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Richter - Kapitel 14

Simsons Heirat mit einer Tochter der Philister

1 Und Simson ging nach Timnat hinab und sah daselbst ein Weib unter den Töchtern der Philister. 2 Und als er wieder heraufkam, sagte er es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe ein Weib gesehen zu Timnat, unter den Töchtern der Philister; nehmt mir sie doch zum Weibe! 3 Sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist denn kein Weib unter den Töchtern deiner Brüder oder unter meinem Volk, daß du hingehst und ein Weib nimmst bei den Philistern, die unbeschnitten sind? Simson sprach zu seinem Vater: Nimm mir diese, denn sie ist recht in meinen Augen! (2. Mose 34.16) 4 Aber sein Vater und seine Mutter wußten nicht, daß es von dem HERRN kam, und daß er gegenüber den Philistern einen Anlaß suchte. Die Philister herrschten nämlich zu jener Zeit über Israel. 5 Also ging Simson mit seinem Vater und mit seiner Mutter gen Timnat hinab. Und als sie an die Weinberge bei Timnat kamen, siehe, da begegnete ihm ein junger brüllender Löwe! 6 Da kam der Geist des HERRN über ihn, so daß er den Löwen zerriß, als ob er ein Böcklein zerrisse, und er hatte doch gar nichts in seiner Hand; er verriet aber seinem Vater und seiner Mutter nicht, was er getan hatte. (Richter 13.25) 7 Als er nun hinabkam, redete er mit dem Weibe, und sie war in Simsons Augen recht. 8 Und nach etlichen Tagen kam er wieder, um sie zu nehmen, und trat aus dem Wege, um das Aas des Löwen zu besehen; und siehe, da war ein Bienenschwarm und Honig in dem Aas des Löwen. 9 Und er nahm davon in seine Hand und aß davon unterwegs und ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen auch. Er verriet ihnen aber nicht, daß er den Honig von dem Aas des Löwen genommen hatte. 10 Und als sein Vater zu dem Weibe hinabkam, machte Simson daselbst ein Hochzeitsmahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun. 11 Sobald sie ihn aber sahen, gaben sie ihm dreißig Gefährten, die bei ihm sein sollten. 12 Zu diesen sagte Simson: Ich will euch doch ein Rätsel aufgeben; wenn ihr mir dasselbe erratet und löset innert der sieben Tage des Hochzeitsmahles, so will ich euch dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. 13 Könnt ihr es aber nicht erraten, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. Und sie sprachen: Gib dein Rätsel auf, wir wollen es hören! 14 Er sprach zu ihnen: «Speise ging aus von dem Fresser, und Süßigkeit ging aus von dem Starken.» Und sie konnten in drei Tagen das Rätsel nicht erraten. 15 Am siebenten Tage sprachen sie zu Simsons Weib: Überrede deinen Mann, daß er uns dieses Rätsel verrate, sonst werden wir dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Habt ihr uns darum hierher geladen, um uns arm zu machen? 16 Da weinte Simsons Weib vor ihm und sprach: Du bist mir nur gram und hast mich nicht lieb! Du hast den Kindern meines Volkes dieses Rätsel aufgegeben und hast es mir nicht verraten! Er aber sprach zu ihr: Siehe, ich habe es meinem Vater und meiner Mutter nicht verraten; und sollte es dir verraten? 17 Sie weinte aber sieben Tage lang vor ihm, während sie das Hochzeitsmahl hielten; aber am siebenten Tage verriet er es ihr; denn sie nötigte ihn. Und sie verriet das Rätsel den Kindern ihres Volkes. (Richter 16.16-17) 18 Da sprachen die Männer der Stadt am siebenten Tage, ehe die Sonne unterging, zu ihm: Was ist süßer als Honig? Und wer ist stärker als der Löwe? Er aber sprach zu ihnen: Hättet ihr nicht mit meinem Rinde gepflügt, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten! 19 Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er ging hinab gen Askalon und erschlug dreißig Männer unter ihnen und nahm ihre Kleider und gab denen die Feierkleider, welche das Rätsel erraten hatten. Und weil sein Zorn entbrannt war, ging er hinauf in seines Vaters Haus. 20 Aber das Weib Simsons ward einem seiner Gefährten gegeben, der ihm beigesellt gewesen war. (Richter 15.2)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)