sie deren Töchter zu Weibern und gaben ihre Töchter den Söhnen derselben und dienten ihren Göttern. (5. Mose 7.3)

Otniel besiegt den König von Aram-Naharajim

7 Und die Kinder Israel taten, was übel war vor dem HERRN und vergaßen des HERRN, ihres Gottes, und dienten den Baalen und Astarten. 8 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel; und er verkaufte sie unter die Hand Kuschan-Rischataims, des Königs von Mesopotamien; und die Kinder Israel dienten dem Kuschan-Rischataim acht Jahre lang. 9 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN. Und der HERR erweckte ihnen einen Retter, der sie erlöste: Otniel, den Sohn Kenas, Kalebs jüngeren Bruder. (Richter 1.13) 10 Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er richtete Israel und zog aus zum Streit. Und der HERR gab den König von Mesopotamien, Kuschan-Rischataim, in seine Hand, so daß seine Hand über Kuschan-Rischataim zu stark wurde. (Richter 6.34) 11 Da hatte das Land vierzig Jahre lang Ruhe. Als aber Otniel, der Sohn Kenas, starb,

Ehud besiegt Moab

12 da taten die Kinder Israel wieder, was vor dem HERRN übel war. Da stärkte der HERR Eglon, den König der Moabiter, gegen die Kinder Israel, weil sie taten, was vor dem HERRN übel war. 13 Und er sammelte um sich die Kinder Ammon und die Amalekiter und zog hin und schlug Israel und nahm die Palmenstadt ein. (Richter 1.16) 14 Und die Kinder Israel dienten Eglon, dem König der Moabiter, achtzehn Jahre lang. 15 Da schrieen sie zum HERRN. Und der HERR erweckte ihnen einen Retter, Ehud, den Sohn Geras, einen Benjaminiten; der war lahm an seiner rechten Hand. Und die Kinder Israel sandten durch ihn Geschenke an Eglon, den König der Moabiter. 16 Da machte Ehud ein zweischneidiges Schwert, eine Elle lang, und gürtete es unter seinem Kleid an seine rechte Hüfte; 17 und so brachte er Eglon, dem König der Moabiter, das Geschenk. Eglon aber war ein sehr fetter Mann. 18 Als er nun die Überreichung des Geschenkes vollzogen hatte, ließ er die Leute gehen, welche das Geschenk getragen hatten; 19 er selbst aber kehrte um bei den Götzen zu Gilgal und sprach zum König: Ich habe dir, o König, etwas Geheimes zu sagen! Er aber sprach: Schweig! Und alle, die um ihn her standen, gingen von ihm hinaus. Da kam Ehud zu ihm hinein. 20 Er aber saß allein in seinem kühlen Söller. Und Ehud sprach: Ein Wort Gottes habe ich an dich! Da stand er von seinem Thron auf. 21 Ehud aber reckte seine linke Hand aus und nahm das Schwert von seiner rechten Hüfte uns stieß es ihm in den Bauch, 22 so daß auch der Griff der Klinge hineinfuhr und das Fett sich um die Klinge schloß; denn er zog das Schwert nicht aus seinem Bauch, so daß es ihm hinten hinausging. 23 Darnach ging Ehud hinaus in den Vorsaal und schloß die Türe des Söllers hinter sich zu und verriegelte sie. 24 Als er nun hinausgegangen war, kamen die Diener; als sie aber sahen, daß die Türe des Söllers verschlossen war, sprachen sie: Gewiß deckt er seine Füße in dem kühlen Gemach! 25 Und sie warteten so lange, bis sie sich dessen schämten; und siehe, niemand tat die Türe des Söllers auf; da nahmen sie den Schlüssel und schlossen auf; und siehe, da lag ihr Herr tot auf der Erde! 26 Ehud aber war entronnen, während sie so zögerten, und ging an den Götzen vorüber und entrann nach Seira. 27 Und als er heimkam, blies er die Posaune auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel zogen mit ihm vom Gebirge herab, und er vor ihnen her. 28 Und er sprach zu ihnen: Folget mir nach, denn der HERR hat die Moabiter, eure Feinde, in eure Hand gegeben! Und sie folgten ihm und gewannen die Furten des Jordan gegen Moab hin und ließen niemand hinüber; 29 und sie schlugen die Moabiter zu jener Zeit, bei zehntausend Mann, alles wohlbeleibte und streitbare Männer, daß nicht einer entrann. 30 Also wurden zu jener Zeit die Moabiter unter die Hand der Kinder Israel gebracht; und das Land hatte Ruhe, achtzig Jahre lang.

Schamgar besiegt die Philister

31 Nach ihm trat Samgar, der Sohn Anats, auf; der schlug sechshundert Philister mit einem Ochsenstecken; und auch er errettete Israel.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."