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Richter - Kapitel 12

Jephtahs Strafgericht über Ephraim

1 Aber die Männer von Ephraim versammelten sich und zogen nach Zaphon und sprachen zu Jephtah: Warum bist du wider die Kinder Ammon in den Streit gezogen und hast uns nicht gerufen, daß wir mit dir zögen? Wir wollen dein Haus samt dir mit Feuer verbrennen! (Richter 8.1) 2 Jephtah sprach zu ihnen: Ich und mein Volk hatten einen schweren Streit mit den Kindern Ammon, und ich schrie zu euch, aber ihr halfet mir nicht aus ihrer Hand. 3 Als ich nun sah, daß bei euch keine Hilfe war, setzte ich mein Leben daran und zog hin wider die Kinder Ammon, und der HERR gab sie in meine Hand. Warum kommt ihr heute zu mir herauf, um wider mich zu streiten? (Richter 5.18) (Richter 9.17) 4 Und Jephtah versammelte alle Männer von Gilead und stritt wider Ephraim. Und die Männer von Gilead schlugen Ephraim, weil sie gesagt hatten: Ihr seid ephraimitische Flüchtlinge; Gilead liegt zwischen Ephraim und Manasse! 5 Und die Gileaditer besetzten die Furt des Jordan vor Ephraim. Wenn nun die flüchtenden Ephraimiter sprachen: Laß mich hinübergehen! so sprachen die Männer von Gilead: Bist du ein Ephraimiter? Wenn er dann antwortete: Nein! 6 so sprachen sie zu ihm: Sage doch: Schibbolet! Sprach er alsdann «Sibbolet», weil er es nicht recht aussprechen konnte, so fingen sie ihn und töteten ihn an der Furt des Jordan, so daß zu der Zeit von Ephraim zweiundvierzigtausend fielen. 7 Jephtah aber richtete Israel sechs Jahre lang. Dann starb Jephtah, der Gileaditer, und ward begraben in einer der Städte Gileads.

Die Richter Ibzan, Elon und Abdon

8 Nach ihm richtete Ibzan von Bethlehem das Volk Israel. 9 Der hatte dreißig Söhne und entließ dreißig Töchter aus seinem Haus und nahm seinen Söhnen dreißig Töchter von auswärts und richtete Israel sieben Jahre lang. 10 Darnach starb Ibzan und ward zu Bethlehem begraben. 11 Nach ihm richtete Elon, ein Sebuloniter, das Volk Israel; der richtete Israel zehn Jahre lang. 12 Und Elon, der Sebuloniter, starb und ward begraben zu Ajalon im Lande Sebulon. 13 Nach ihm richtete Abdon, der Sohn Hillels, ein Piratoniter, das Volk Israel. 14 Der hatte vierzig Söhne und dreißig Enkel, die auf siebzig Eselsfüllen ritten; der richtete Israel acht Jahre lang. 15 Darnach starb Abdon, der Sohn Hillels, der Piratoniter, und ward begraben zu Piraton im Lande Ephraim auf dem Gebirge der Amalekiter.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."