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Richter - Kapitel 17

Michas Bilderdienst in Ephraim. Ein Levit wird sein Priester

1 Es war ein Mann vom Gebirge Ephraim, namens Micha. Der sprach zu seiner Mutter: 2 Die elfhundert Silberlinge, die dir genommen worden sind und um derentwillen du einen Fluch ausgesprochen hast vor meinen Ohren; siehe, jenes Geld ist bei mir, ich habe es genommen! Da sprach seine Mutter: Gesegnet seist du, mein Sohn, von dem HERRN! (3. Mose 5.1) 3 Also gab er seiner Mutter die elfhundert Silberlinge wieder. Und seine Mutter sprach: Ich habe mit meiner Hand das Geld gänzlich dem HERRN geheiligt für dich, mein Sohn, daß man ein geschnitztes und gegossenes Bild machen soll; darum gebe ich es dir wieder. 4 Er aber gab seiner Mutter das Geld zurück. Da nahm seine Mutter zweihundert Silberlinge und gab sie dem Goldschmied; der machte ihr daraus ein geschnitztes und gegossenes Bild; das kam in Michas Haus. (Jesaja 40.19) 5 So hatte also Micha ein Gotteshaus, und er machte ein Ephod und Teraphim und füllte einem seiner Söhne die Hand, daß er Priester wurde. (Richter 8.27) 6 Zu jener Zeit war kein König in Israel; und ein jeder tat, was ihn recht dünkte. (Richter 18.1) (Richter 19.1) (Richter 21.25) 7 Es war aber ein Jüngling von Bethlehem-Juda, vom Geschlecht Judas, der war ein Levit und hielt sich daselbst auf. (Richter 18.3) 8 Er zog aber aus der Stadt Bethlehem-Juda, um sich niederzulassen, wo es sich träfe. Als er so seines Weges ging, kam er auf das Gebirge Ephraim zum Hause Michas. 9 Da fragte ihn Micha: Wo kommst du her? Er antwortete ihm: Ich bin ein Levit von Bethlehem-Juda und suche mich da aufzuhalten, wo ich kann. 10 Da sprach Micha zu ihm: Bleibe bei mir! Du sollst mir Vater und Priester sein; ich will dir jährlich zehn Silberlinge und einen Anzug und deinen Unterhalt geben. Und der Levit ging hinein. 11 Und der Levit willigte ein, bei dem Manne zu bleiben; und dieser hielt den Jüngling wie einen seiner Söhne. 12 Und Micha füllte dem Leviten die Hand, daß er sein Priester ward, und er blieb in Michas Haus. 13 Und Micha sprach: Nun weiß ich, daß der HERR mir wohltun wird, weil ich einen Leviten zum Priester habe!

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)