zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 21

Das Friedensangebot für den Überrest des Stammes Benjamin

1 Und alle Israeliten hatten zu Mizpa geschworen und gesagt: Niemand von uns soll seine Tochter einem Benjaminiten zum Weibe geben! (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und das Volk kam gen Bethel und verblieb daselbst bis zum Abend vor Gott; und sie erhoben ihre Stimme und weinten sehr (Richter 20.18) 3 und sprachen: O HERR, Gott Israels, warum ist das in Israel geschehen, daß heute ein Stamm von Israel fehlt? 4 Am andern Morgen aber machte sich das Volk früh auf; und sie bauten daselbst einen Altar und opferten Brandopfer und Dankopfer. 5 Und die Kinder Israel sprachen: Wer von allen Stämmen Israels ist nicht in die Gemeinde zum HERRN heraufgekommen? Denn der große Schwur war ausgesprochen worden: Wer nicht zum HERRN gen Mizpa heraufkommt, der soll gewiß sterben! (Richter 20.1) 6 Und es reute die Kinder Israel um ihren Bruder Benjamin, und sie sprachen: Heute ist ein Stamm von Israel abgehauen worden! 7 Was wollen wir tun, daß die Übriggebliebenen Frauen bekommen? Denn wir haben bei dem HERRN geschworen, daß wir ihnen keine von unsern Töchtern zu Frauen geben wollen! (Richter 21.1) 8 Darum fragten sie: Wer ist wohl von den Stämmen Israels nicht zum HERRN gen Mizpa heraufgekommen? Und siehe, da war niemand von Jabes in Gilead zu der Gemeinde in das Lager gekommen. 9 Denn als das Volk gezählt ward, siehe, da war keiner der Bürger von Jabes in Gilead da! 10 Da sandte die Gemeinde zwölftausend von den tapfersten Männern dorthin und gebot ihnen und sprach: Geht hin und schlagt mit der Schärfe des Schwertes die Bürger von Jabes in Gilead, samt den Weibern und den Kindern! 11 Das aber ist der Befehl, den ihr ausführen sollt: Alles, was männlich ist, und alle Weiber, denen schon ein Mann beigewohnt hat, sollt ihr töten! (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Und sie fanden unter den Bürgern von Jabes in Gilead vierhundert Töchter, die noch Jungfrauen waren und denen kein Mann beigewohnt hatte; die brachten sie ins Lager zu Silo, das im Lande Kanaan liegt. 13 Da sandte die ganze Gemeinde hin und ließ mit den Kindern Benjamin, die auf dem Felsen Rimmon waren, reden und ihnen Frieden anbieten. (Richter 20.47) 14 Also kehrten die Kinder Benjamin zu jener Zeit wieder zurück, und man gab ihnen die Frauen, welche man von den Frauen zu Jabes in Gilead am Leben gelassen hatte; doch reichten diese nicht für sie aus. 15 Es reute aber das Volk um Benjamin, daß der HERR in den Stämmen Israels einen Riß gemacht hatte. 16 Und die Ältesten der Gemeinde sprachen: Was wollen wir tun, daß auch die Übriggebliebenen Frauen bekommen? Denn die Frauen sind aus Benjamin vertilgt. 17 Und sie sprachen: Benjamin muß gerettet werden, und es soll kein Stamm aus Israel vertilgt werden! 18 Nun können wir ihnen aber unsere Töchter nicht zu Frauen geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminiten ein Weib gibt! (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Darum sprachen sie: Siehe, es ist alljährlich ein Fest des HERRN zu Silo, welches nördlich von Bethel liegt, östlich der Straße, die von Bethel nach Sichem hinaufführt und südlich von Lebona. 20 Und sie geboten den Kindern Benjamin und sprachen: Geht hin und lauert in den Weinbergen! 21 Wenn ihr dann sehet, daß die Töchter von Silo mit Reigen zum Tanze herausgehen, so kommt aus den Weinbergen hervor und nehmt euch ein jeder ein Weib von den Töchtern Silos und geht in das Land Benjamin! 22 Wenn aber ihre Väter oder ihre Brüder kommen, um mit uns zu rechten, so wollen wir zu ihnen sagen: Schenket sie uns! Denn nicht jeder hat ein Weib gewonnen im Kriege; auch habt ihr sie ihnen nicht gegeben, sonst wäret ihr heute schuldig! 23 Da taten die Kinder Benjamin also, daß sie sich Frauen nahmen nach ihrer Zahl von den Reigentänzerinnen, die sie raubten, und sie gingen davon und kehrten wieder zu ihrem Erbteil zurück und bauten Städte und wohnten darin. 24 Auch die Kinder Israel machten sich zu jener Zeit von dannen, ein jeder zu seinem Stamm und zu seinem Geschlecht, und begaben sich von dort aus ein jeder zu seinem Erbteil. 25 Zu jener Zeit war kein König in Israel; jedermann tat, was ihn recht dünkte. w (Richter 17.6)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.