1Und Simson ging nach Timnat hinab und sah daselbst ein Weib unter den Töchtern der Philister.2Und als er wieder heraufkam, sagte er es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe ein Weib gesehen zu Timnat, unter den Töchtern der Philister; nehmt mir sie doch zum Weibe!3Sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist denn kein Weib unter den Töchtern deiner Brüder oder unter meinem Volk, daß du hingehst und ein Weib nimmst bei den Philistern, die unbeschnitten sind? Simson sprach zu seinem Vater: Nimm mir diese, denn sie ist recht in meinen Augen!(2. Mose 34.16)4Aber sein Vater und seine Mutter wußten nicht, daß es von dem HERRN kam, und daß er gegenüber den Philistern einen Anlaß suchte. Die Philister herrschten nämlich zu jener Zeit über Israel.5Also ging Simson mit seinem Vater und mit seiner Mutter gen Timnat hinab. Und als sie an die Weinberge bei Timnat kamen, siehe, da begegnete ihm ein junger brüllender Löwe!6Da kam der Geist des HERRN über ihn, so daß er den Löwen zerriß, als ob er ein Böcklein zerrisse, und er hatte doch gar nichts in seiner Hand; er verriet aber seinem Vater und seiner Mutter nicht, was er getan hatte.(Richter 13.25)7Als er nun hinabkam, redete er mit dem Weibe, und sie war in Simsons Augen recht.8Und nach etlichen Tagen kam er wieder, um sie zu nehmen, und trat aus dem Wege, um das Aas des Löwen zu besehen; und siehe, da war ein Bienenschwarm und Honig in dem Aas des Löwen.9Und er nahm davon in seine Hand und aß davon unterwegs und ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen auch. Er verriet ihnen aber nicht, daß er den Honig von dem Aas des Löwen genommen hatte.10Und als sein Vater zu dem Weibe hinabkam, machte Simson daselbst ein Hochzeitsmahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun.11Sobald sie ihn aber sahen, gaben sie ihm dreißig Gefährten, die bei ihm sein sollten.12Zu diesen sagte Simson: Ich will euch doch ein Rätsel aufgeben; wenn ihr mir dasselbe erratet und löset innert der sieben Tage des Hochzeitsmahles, so will ich euch dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben.13Könnt ihr es aber nicht erraten, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. Und sie sprachen: Gib dein Rätsel auf, wir wollen es hören!14Er sprach zu ihnen: «Speise ging aus von dem Fresser, und Süßigkeit ging aus von dem Starken.» Und sie konnten in drei Tagen das Rätsel nicht erraten.15Am siebenten Tage sprachen sie zu Simsons Weib: Überrede deinen Mann, daß er uns dieses Rätsel verrate, sonst werden wir dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Habt ihr uns darum hierher geladen, um uns arm zu machen?16Da weinte Simsons Weib vor ihm und sprach: Du bist mir nur gram und hast mich nicht lieb! Du hast den Kindern meines Volkes dieses Rätsel aufgegeben und hast es mir nicht verraten! Er aber sprach zu ihr: Siehe, ich habe es meinem Vater und meiner Mutter nicht verraten; und sollte es dir verraten?17Sie weinte aber sieben Tage lang vor ihm, während sie das Hochzeitsmahl hielten; aber am siebenten Tage verriet er es ihr; denn sie nötigte ihn. Und sie verriet das Rätsel den Kindern ihres Volkes.(Richter 16.16-17)18Da sprachen die Männer der Stadt am siebenten Tage, ehe die Sonne unterging, zu ihm: Was ist süßer als Honig? Und wer ist stärker als der Löwe? Er aber sprach zu ihnen: Hättet ihr nicht mit meinem Rinde gepflügt, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten!19Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er ging hinab gen Askalon und erschlug dreißig Männer unter ihnen und nahm ihre Kleider und gab denen die Feierkleider, welche das Rätsel erraten hatten. Und weil sein Zorn entbrannt war, ging er hinauf in seines Vaters Haus.20Aber das Weib Simsons ward einem seiner Gefährten gegeben, der ihm beigesellt gewesen war.(Richter 15.2)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)