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Richter - Kapitel 13

Die Geburt Simsons

1 Aber die Kinder Israel taten wieder, was böse war vor dem HERRN; da gab sie der HERR in die Hand der Philister, vierzig Jahre lang. 2 Es war aber ein Mann von Zorea, vom Geschlecht der Daniter, namens Manoach; und sein Weib war unfruchtbar und gebar nicht. 3 Und der Engel des HERRN erschien dem Weibe und sprach zu ihr: Siehe doch! Du bist unfruchtbar und gebierst nicht; aber du wirst empfangen und einen Sohn gebären! 4 Und nun hüte dich doch, daß du keinen Wein noch starkes Getränk trinkest und nichts Unreines essest. (3. Mose 11.1) (4. Mose 6.3) 5 Denn siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären; dem soll kein Schermesser auf das Haupt kommen; denn der Knabe wird ein Nasiräer Gottes sein von Mutterleibe an, und er wird anfangen, Israel aus der Philister Hand zu erretten. (4. Mose 6.2-5) (1. Samuel 1.11) 6 Da kam das Weib und sagte es ihrem Mann und sprach: Es kam ein Mann Gottes zu mir, und seine Gestalt war wie die Gestalt eines Engels Gottes, sehr schrecklich, so daß ich ihn nicht fragte, woher er komme, und er sagte mir nicht, wie er heiße. 7 Aber er sprach zu mir: Siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären; so trink nun weder Wein noch starkes Getränk und iß nichts Unreines; denn der Knabe soll ein Nasiräer Gottes sein von Mutterleibe an bis zum Tage seines Todes. 8 Da bat Manoach den HERRN und sprach: Ach, mein HERR! laß doch den Mann Gottes, den du gesandt hast, wieder zu uns kommen, damit er uns lehre, was wir mit dem Knaben tun müssen, der geboren werden soll! 9 Und Gott erhörte die Stimme Manoachs, und der Engel Gottes kam wieder zum Weibe; sie saß aber auf dem Felde, und ihr Mann Manoach war nicht bei ihr. 10 Da lief das Weib eilends und sagte es ihrem Manne an und sprach zu ihm: Siehe, der Mann ist mir erschienen, welcher an jenem Tage zu mir kam! 11 Manoach machte sich auf und ging seinem Weibe nach und kam zu dem Mann und sprach zu ihm: Bist du der Mann, der mit dem Weibe geredet hat? Er sprach: Ja, ich bin's! 12 Und Manoach sprach: Wenn nun dein Wort eintrifft, was soll die Ordnung für den Knaben und welches sein Werk sein? 13 Der Engel des HERRN sprach zu Manoach: Von allem, was ich dem Weibe gesagt habe, soll sie sich enthalten; 14 sie soll nichts essen, was vom Weinstock kommt, und soll weder Wein noch starkes Getränk trinken und nichts Unreines essen; und alles, was ich ihr geboten habe, soll sie halten. (Richter 13.4) 15 Manoach sprach zum Engel des HERRN: Laß dich doch von uns aufhalten, so wollen wir dir ein Ziegenböcklein zurichten! (Richter 6.18) 16 Aber der Engel des HERRN antwortete Manoach: Wenn du mich gleich hier behieltest, so würde ich doch nicht von deinem Brot essen. Willst du aber ein Brandopfer darbringen, so sollst du es dem HERRN opfern. Manoach wußte nämlich nicht, daß es der Engel des HERRN war. 17 Und Manoach sprach zum Engel des HERRN: Wie heißest du? Denn wenn dein Wort eintrifft, so wollen wir dich ehren! (1. Mose 32.30) 18 Aber der Engel des HERRN sprach zu ihm: Warum fragst du nach meinem Namen? Er ist ja wunderbar! 19 Da nahm Manoach das Ziegenböcklein und das Speisopfer und opferte es dem HERRN auf dem Felsen, und er tat ein Wunder; Manoach aber und sein Weib sahen zu. (Richter 6.21) 20 Denn als die Flamme vom Altar gen Himmel stieg, fuhr der Engel des HERRN in der Flamme des Altars hinauf. Als Manoach und sein Weib solches sahen, fielen sie auf ihr Angesicht zur Erde. 21 Und der Engel des HERRN erschien Manoach und seinem Weibe nicht mehr. Da erkannte Manoach, daß es der Engel des HERRN war. 22 Und Manoach sprach zu seinem Weibe: Wir müssen sicherlich sterben, weil wir Gott gesehen haben! (2. Mose 33.20) (Richter 6.22-23) 23 Aber sein Weib antwortete ihm: Wenn der HERR Lust hätte, uns zu töten, so hätte er das Brandopfer und das Speisopfer nicht von unsern Händen angenommen; er hätte uns auch weder solches alles gezeigt, noch uns jetzt solches hören lassen! 24 Und das Weib gebar einen Sohn und hieß ihn Simson. Und der Knabe nahm zu, und der HERR segnete ihn. 25 Und der Geist des HERRN fing an ihn zu treiben im Lager Dan, zwischen Zorea und Estaol. (Richter 6.34) (Richter 14.6) (Richter 14.19) (Richter 15.14)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)