Richter - Kapitel 2
Der Engel des HERRN tadelt Israels Ungehorsam
1 Aber der Engel des HERRN kam von Gilgal herauf nach Bochim und sprach: Ich habe euch aus Ägypten heraufgeführt und in das Land gebracht, das ich euren Vätern zugeschworen habe; und ich sagte, ich wolle meinen Bund mit euch nicht aufheben ewiglich; 2 ihr aber sollt mit den Einwohnern dieses Landes keinen Bund machen, sondern ihre Altäre zerbrechen. Aber ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht! Warum habt ihr es doch getan? 1 3 So habe ich nun auch gesagt: Ich will sie vor euch nicht vertreiben, damit sie euch zu Dornen und ihre Götter euch zum Fallstrick werden! 2 4 Da nun der Engel des HERRN solche Worte zu allen Kindern Israel redete, erhob das Volk seine Stimme und weinte. 5 Daher hießen sie den Ort Bochim und opferten daselbst dem HERRN.Ungehorsam und Niederlagen der neuen Generation – Die Richter
6 Als nämlich Josua das Volk entlassen hatte, zogen die Kinder Israel ein jeder in sein Erbteil, um das Land in Besitz zu nehmen. 7 Und das Volk diente dem HERRN, solange Josua lebte und solange die Ältesten da waren, die Josua überlebten, welche alle die großen Werke des HERRN gesehen hatten, die er an Israel getan. 3 8 Als aber Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, im Alter von hundertundzehn Jahren gestorben war, 9 begruben sie ihn im Gebiet seines Erbteils, zu Timnat-Heres, auf dem Gebirge Ephraim, nördlich vom Berge Gaasch. 4 10 Und als auch jenes ganze Geschlecht zu seinen Vätern versammelt war, kam ein anderes Geschlecht nach ihnen auf, welches den HERRN nicht kannte, noch die Werke, die er an Israel getan. 11 Da taten die Kinder Israel, was übel war vor dem HERRN, und dienten den Baalen 12 und verließen den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, und folgten andern Göttern nach, den Göttern der Völker, die um sie her wohnten, und beteten sie an und erzürnten den HERRN; 13 denn sie verließen den HERRN und dienten dem Baal und den Astarten. 14 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er gab sie in die Hand von Räubern, die sie beraubten, und verkaufte sie in die Hand ihrer Feinde ringsum, so daß sie ihren Feinden nicht mehr widerstehen konnten. 15 berall, wohin sie zogen, war die Hand des HERRN gegen sie zum Unglück, wie der HERR ihnen gesagt und wie der HERR ihnen geschworen hatte; so wurden sie hart bedrängt. 5, 6 16 Doch erweckte der HERR Richter, die sie aus den Händen ihrer Räuber erretteten; 7 17 aber auch ihren Richtern gehorchten sie nicht, sondern buhlten mit andern Göttern und beteten sie an und wichen bald von dem Wege, darauf ihre Väter im Gehorsam gegen die Gebote des HERRN gegangen waren; sie taten nicht ebenso. 18 Wenn aber der HERR ihnen Richter erweckte, so war der HERR mit dem Richter und errettete sie aus der Hand ihrer Feinde, solange der Richter lebte; denn der HERR erbarmte sich wegen ihrer Wehklage über ihre Bedränger und Unterdrücker. 19 Wenn aber der Richter starb, so handelten sie wiederum verderblicher als ihre Väter, indem sie andern Göttern nachfolgten, um ihnen zu dienen und sie anzubeten; sie ließen nicht ab von ihrem Vornehmen und ihrem halsstarrigen Wesen. 20 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er sprach: Weil dieses Volk meinen Bund übertreten hat, den ich ihren Vätern geboten habe, und sie meiner Stimme nicht folgen, 21 so will auch ich forthin niemand mehr von den Völkern, die Josua bei seinem Tod übriggelassen hat, vor ihnen vertreiben, 22 damit ich Israel durch sie prüfe, ob sie auf dem Wege des HERRN verbleiben und darin wandeln werden, wie ihre Väter darauf verblieben sind, oder nicht. 8, 9, 10 23 Also ließ der HERR diese Völker verbleiben und vertrieb sie nicht eilends, wie er sie auch nicht in Josuas Hand gegeben hatte.3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, 11 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. 12 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. 13
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 14, 15
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. 16, 17 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 18
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. 19
Querverweise
1 5. Mose 7.2-5: und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen.
2 Josua 23.13: daß der HERR, euer Gott, diese Völker nicht mehr vor euch vertreiben wird; sondern sie werden euch zum Fallstrick und zur Schlinge und zur Geißel an eurer Seite werden und zu Dornen in euren Augen, bis ihr vertilgt seid aus diesem guten Lande, das der HERR, euer Gott, euch gegeben hat.
3 Josua 24.31: Und die Kinder Israel dienten dem HERRN, solange Josua lebte und die Ältesten, welche Josua überlebten, die auch alle Werke des HERRN wußten, welche er an Israel getan hatte.
4 Josua 24.29-30: Und es begab sich nach diesen Geschichten, daß Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, starb, als er hundertundzehn Jahre alt war.
5 3. Mose 26.17: Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, wenn euch niemand jagt.
6 5. Mose 28.20: Der HERR wird gegen dich entsenden Fluch, Verwirrung und Unsegen in allen Geschäften deiner Hand, die du tust, bis du vertilgt werdest und bald umkommest um deiner bösen Werke willen, weil du mich verlassen hast.
7 Apostelgeschichte 13.20: Und darnach, während etwa vierhundertfünfzig Jahren, gab er ihnen Richter bis auf Samuel, den Propheten.
8 5. Mose 8.2: Gedenke auch des ganzen Weges, durch den der HERR, dein Gott, dich geleitet hat diese vierzig Jahre lang in der Wüste, daß er dich demütigte und versuchte, auf daß kundwürde, was in deinem Herzen ist, ob du seine Gebote halten würdest oder nicht.
9 Richter 3.1: Das sind aber die Völker, die der HERR übrigbleiben ließ, um durch sie alle diejenigen Israeliten zu prüfen, welche alle die Kämpfe um Kanaan nicht erfahren hatten;
10 Richter 3.4: Dieselben verblieben, damit Israel durch sie geprüft werde, auf daß kund würde, ob sie den Geboten des HERRN folgen würden, die er ihren Vätern durch Mose geboten hatte.
11 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
12 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
13 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
14 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
15 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
16 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
17 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
18 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
19 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.