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Richter - Kapitel 21

Das Friedensangebot für den Überrest des Stammes Benjamin

1 Und alle Israeliten hatten zu Mizpa geschworen und gesagt: Niemand von uns soll seine Tochter einem Benjaminiten zum Weibe geben! (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und das Volk kam gen Bethel und verblieb daselbst bis zum Abend vor Gott; und sie erhoben ihre Stimme und weinten sehr (Richter 20.18) 3 und sprachen: O HERR, Gott Israels, warum ist das in Israel geschehen, daß heute ein Stamm von Israel fehlt? 4 Am andern Morgen aber machte sich das Volk früh auf; und sie bauten daselbst einen Altar und opferten Brandopfer und Dankopfer. 5 Und die Kinder Israel sprachen: Wer von allen Stämmen Israels ist nicht in die Gemeinde zum HERRN heraufgekommen? Denn der große Schwur war ausgesprochen worden: Wer nicht zum HERRN gen Mizpa heraufkommt, der soll gewiß sterben! (Richter 20.1) 6 Und es reute die Kinder Israel um ihren Bruder Benjamin, und sie sprachen: Heute ist ein Stamm von Israel abgehauen worden! 7 Was wollen wir tun, daß die Übriggebliebenen Frauen bekommen? Denn wir haben bei dem HERRN geschworen, daß wir ihnen keine von unsern Töchtern zu Frauen geben wollen! (Richter 21.1) 8 Darum fragten sie: Wer ist wohl von den Stämmen Israels nicht zum HERRN gen Mizpa heraufgekommen? Und siehe, da war niemand von Jabes in Gilead zu der Gemeinde in das Lager gekommen. 9 Denn als das Volk gezählt ward, siehe, da war keiner der Bürger von Jabes in Gilead da! 10 Da sandte die Gemeinde zwölftausend von den tapfersten Männern dorthin und gebot ihnen und sprach: Geht hin und schlagt mit der Schärfe des Schwertes die Bürger von Jabes in Gilead, samt den Weibern und den Kindern! 11 Das aber ist der Befehl, den ihr ausführen sollt: Alles, was männlich ist, und alle Weiber, denen schon ein Mann beigewohnt hat, sollt ihr töten! (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Und sie fanden unter den Bürgern von Jabes in Gilead vierhundert Töchter, die noch Jungfrauen waren und denen kein Mann beigewohnt hatte; die brachten sie ins Lager zu Silo, das im Lande Kanaan liegt. 13 Da sandte die ganze Gemeinde hin und ließ mit den Kindern Benjamin, die auf dem Felsen Rimmon waren, reden und ihnen Frieden anbieten. (Richter 20.47) 14 Also kehrten die Kinder Benjamin zu jener Zeit wieder zurück, und man gab ihnen die Frauen, welche man von den Frauen zu Jabes in Gilead am Leben gelassen hatte; doch reichten diese nicht für sie aus. 15 Es reute aber das Volk um Benjamin, daß der HERR in den Stämmen Israels einen Riß gemacht hatte. 16 Und die Ältesten der Gemeinde sprachen: Was wollen wir tun, daß auch die Übriggebliebenen Frauen bekommen? Denn die Frauen sind aus Benjamin vertilgt. 17 Und sie sprachen: Benjamin muß gerettet werden, und es soll kein Stamm aus Israel vertilgt werden! 18 Nun können wir ihnen aber unsere Töchter nicht zu Frauen geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminiten ein Weib gibt! (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Darum sprachen sie: Siehe, es ist alljährlich ein Fest des HERRN zu Silo, welches nördlich von Bethel liegt, östlich der Straße, die von Bethel nach Sichem hinaufführt und südlich von Lebona. 20 Und sie geboten den Kindern Benjamin und sprachen: Geht hin und lauert in den Weinbergen! 21 Wenn ihr dann sehet, daß die Töchter von Silo mit Reigen zum Tanze herausgehen, so kommt aus den Weinbergen hervor und nehmt euch ein jeder ein Weib von den Töchtern Silos und geht in das Land Benjamin! 22 Wenn aber ihre Väter oder ihre Brüder kommen, um mit uns zu rechten, so wollen wir zu ihnen sagen: Schenket sie uns! Denn nicht jeder hat ein Weib gewonnen im Kriege; auch habt ihr sie ihnen nicht gegeben, sonst wäret ihr heute schuldig! 23 Da taten die Kinder Benjamin also, daß sie sich Frauen nahmen nach ihrer Zahl von den Reigentänzerinnen, die sie raubten, und sie gingen davon und kehrten wieder zu ihrem Erbteil zurück und bauten Städte und wohnten darin. 24 Auch die Kinder Israel machten sich zu jener Zeit von dannen, ein jeder zu seinem Stamm und zu seinem Geschlecht, und begaben sich von dort aus ein jeder zu seinem Erbteil. 25 Zu jener Zeit war kein König in Israel; jedermann tat, was ihn recht dünkte. w (Richter 17.6)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)