1Es begab sich aber nach einiger Zeit in den Tagen der Weizenernte, daß Simson sein Weib mit einem Ziegenböcklein besuchte. Als er aber sagte: Ich will zu meinem Weibe in die Kammer gehen, wollte ihr Vater ihn nicht hineinlassen.2Denn ihr Vater sprach: Ich dachte, du wärest ihr gram geworden, da habe ich sie deinem Gefährten gegeben! Ist nicht ihre jüngere Schwester schöner als sie? Die soll dein sein statt jener!(Richter 14.20)3Da sprach Simson zu ihnen: Diesmal bin ich unschuldig, wenn ich den Philistern Übles tue!4Und Simson ging hin und fing dreihundert Füchse und nahm Fackeln, kehrte je einen Schwanz gegen den andern und tat je eine Fackel zwischen zwei Schwänze,5zündete dieselben mit Feuer an und ließ sie unter das Korn der Philister laufen und zündete also die Garben an samt dem stehenden Korn und den Olivengärten.6Da sprachen die Philister: Wer hat das getan? Da sagte man: Simson, der Tochtermann des Timniters, weil er ihm sein Weib genommen und sie seinem Gefährten gegeben hat! Da zogen die Philister hinauf und verbrannten sie samt ihrem Vater mit Feuer.7Simson aber sprach zu ihnen: Wenn ihr solches tut, so will ich nicht eher aufhören, als bis ich an euch Rache genommen habe!8Und er zerschlug ihnen Schenkel und Hüften mit gewaltigen Schlägen. Dann stieg er hinab und blieb in der Felsenkluft zu Etam.9Da zogen die Philister hinauf und lagerten sich in Juda und ließen sich nieder zu Lechi.10Aber die Männer von Juda sprachen: Warum seid ihr wider uns heraufgezogen? Sie antworteten: Wir sind heraufgekommen, Simson zu binden, um ihm zu tun, wie er uns getan hat!11Da zogen dreitausend Mann von Juda hinab zur Felsenkluft von Etam und sprachen zu Simson: Weißt du nicht, daß die Philister über uns Herrschen? Warum hast du uns denn das getan? Er sprach zu ihnen: Wie sie mir getan haben, so habe ich ihnen getan.12Sie sprachen zu ihm: Wir sind herabgekommen, um dich zu binden und in die Hand der Philister zu geben! Simson sprach zu ihnen: So schwört mir, daß ihr mich nicht töten wollt!13Sie antworteten ihm: Nein! wir wollen dich nur binden und in ihre Hand geben und wollen dich nicht töten! Und sie banden ihn mit zwei neuen Stricken und führten ihn von der Kluft herauf.14Als er nun nach Lechi kam, jauchzten ihm die Philister entgegen. Da kam der Geist des HERRN über ihn; und die Stricke an seinen Armen wurden wie Fäden, die das Feuer versengt hat, so daß die Bande von seinen Händen fielen.(Richter 14.6)15Und er fand einen frischen Eselskinnbacken; da streckte er seine Hand aus und nahm ihn und erschlug damit tausend Mann.16Und Simson sprach: «Mit dem Eselskinnbacken färbte ich sie rot, mit dem Eselskinnbacken schlug ich tausend Mann tot!»17Und als er diesen Ausspruch getan, warf er den Kinnbacken aus seiner Hand und hieß jenen Ort Ramat-Lechi.18Da ihn aber sehr dürstete, rief er den HERRN an und sprach: Du hast durch die Hand deines Knechtes dieses große Heil gegeben; soll ich nun aber vor Durst sterben und in die Hand der Unbeschnittenen fallen?19Da spaltete Gott die Höhlung, die bei Lechi ist, so daß Wasser herausfloß; und als er trank, kehrte sein Geist wieder, und er lebte auf. Darum heißt man sie noch heute «Quelle des Anrufers»; sie ist bei Lechi.(1. Samuel 30.12)20Und er richtete Israel zur Zeit der Philister zwanzig Jahre lang.(Richter 16.31)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.