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Richter - Kapitel 19

Die Schandtat der Einwohner von Gibea

1 Zu jener Zeit, als kein König in Israel war, begab es sich auch, daß ein levitischer Mann, der sich im hintern Teil des Gebirges Ephraim aufhielt, ein Kebsweib von Bethlehem-Juda nahm. (Richter 17.6) 2 Dieses Kebsweib aber war treulos gegen ihn und lief von ihm fort in ihres Vaters Haus, nach Bethlehem-Juda, und blieb daselbst vier Monate lang. 3 Da machte sich ihr Mann auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden und sie wieder zurückzubringen; und er hatte einen Knaben und ein Paar Esel bei sich. Und sie führte ihn in ihres Vaters Haus. Als ihn aber des Mädchens Vater sah, empfing er ihn mit Freuden. 4 Und sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, hielt ihn fest, und er blieb drei Tage lang bei ihm, und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst. 5 Am vierten Tage aber standen sie früh auf und wollten gehen. Da sprach des Mädchens Vater zu seinem Tochtermann: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot; darnach mögt ihr ziehen! 6 Und sie setzten sich und aßen beide miteinander und tranken. Da sprach des Mädchens Vater zu dem Mann: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz guter Dinge sein. 7 Doch der Mann stand auf und wollte gehen. Aber sein Schwiegervater nötigte ihn, so daß er umkehrte und daselbst über Nacht blieb. 8 Am Morgen des fünften Tages machte er sich auf und wollte ziehen. Da sprach des Mädchens Vater: Stärke doch dein Herz! Und sie verzogen, bis sich der Tag neigte, während sie beide miteinander aßen. 9 Darnach machte sich der Mann auf und wollte mit seinem Kebsweibe und mit seinem Knaben ziehen; aber sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, sprach abermal zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, und es will Abend werden. Bleibt doch hier über Nacht; siehe, der Tag neigt sich; bleibt hier über Nacht, und laß dein Herz guter Dinge sein! Dann macht euch morgen früh auf den Weg, daß du zu deiner Hütte kommst. 10 Aber der Mann wollte nicht über Nacht bleiben, sondern machte sich auf und zog hin und kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem; und seine beiden gesattelten Esel und sein Kebsweib waren bei ihm. (Richter 1.21) (1. Chronik 11.4) 11 Als sie nun in die Nähe von Jebus kamen, war der Tag fast hin. Und der Knabe sprach zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten! 12 Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine fremde Stadt einkehren, die nicht zu den Kindern Israel gehört, sondern wollen nach Gibea hinübergehen. 13 Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, wir wollen in einer dieser Ortschaften einkehren und über Nacht bleiben, zu Gibea oder zu Rama! 14 Also zogen sie weiter, und die Sonne ging unter gerade bei Gibea, welches zu Benjamin gehört. 15 So kehrten sie denn daselbst ein, um in Gibea zu übernachten. Als er aber hineinkam, setzte er sich auf dem Platze der Stadt; aber da war niemand, der sie zum Übernachten in sein Haus aufgenommen hätte. 16 Doch siehe, da kam ein alter Mann am Abend von seiner Arbeit vom Felde, der war auch vom Gebirge Ephraim und ein Fremdling zu Gibea; aber die Leute des Ortes waren Benjaminiten. 17 Als nun der alte Mann seine Augen erhob und den Wanderer auf dem Platze der Stadt sah, sprach er zu ihm: Wo willst du hin, und wo kommst du her? 18 Er aber antwortete ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach dem hintern Teil des Gebirges Ephraim, von wo ich her bin. Ich war nach Bethlehem-Juda gezogen und ziehe jetzt zum Hause des HERRN, und niemand will mich beherbergen. 19 Wir haben Stroh und Futter für unsre Esel, und Brot und Wein für mich und deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Dienern ist, so daß uns nichts mangelt. 20 Der alte Mann sprach: Friede sei mit dir! Alles, was dir mangelt, findest du bei mir; bleibe nur nicht über Nacht auf dem Platze! 21 Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter; und sie wuschen ihre Füße, aßen und tranken. 22 Und als ihr Herz guter Dinge war, siehe, da umgaben Männer der Stadt, Kinder Belials, das Haus und stießen an die Tür und sprachen zu dem alten Mann, dem Hauswirt: Bring den Mann heraus, der in dein Haus gekommen ist, daß wir ihn erkennen! (1. Mose 19.4-5) 23 Aber der Mann, der Hauswirt, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder! Tut doch nicht so übel, nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist. Begeht doch keine solche Schandtat! (1. Mose 19.7) 24 Siehe, ich habe eine Tochter, die noch eine Jungfrau ist, und dieser hat ein Kebsweib; dieselben will ich euch herausbringen; die mögt ihr schwächen und mit ihnen tun, was euch gefällt; aber an diesem Manne begeht keine solche Schandtat! 25 Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus; die erkannten sie und trieben Mutwillen mit ihr die ganze Nacht bis an den Morgen und ließen sie erst los, als die Morgenröte anbrach. 26 Da kam das Weib am Morgen früh und fiel nieder vor der Tür am Hause des Mannes, wo ihr Herr war, und lag daselbst, bis es hell ward. 27 Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür am Hause auftat und hinausging, um seines Weges zu ziehen, siehe, da lag sein Kebsweib vor der Tür des Hauses mit den Händen auf der Schwelle. 28 Er aber sprach zu ihr: Steh auf, wir wollen gehen! Aber da war keine Antwort. Da nahm er sie auf den Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort. 29 Als er heimkam, nahm er ein Messer und faßte sein Kebsweib und zerlegte sie in zwölf Stücke und sandte sie in alle Grenzen Israels. (1. Samuel 11.7) 30 Und alle, die es sahen, sprachen: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden, seit der Zeit, da die Kinder Israel aus Ägyptenland gezogen sind, bis auf diesen Tag! Nun denket darüber nach, beratet und sprecht euch aus!

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.