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Richter - Kapitel 18

Der Überfall der Daniter auf Lais. Die Übernahme des falschen Priesters und seiner Bilder

1 Zu jener Zeit war kein König in Israel. Und zu jener Zeit suchte sich der Stamm der Daniter ein Erbteil, wo sie wohnen könnten; denn bis dahin war ihm unter den Stämmen Israels kein Erbe zugefallen. (Richter 1.34) (Richter 17.6) 2 Und die Kinder Dan sandten von ihrem Geschlecht fünf streitbare Männer aus ihrer Gesamtheit von Zorea und Estaol, das Land zu erkundigen und zu erforschen, und sie sprachen zu ihnen: Geht hin und erforschet das Land! Und sie kamen auf das Gebirge Ephraim in Michas Haus und blieben daselbst über Nacht. (Richter 13.25) 3 Als sie nun daselbst bei dem Gesinde Michas waren, erkannten sie die Stimme des Jünglings, des Leviten, und gingen zu ihm und fragten ihn: Wer hat dich hierher gebracht? Was machst du hier? Und was hast du hier zu tun? (Richter 17.7) 4 Er antwortete ihnen: So und so hat Micha an mir getan, und er hat mich gedungen, daß ich sein Priester sei. 5 Sie sprachen zu ihm: Frage doch Gott, damit wir erfahren, ob unser Weg, den wir gehen, guten Erfolg haben wird. 6 Der Priester antwortete ihnen: Zieht hin in Frieden! Euer Weg, den ihr zieht, ist vor dem HERRN ganz recht! 7 Da gingen die fünf Männer hin und kamen gen Lais; und sie sahen, daß das Volk, das darin war, sicher wohnte nach der Weise der Zidonier, ruhig und sicher; und es war niemand im Lande, der ihnen etwas zuleide tat; sie besaßen Reichtum und wohnten fern von den Zidoniern und hatten mit keinem Menschen etwas zu tun. 8 Als jene nun wieder zu ihren Brüdern gen Zorea und Estaol kamen, sprachen ihre Brüder zu ihnen: Was bringt ihr für Bericht ? 9 Da sprachen sie: Macht euch auf, laßt uns gegen sie zu Felde ziehen! Denn wir haben das Land besehen, und siehe, es ist sehr gut; und ihr wollt untätig bleiben? Seid nicht faul, sondern zieht hin, um das Land einzunehmen! 10 Wenn ihr hingeht, werdet ihr zu einem sorglosen Volke kommen und in ein weites Land; denn Gott hat einen Ort in eure Hände gegeben, wo kein Mangel herrscht an allem, was es auf Erden gibt! 11 Da brachen von dort, aus dem Geschlechte Dans, von Zorea und Estaol, sechshundert Mann auf, mit ihren Waffen zum Streit gerüstet. 12 Und sie zogen hinauf und lagerten sich zu Kirjat-Jearim in Juda; daher nannte man diesen Ort das Lager Dans bis auf diesen Tag; es ist hinter Kirjat-Jearim. 13 Und von dort überschritten sie das Gebirge Ephraim und kamen zum Hause Michas. (Richter 17.1) 14 Da hoben die fünf Männer, die gegangen waren, das Land Lais auszukundschaften, an und sprachen zu ihren Brüdern: Wisset ihr, daß sich in diesen Häusern ein Ephod und Teraphim befinden, auch ein geschnitztes und gegossenes Bild? Und nun überlegt, was ihr tun wollt! (Richter 17.4-5) 15 Und sie kehrten daselbst ein und kamen in das Haus des Jünglings, des Leviten, in Michas Haus, und grüßten ihn. 16 Aber die sechshundert mit Kriegswaffen gerüsteten Männer von den Kindern Dan standen vor dem Tor. 17 Und die fünf Männer, die das Land zu erkundigen ausgezogen waren, gingen hinauf und kamen hinein und nahmen das geschnitzte Bild, das Ephod und die Theraphim und das gegossene Bild. Unterdessen stand der Priester vor dem Tor bei den sechshundert mit Kriegswaffen gerüsteten Männern. 18 Als nun jene in Michas Haus kamen und das geschnitzte Bild, das Ephod und die Teraphim und das gegossene Bild nahmen, sprach der Priester zu ihnen: Was macht ihr? 19 Sie antworteten ihm: Schweig! Lege deine Hand auf den Mund und zieh mit uns, daß du uns Vater und Priester seiest! Was ist besser für dich, Hauspriester eines einzelnen Mannes, oder Priester eines Stammes und Geschlechts in Israel zu sein? 20 Da ward dem Priester wohl ums Herz; und er nahm das Ephod und die Teraphim und das geschnitzte Bild und trat unter das Volk. 21 Und sie wandten sich und zogen ab und schickten die Kinder und das Vieh und das kostbare Gerät vor sich her. 22 Sobald sie sich aber von Michas Hause entfernt hatten, wurden die Männer, die in den Häusern um Michas Haus herum wohnten, zusammenberufen und holten die Kinder Dan ein. 23 Und sie riefen den Kindern Dan nach. Diese aber wandten ihr Angesicht und sprachen zu Micha: Warum machst du ein solches Geschrei? 24 Er antwortete: Ihr habt meine Götter, die ich gemacht habe, und den Priester genommen und macht euch davon! Was habe ich nun noch? Wie könnt ihr da noch zu mir sagen: Was hast du? 25 Aber die Kinder Dan sprachen zu ihm: Belästige uns nicht weiter mit deinem Geschrei, sonst bekommst du es mit erbitterten Leuten zu tun, die dich samt deinem Hause beseitigen würden! 26 Also gingen die Kinder Dan ihren Weg; und weil Micha sah, daß sie stärker waren als er, wandte er sich und kehrte wieder zu seinem Hause zurück. 27 Jene aber nahmen, was Micha gemacht hatte, samt dem, der sein Priester gewesen, und überfielen Lais, ein stilles, sorgloses Volk, und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes und verbrannten die Stadt mit Feuer. 28 Und es war niemand, der sie errettete; denn sie lag fern von Zidon, und sie hatten mit keinem Menschen Verkehr; die Stadt lag nämlich im Tal von Beth-Rechob. Jene aber bauten die Stadt wieder auf und wohnten darin 29 und nannten sie Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan, der dem Israel geboren war; zuvor aber hieß die Stadt Lais. (Josua 19.47) 30 Und die Kinder Dan richteten für sich das geschnitzte Bild auf. Und Jonatan, der Sohn Gersons, des Sohnes Moses, und seine Söhne waren Priester des Stammes Dan, bis zur Zeit, als das Land in die Gefangenschaft geführt wurde. (1. Könige 12.29) 31 Und sie stellten für sich das geschnitzte Bild auf, welches Micha gemacht hatte, solange das Haus Gottes in Silo war. (Josua 18.1)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.