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Richter - Kapitel 18

Der Überfall der Daniter auf Lais. Die Übernahme des falschen Priesters und seiner Bilder

1 Zu jener Zeit war kein König in Israel. Und zu jener Zeit suchte sich der Stamm der Daniter ein Erbteil, wo sie wohnen könnten; denn bis dahin war ihm unter den Stämmen Israels kein Erbe zugefallen. (Richter 1.34) (Richter 17.6) 2 Und die Kinder Dan sandten von ihrem Geschlecht fünf streitbare Männer aus ihrer Gesamtheit von Zorea und Estaol, das Land zu erkundigen und zu erforschen, und sie sprachen zu ihnen: Geht hin und erforschet das Land! Und sie kamen auf das Gebirge Ephraim in Michas Haus und blieben daselbst über Nacht. (Richter 13.25) 3 Als sie nun daselbst bei dem Gesinde Michas waren, erkannten sie die Stimme des Jünglings, des Leviten, und gingen zu ihm und fragten ihn: Wer hat dich hierher gebracht? Was machst du hier? Und was hast du hier zu tun? (Richter 17.7) 4 Er antwortete ihnen: So und so hat Micha an mir getan, und er hat mich gedungen, daß ich sein Priester sei. 5 Sie sprachen zu ihm: Frage doch Gott, damit wir erfahren, ob unser Weg, den wir gehen, guten Erfolg haben wird. 6 Der Priester antwortete ihnen: Zieht hin in Frieden! Euer Weg, den ihr zieht, ist vor dem HERRN ganz recht! 7 Da gingen die fünf Männer hin und kamen gen Lais; und sie sahen, daß das Volk, das darin war, sicher wohnte nach der Weise der Zidonier, ruhig und sicher; und es war niemand im Lande, der ihnen etwas zuleide tat; sie besaßen Reichtum und wohnten fern von den Zidoniern und hatten mit keinem Menschen etwas zu tun. 8 Als jene nun wieder zu ihren Brüdern gen Zorea und Estaol kamen, sprachen ihre Brüder zu ihnen: Was bringt ihr für Bericht ? 9 Da sprachen sie: Macht euch auf, laßt uns gegen sie zu Felde ziehen! Denn wir haben das Land besehen, und siehe, es ist sehr gut; und ihr wollt untätig bleiben? Seid nicht faul, sondern zieht hin, um das Land einzunehmen! 10 Wenn ihr hingeht, werdet ihr zu einem sorglosen Volke kommen und in ein weites Land; denn Gott hat einen Ort in eure Hände gegeben, wo kein Mangel herrscht an allem, was es auf Erden gibt! 11 Da brachen von dort, aus dem Geschlechte Dans, von Zorea und Estaol, sechshundert Mann auf, mit ihren Waffen zum Streit gerüstet. 12 Und sie zogen hinauf und lagerten sich zu Kirjat-Jearim in Juda; daher nannte man diesen Ort das Lager Dans bis auf diesen Tag; es ist hinter Kirjat-Jearim. 13 Und von dort überschritten sie das Gebirge Ephraim und kamen zum Hause Michas. (Richter 17.1) 14 Da hoben die fünf Männer, die gegangen waren, das Land Lais auszukundschaften, an und sprachen zu ihren Brüdern: Wisset ihr, daß sich in diesen Häusern ein Ephod und Teraphim befinden, auch ein geschnitztes und gegossenes Bild? Und nun überlegt, was ihr tun wollt! (Richter 17.4-5) 15 Und sie kehrten daselbst ein und kamen in das Haus des Jünglings, des Leviten, in Michas Haus, und grüßten ihn. 16 Aber die sechshundert mit Kriegswaffen gerüsteten Männer von den Kindern Dan standen vor dem Tor. 17 Und die fünf Männer, die das Land zu erkundigen ausgezogen waren, gingen hinauf und kamen hinein und nahmen das geschnitzte Bild, das Ephod und die Theraphim und das gegossene Bild. Unterdessen stand der Priester vor dem Tor bei den sechshundert mit Kriegswaffen gerüsteten Männern. 18 Als nun jene in Michas Haus kamen und das geschnitzte Bild, das Ephod und die Teraphim und das gegossene Bild nahmen, sprach der Priester zu ihnen: Was macht ihr? 19 Sie antworteten ihm: Schweig! Lege deine Hand auf den Mund und zieh mit uns, daß du uns Vater und Priester seiest! Was ist besser für dich, Hauspriester eines einzelnen Mannes, oder Priester eines Stammes und Geschlechts in Israel zu sein? 20 Da ward dem Priester wohl ums Herz; und er nahm das Ephod und die Teraphim und das geschnitzte Bild und trat unter das Volk. 21 Und sie wandten sich und zogen ab und schickten die Kinder und das Vieh und das kostbare Gerät vor sich her. 22 Sobald sie sich aber von Michas Hause entfernt hatten, wurden die Männer, die in den Häusern um Michas Haus herum wohnten, zusammenberufen und holten die Kinder Dan ein. 23 Und sie riefen den Kindern Dan nach. Diese aber wandten ihr Angesicht und sprachen zu Micha: Warum machst du ein solches Geschrei? 24 Er antwortete: Ihr habt meine Götter, die ich gemacht habe, und den Priester genommen und macht euch davon! Was habe ich nun noch? Wie könnt ihr da noch zu mir sagen: Was hast du? 25 Aber die Kinder Dan sprachen zu ihm: Belästige uns nicht weiter mit deinem Geschrei, sonst bekommst du es mit erbitterten Leuten zu tun, die dich samt deinem Hause beseitigen würden! 26 Also gingen die Kinder Dan ihren Weg; und weil Micha sah, daß sie stärker waren als er, wandte er sich und kehrte wieder zu seinem Hause zurück. 27 Jene aber nahmen, was Micha gemacht hatte, samt dem, der sein Priester gewesen, und überfielen Lais, ein stilles, sorgloses Volk, und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes und verbrannten die Stadt mit Feuer. 28 Und es war niemand, der sie errettete; denn sie lag fern von Zidon, und sie hatten mit keinem Menschen Verkehr; die Stadt lag nämlich im Tal von Beth-Rechob. Jene aber bauten die Stadt wieder auf und wohnten darin 29 und nannten sie Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan, der dem Israel geboren war; zuvor aber hieß die Stadt Lais. (Josua 19.47) 30 Und die Kinder Dan richteten für sich das geschnitzte Bild auf. Und Jonatan, der Sohn Gersons, des Sohnes Moses, und seine Söhne waren Priester des Stammes Dan, bis zur Zeit, als das Land in die Gefangenschaft geführt wurde. (1. Könige 12.29) 31 Und sie stellten für sich das geschnitzte Bild auf, welches Micha gemacht hatte, solange das Haus Gottes in Silo war. (Josua 18.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.