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Richter - Kapitel 15

Simsons Krafttaten im Streit mit den Philistern

1 Es begab sich aber nach einiger Zeit in den Tagen der Weizenernte, daß Simson sein Weib mit einem Ziegenböcklein besuchte. Als er aber sagte: Ich will zu meinem Weibe in die Kammer gehen, wollte ihr Vater ihn nicht hineinlassen. 2 Denn ihr Vater sprach: Ich dachte, du wärest ihr gram geworden, da habe ich sie deinem Gefährten gegeben! Ist nicht ihre jüngere Schwester schöner als sie? Die soll dein sein statt jener! (Richter 14.20) 3 Da sprach Simson zu ihnen: Diesmal bin ich unschuldig, wenn ich den Philistern Übles tue! 4 Und Simson ging hin und fing dreihundert Füchse und nahm Fackeln, kehrte je einen Schwanz gegen den andern und tat je eine Fackel zwischen zwei Schwänze, 5 zündete dieselben mit Feuer an und ließ sie unter das Korn der Philister laufen und zündete also die Garben an samt dem stehenden Korn und den Olivengärten. 6 Da sprachen die Philister: Wer hat das getan? Da sagte man: Simson, der Tochtermann des Timniters, weil er ihm sein Weib genommen und sie seinem Gefährten gegeben hat! Da zogen die Philister hinauf und verbrannten sie samt ihrem Vater mit Feuer. 7 Simson aber sprach zu ihnen: Wenn ihr solches tut, so will ich nicht eher aufhören, als bis ich an euch Rache genommen habe! 8 Und er zerschlug ihnen Schenkel und Hüften mit gewaltigen Schlägen. Dann stieg er hinab und blieb in der Felsenkluft zu Etam. 9 Da zogen die Philister hinauf und lagerten sich in Juda und ließen sich nieder zu Lechi. 10 Aber die Männer von Juda sprachen: Warum seid ihr wider uns heraufgezogen? Sie antworteten: Wir sind heraufgekommen, Simson zu binden, um ihm zu tun, wie er uns getan hat! 11 Da zogen dreitausend Mann von Juda hinab zur Felsenkluft von Etam und sprachen zu Simson: Weißt du nicht, daß die Philister über uns Herrschen? Warum hast du uns denn das getan? Er sprach zu ihnen: Wie sie mir getan haben, so habe ich ihnen getan. 12 Sie sprachen zu ihm: Wir sind herabgekommen, um dich zu binden und in die Hand der Philister zu geben! Simson sprach zu ihnen: So schwört mir, daß ihr mich nicht töten wollt! 13 Sie antworteten ihm: Nein! wir wollen dich nur binden und in ihre Hand geben und wollen dich nicht töten! Und sie banden ihn mit zwei neuen Stricken und führten ihn von der Kluft herauf. 14 Als er nun nach Lechi kam, jauchzten ihm die Philister entgegen. Da kam der Geist des HERRN über ihn; und die Stricke an seinen Armen wurden wie Fäden, die das Feuer versengt hat, so daß die Bande von seinen Händen fielen. (Richter 14.6) 15 Und er fand einen frischen Eselskinnbacken; da streckte er seine Hand aus und nahm ihn und erschlug damit tausend Mann. 16 Und Simson sprach: «Mit dem Eselskinnbacken färbte ich sie rot, mit dem Eselskinnbacken schlug ich tausend Mann tot!» 17 Und als er diesen Ausspruch getan, warf er den Kinnbacken aus seiner Hand und hieß jenen Ort Ramat-Lechi. 18 Da ihn aber sehr dürstete, rief er den HERRN an und sprach: Du hast durch die Hand deines Knechtes dieses große Heil gegeben; soll ich nun aber vor Durst sterben und in die Hand der Unbeschnittenen fallen? 19 Da spaltete Gott die Höhlung, die bei Lechi ist, so daß Wasser herausfloß; und als er trank, kehrte sein Geist wieder, und er lebte auf. Darum heißt man sie noch heute «Quelle des Anrufers»; sie ist bei Lechi. (1. Samuel 30.12) 20 Und er richtete Israel zur Zeit der Philister zwanzig Jahre lang. (Richter 16.31)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)