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Richter - Kapitel 13

Die Geburt Simsons

1 Aber die Kinder Israel taten wieder, was böse war vor dem HERRN; da gab sie der HERR in die Hand der Philister, vierzig Jahre lang. 2 Es war aber ein Mann von Zorea, vom Geschlecht der Daniter, namens Manoach; und sein Weib war unfruchtbar und gebar nicht. 3 Und der Engel des HERRN erschien dem Weibe und sprach zu ihr: Siehe doch! Du bist unfruchtbar und gebierst nicht; aber du wirst empfangen und einen Sohn gebären! 4 Und nun hüte dich doch, daß du keinen Wein noch starkes Getränk trinkest und nichts Unreines essest. (3. Mose 11.1) (4. Mose 6.3) 5 Denn siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären; dem soll kein Schermesser auf das Haupt kommen; denn der Knabe wird ein Nasiräer Gottes sein von Mutterleibe an, und er wird anfangen, Israel aus der Philister Hand zu erretten. (4. Mose 6.2-5) (1. Samuel 1.11) 6 Da kam das Weib und sagte es ihrem Mann und sprach: Es kam ein Mann Gottes zu mir, und seine Gestalt war wie die Gestalt eines Engels Gottes, sehr schrecklich, so daß ich ihn nicht fragte, woher er komme, und er sagte mir nicht, wie er heiße. 7 Aber er sprach zu mir: Siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären; so trink nun weder Wein noch starkes Getränk und iß nichts Unreines; denn der Knabe soll ein Nasiräer Gottes sein von Mutterleibe an bis zum Tage seines Todes. 8 Da bat Manoach den HERRN und sprach: Ach, mein HERR! laß doch den Mann Gottes, den du gesandt hast, wieder zu uns kommen, damit er uns lehre, was wir mit dem Knaben tun müssen, der geboren werden soll! 9 Und Gott erhörte die Stimme Manoachs, und der Engel Gottes kam wieder zum Weibe; sie saß aber auf dem Felde, und ihr Mann Manoach war nicht bei ihr. 10 Da lief das Weib eilends und sagte es ihrem Manne an und sprach zu ihm: Siehe, der Mann ist mir erschienen, welcher an jenem Tage zu mir kam! 11 Manoach machte sich auf und ging seinem Weibe nach und kam zu dem Mann und sprach zu ihm: Bist du der Mann, der mit dem Weibe geredet hat? Er sprach: Ja, ich bin's! 12 Und Manoach sprach: Wenn nun dein Wort eintrifft, was soll die Ordnung für den Knaben und welches sein Werk sein? 13 Der Engel des HERRN sprach zu Manoach: Von allem, was ich dem Weibe gesagt habe, soll sie sich enthalten; 14 sie soll nichts essen, was vom Weinstock kommt, und soll weder Wein noch starkes Getränk trinken und nichts Unreines essen; und alles, was ich ihr geboten habe, soll sie halten. (Richter 13.4) 15 Manoach sprach zum Engel des HERRN: Laß dich doch von uns aufhalten, so wollen wir dir ein Ziegenböcklein zurichten! (Richter 6.18) 16 Aber der Engel des HERRN antwortete Manoach: Wenn du mich gleich hier behieltest, so würde ich doch nicht von deinem Brot essen. Willst du aber ein Brandopfer darbringen, so sollst du es dem HERRN opfern. Manoach wußte nämlich nicht, daß es der Engel des HERRN war. 17 Und Manoach sprach zum Engel des HERRN: Wie heißest du? Denn wenn dein Wort eintrifft, so wollen wir dich ehren! (1. Mose 32.30) 18 Aber der Engel des HERRN sprach zu ihm: Warum fragst du nach meinem Namen? Er ist ja wunderbar! 19 Da nahm Manoach das Ziegenböcklein und das Speisopfer und opferte es dem HERRN auf dem Felsen, und er tat ein Wunder; Manoach aber und sein Weib sahen zu. (Richter 6.21) 20 Denn als die Flamme vom Altar gen Himmel stieg, fuhr der Engel des HERRN in der Flamme des Altars hinauf. Als Manoach und sein Weib solches sahen, fielen sie auf ihr Angesicht zur Erde. 21 Und der Engel des HERRN erschien Manoach und seinem Weibe nicht mehr. Da erkannte Manoach, daß es der Engel des HERRN war. 22 Und Manoach sprach zu seinem Weibe: Wir müssen sicherlich sterben, weil wir Gott gesehen haben! (2. Mose 33.20) (Richter 6.22-23) 23 Aber sein Weib antwortete ihm: Wenn der HERR Lust hätte, uns zu töten, so hätte er das Brandopfer und das Speisopfer nicht von unsern Händen angenommen; er hätte uns auch weder solches alles gezeigt, noch uns jetzt solches hören lassen! 24 Und das Weib gebar einen Sohn und hieß ihn Simson. Und der Knabe nahm zu, und der HERR segnete ihn. 25 Und der Geist des HERRN fing an ihn zu treiben im Lager Dan, zwischen Zorea und Estaol. (Richter 6.34) (Richter 14.6) (Richter 14.19) (Richter 15.14)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)