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Richter - Kapitel 18

Der Überfall der Daniter auf Lais. Die Übernahme des falschen Priesters und seiner Bilder

1 Zu jener Zeit war kein König in Israel. Und zu jener Zeit suchte sich der Stamm der Daniter ein Erbteil, wo sie wohnen könnten; denn bis dahin war ihm unter den Stämmen Israels kein Erbe zugefallen. (Richter 1.34) (Richter 17.6) 2 Und die Kinder Dan sandten von ihrem Geschlecht fünf streitbare Männer aus ihrer Gesamtheit von Zorea und Estaol, das Land zu erkundigen und zu erforschen, und sie sprachen zu ihnen: Geht hin und erforschet das Land! Und sie kamen auf das Gebirge Ephraim in Michas Haus und blieben daselbst über Nacht. (Richter 13.25) 3 Als sie nun daselbst bei dem Gesinde Michas waren, erkannten sie die Stimme des Jünglings, des Leviten, und gingen zu ihm und fragten ihn: Wer hat dich hierher gebracht? Was machst du hier? Und was hast du hier zu tun? (Richter 17.7) 4 Er antwortete ihnen: So und so hat Micha an mir getan, und er hat mich gedungen, daß ich sein Priester sei. 5 Sie sprachen zu ihm: Frage doch Gott, damit wir erfahren, ob unser Weg, den wir gehen, guten Erfolg haben wird. 6 Der Priester antwortete ihnen: Zieht hin in Frieden! Euer Weg, den ihr zieht, ist vor dem HERRN ganz recht! 7 Da gingen die fünf Männer hin und kamen gen Lais; und sie sahen, daß das Volk, das darin war, sicher wohnte nach der Weise der Zidonier, ruhig und sicher; und es war niemand im Lande, der ihnen etwas zuleide tat; sie besaßen Reichtum und wohnten fern von den Zidoniern und hatten mit keinem Menschen etwas zu tun. 8 Als jene nun wieder zu ihren Brüdern gen Zorea und Estaol kamen, sprachen ihre Brüder zu ihnen: Was bringt ihr für Bericht ? 9 Da sprachen sie: Macht euch auf, laßt uns gegen sie zu Felde ziehen! Denn wir haben das Land besehen, und siehe, es ist sehr gut; und ihr wollt untätig bleiben? Seid nicht faul, sondern zieht hin, um das Land einzunehmen! 10 Wenn ihr hingeht, werdet ihr zu einem sorglosen Volke kommen und in ein weites Land; denn Gott hat einen Ort in eure Hände gegeben, wo kein Mangel herrscht an allem, was es auf Erden gibt! 11 Da brachen von dort, aus dem Geschlechte Dans, von Zorea und Estaol, sechshundert Mann auf, mit ihren Waffen zum Streit gerüstet. 12 Und sie zogen hinauf und lagerten sich zu Kirjat-Jearim in Juda; daher nannte man diesen Ort das Lager Dans bis auf diesen Tag; es ist hinter Kirjat-Jearim. 13 Und von dort überschritten sie das Gebirge Ephraim und kamen zum Hause Michas. (Richter 17.1) 14 Da hoben die fünf Männer, die gegangen waren, das Land Lais auszukundschaften, an und sprachen zu ihren Brüdern: Wisset ihr, daß sich in diesen Häusern ein Ephod und Teraphim befinden, auch ein geschnitztes und gegossenes Bild? Und nun überlegt, was ihr tun wollt! (Richter 17.4-5) 15 Und sie kehrten daselbst ein und kamen in das Haus des Jünglings, des Leviten, in Michas Haus, und grüßten ihn. 16 Aber die sechshundert mit Kriegswaffen gerüsteten Männer von den Kindern Dan standen vor dem Tor. 17 Und die fünf Männer, die das Land zu erkundigen ausgezogen waren, gingen hinauf und kamen hinein und nahmen das geschnitzte Bild, das Ephod und die Theraphim und das gegossene Bild. Unterdessen stand der Priester vor dem Tor bei den sechshundert mit Kriegswaffen gerüsteten Männern. 18 Als nun jene in Michas Haus kamen und das geschnitzte Bild, das Ephod und die Teraphim und das gegossene Bild nahmen, sprach der Priester zu ihnen: Was macht ihr? 19 Sie antworteten ihm: Schweig! Lege deine Hand auf den Mund und zieh mit uns, daß du uns Vater und Priester seiest! Was ist besser für dich, Hauspriester eines einzelnen Mannes, oder Priester eines Stammes und Geschlechts in Israel zu sein? 20 Da ward dem Priester wohl ums Herz; und er nahm das Ephod und die Teraphim und das geschnitzte Bild und trat unter das Volk. 21 Und sie wandten sich und zogen ab und schickten die Kinder und das Vieh und das kostbare Gerät vor sich her. 22 Sobald sie sich aber von Michas Hause entfernt hatten, wurden die Männer, die in den Häusern um Michas Haus herum wohnten, zusammenberufen und holten die Kinder Dan ein. 23 Und sie riefen den Kindern Dan nach. Diese aber wandten ihr Angesicht und sprachen zu Micha: Warum machst du ein solches Geschrei? 24 Er antwortete: Ihr habt meine Götter, die ich gemacht habe, und den Priester genommen und macht euch davon! Was habe ich nun noch? Wie könnt ihr da noch zu mir sagen: Was hast du? 25 Aber die Kinder Dan sprachen zu ihm: Belästige uns nicht weiter mit deinem Geschrei, sonst bekommst du es mit erbitterten Leuten zu tun, die dich samt deinem Hause beseitigen würden! 26 Also gingen die Kinder Dan ihren Weg; und weil Micha sah, daß sie stärker waren als er, wandte er sich und kehrte wieder zu seinem Hause zurück. 27 Jene aber nahmen, was Micha gemacht hatte, samt dem, der sein Priester gewesen, und überfielen Lais, ein stilles, sorgloses Volk, und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes und verbrannten die Stadt mit Feuer. 28 Und es war niemand, der sie errettete; denn sie lag fern von Zidon, und sie hatten mit keinem Menschen Verkehr; die Stadt lag nämlich im Tal von Beth-Rechob. Jene aber bauten die Stadt wieder auf und wohnten darin 29 und nannten sie Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan, der dem Israel geboren war; zuvor aber hieß die Stadt Lais. (Josua 19.47) 30 Und die Kinder Dan richteten für sich das geschnitzte Bild auf. Und Jonatan, der Sohn Gersons, des Sohnes Moses, und seine Söhne waren Priester des Stammes Dan, bis zur Zeit, als das Land in die Gefangenschaft geführt wurde. (1. Könige 12.29) 31 Und sie stellten für sich das geschnitzte Bild auf, welches Micha gemacht hatte, solange das Haus Gottes in Silo war. (Josua 18.1)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.