1Zu jener Zeit, als kein König in Israel war, begab es sich auch, daß ein levitischer Mann, der sich im hintern Teil des Gebirges Ephraim aufhielt, ein Kebsweib von Bethlehem-Juda nahm.(Richter 17.6)2Dieses Kebsweib aber war treulos gegen ihn und lief von ihm fort in ihres Vaters Haus, nach Bethlehem-Juda, und blieb daselbst vier Monate lang.3Da machte sich ihr Mann auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden und sie wieder zurückzubringen; und er hatte einen Knaben und ein Paar Esel bei sich. Und sie führte ihn in ihres Vaters Haus. Als ihn aber des Mädchens Vater sah, empfing er ihn mit Freuden.4Und sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, hielt ihn fest, und er blieb drei Tage lang bei ihm, und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst.5Am vierten Tage aber standen sie früh auf und wollten gehen. Da sprach des Mädchens Vater zu seinem Tochtermann: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot; darnach mögt ihr ziehen!6Und sie setzten sich und aßen beide miteinander und tranken. Da sprach des Mädchens Vater zu dem Mann: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz guter Dinge sein.7Doch der Mann stand auf und wollte gehen. Aber sein Schwiegervater nötigte ihn, so daß er umkehrte und daselbst über Nacht blieb.8Am Morgen des fünften Tages machte er sich auf und wollte ziehen. Da sprach des Mädchens Vater: Stärke doch dein Herz! Und sie verzogen, bis sich der Tag neigte, während sie beide miteinander aßen.9Darnach machte sich der Mann auf und wollte mit seinem Kebsweibe und mit seinem Knaben ziehen; aber sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, sprach abermal zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, und es will Abend werden. Bleibt doch hier über Nacht; siehe, der Tag neigt sich; bleibt hier über Nacht, und laß dein Herz guter Dinge sein! Dann macht euch morgen früh auf den Weg, daß du zu deiner Hütte kommst.10Aber der Mann wollte nicht über Nacht bleiben, sondern machte sich auf und zog hin und kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem; und seine beiden gesattelten Esel und sein Kebsweib waren bei ihm.(Richter 1.21)(1. Chronik 11.4)11Als sie nun in die Nähe von Jebus kamen, war der Tag fast hin. Und der Knabe sprach zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten!12Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine fremde Stadt einkehren, die nicht zu den Kindern Israel gehört, sondern wollen nach Gibea hinübergehen.13Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, wir wollen in einer dieser Ortschaften einkehren und über Nacht bleiben, zu Gibea oder zu Rama!14Also zogen sie weiter, und die Sonne ging unter gerade bei Gibea, welches zu Benjamin gehört.15So kehrten sie denn daselbst ein, um in Gibea zu übernachten. Als er aber hineinkam, setzte er sich auf dem Platze der Stadt; aber da war niemand, der sie zum Übernachten in sein Haus aufgenommen hätte.16Doch siehe, da kam ein alter Mann am Abend von seiner Arbeit vom Felde, der war auch vom Gebirge Ephraim und ein Fremdling zu Gibea; aber die Leute des Ortes waren Benjaminiten.17Als nun der alte Mann seine Augen erhob und den Wanderer auf dem Platze der Stadt sah, sprach er zu ihm: Wo willst du hin, und wo kommst du her?18Er aber antwortete ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach dem hintern Teil des Gebirges Ephraim, von wo ich her bin. Ich war nach Bethlehem-Juda gezogen und ziehe jetzt zum Hause des HERRN, und niemand will mich beherbergen.19Wir haben Stroh und Futter für unsre Esel, und Brot und Wein für mich und deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Dienern ist, so daß uns nichts mangelt.20Der alte Mann sprach: Friede sei mit dir! Alles, was dir mangelt, findest du bei mir; bleibe nur nicht über Nacht auf dem Platze!21Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter; und sie wuschen ihre Füße, aßen und tranken.22Und als ihr Herz guter Dinge war, siehe, da umgaben Männer der Stadt, Kinder Belials, das Haus und stießen an die Tür und sprachen zu dem alten Mann, dem Hauswirt: Bring den Mann heraus, der in dein Haus gekommen ist, daß wir ihn erkennen!(1. Mose 19.4-5)23Aber der Mann, der Hauswirt, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder! Tut doch nicht so übel, nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist. Begeht doch keine solche Schandtat!(1. Mose 19.7)24Siehe, ich habe eine Tochter, die noch eine Jungfrau ist, und dieser hat ein Kebsweib; dieselben will ich euch herausbringen; die mögt ihr schwächen und mit ihnen tun, was euch gefällt; aber an diesem Manne begeht keine solche Schandtat!25Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus; die erkannten sie und trieben Mutwillen mit ihr die ganze Nacht bis an den Morgen und ließen sie erst los, als die Morgenröte anbrach.26Da kam das Weib am Morgen früh und fiel nieder vor der Tür am Hause des Mannes, wo ihr Herr war, und lag daselbst, bis es hell ward.27Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür am Hause auftat und hinausging, um seines Weges zu ziehen, siehe, da lag sein Kebsweib vor der Tür des Hauses mit den Händen auf der Schwelle.28Er aber sprach zu ihr: Steh auf, wir wollen gehen! Aber da war keine Antwort. Da nahm er sie auf den Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort.29Als er heimkam, nahm er ein Messer und faßte sein Kebsweib und zerlegte sie in zwölf Stücke und sandte sie in alle Grenzen Israels.(1. Samuel 11.7)30Und alle, die es sahen, sprachen: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden, seit der Zeit, da die Kinder Israel aus Ägyptenland gezogen sind, bis auf diesen Tag! Nun denket darüber nach, beratet und sprecht euch aus!
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"