zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 11

Jephtah wird Richter in Israel

1 Nun war Jephtah, der Gileaditer, ein streitbarer Held, aber der Sohn einer Dirne; und zwar hatte Gilead den Jephtah gezeugt. 2 Als aber das Weib Gileads ihm Söhne gebar und die Söhne dieses Weibes groß wurden, stießen sie den Jephtah aus und sprachen zu ihm: Du sollst nicht erben in unsres Vaters Haus; denn du bist der Sohn eines andern Weibes! (1. Mose 21.10) 3 Da floh Jephtah vor seinen Brüdern und wohnte im Lande Tob. Und es versammelten sich zu ihm müßige Männer und zogen mit ihm aus. (Richter 9.4) (1. Samuel 22.2) 4 Und es geschah nach Jahren, daß die Kinder Ammon mit Israel stritten. 5 Als nun die Kinder Ammon mit Israel stritten, gingen die Ältesten von Gilead hin, um Jephtah aus dem Lande Tob zu holen. 6 Und sie sprachen zu Jephtah: Komm und sei unser Hauptmann, wir wollen die Kinder Ammon bekämpfen! 7 Aber Jephtah sprach zu den Ältesten von Gilead: Habt ihr mich nicht einst gehaßt und aus meines Vaters Hause gestoßen? Warum kommt ihr jetzt zu mir, da ihr in Not seid? 8 Die Ältesten von Gilead sprachen zu Jephtah: Darum haben wir uns nun an dich gewandt, daß du mit uns gehest und wider die Kinder Ammon streitest und unser Haupt seiest, über alle, die in Gilead wohnen. (Richter 10.18) 9 Jephtah sprach zu den Ältesten von Gilead: Wenn ihr mich zum Kampfe wider die Kinder Ammon zurückverlanget und der HERR sie vor mir preisgibt, so will ich euer Haupt sein. 10 Die Ältesten von Gilead sprachen zu Jephtah: Der HERR sei Zeuge zwischen uns, wenn wir nicht also tun, wie du gesagt hast! 11 Da ging Jephtah mit den Ältesten von Gilead, und das Volk setzte ihn zum Haupt und Fürsten über sich. Und Jephtah redete solches alles vor dem HERRN zu Mizpa. (Richter 20.1)

Jephtahs Botschaft an die Ammoniter

12 Da sandte Jephtah Botschaft zu dem König der Kinder Ammon und ließ ihm sagen: Was hast du mit mir zu schaffen, daß du zu mir kommst, wider mein Land zu streiten? 13 Der König der Kinder Ammon antwortete den Boten Jephtahs: Weil Israel mein Land genommen hat, als es aus Ägypten zog, vom Arnon bis an den Jabbok und bis an den Jordan. So gib es mir nun in Frieden wieder zurück! 14 Jephtah aber sandte nochmals Boten zu dem Könige der Kinder Ammon. 15 Die sprachen zu ihm: So spricht Jephtah: Israel hat kein Land genommen, weder den Moabitern, noch den Kindern Ammon. (5. Mose 2.9) (5. Mose 2.19) 16 Denn als sie aus Ägypten zogen, wandelte Israel durch die Wüste bis an das Schilfmeer und kam gen Kadesch. 17 Da sandte Israel Boten zum König der Edomiter und sprach: Laß mich doch durch dein Land ziehen! Aber der König der Edomiter erhörte sie nicht. Auch zum König der Moabiter sandten sie; der wollte auch nicht. (4. Mose 20.14) 18 Also verblieb Israel in Kadesch und wandelte in der Wüste und umzog das Land der Edomiter und das Land der Moabiter und kam vom Aufgang der Sonne an das Land der Moabiter und lagerte sich jenseits des Arnon und kam nicht ins Gebiet der Moabiter; denn der Arnon ist die Grenze der Moabiter. (4. Mose 21.13) 19 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, dem König zu Hesbon, und Israel ließ ihm sagen: Laß uns doch durch dein Land bis zu meinem Ort ziehen! (4. Mose 21.21) (5. Mose 2.26) 20 Aber Sihon getraute sich nicht, Israel durch sein Gebiet ziehen zu lassen, sondern versammelte all sein Volk und lagerte sich zu Jahza und stritt mit Israel. 21 Der HERR aber, der Gott Israels, gab den Sihon mit allem seinem Volk in die Hand Israels, so daß sie dieselben schlugen. Also nahm Israel das ganze Land der Amoriter ein, die in jenem Lande wohnten. 22 Und sie nahmen das ganze Gebiet der Amoriter ein, vom Arnon bis an den Jabbok, und von der Wüste bis an den Jordan. 23 So hat nun der HERR, der Gott Israels, die Amoriter vor seinem Volk Israel vertrieben; und du willst es vertreiben? 24 Ist es nicht also: wenn dein Gott Kamos dir etwas einzunehmen gäbe, du nähmest es ein? Was nun der HERR, unser Gott, uns gegeben hat, daß wir es einnehmen, das werden wir behalten! (4. Mose 21.29) 25 Oder bist du etwa besser als Balak, der Sohn Zippors, der König der Moabiter? Hat derselbe auch je mit Israel gerechtet oder gestritten? (4. Mose 22.2) 26 Da nun Israel dreihundert Jahre lang in Hesbon und seinen Dörfern, in Aroer und seinen Dörfern und in allen Städten, die am Arnon liegen, gewohnt hat, warum nahmet ihr sie ihnen nicht weg während dieser Zeit? 27 Ich habe nicht gegen dich gesündigt; und du tust so übel an mir, daß du wider mich streitest? Möge der HERR, der Richter, heute ein Urteil fällen zwischen den Kindern Israel und den Kindern Ammon! 28 Aber der König der Kinder Ammon hörte nicht auf die Worte Jephtahs, die er ihm sagen ließ.

Die Niederlage der Ammoniter. Jephtahs Tochter

29 Da kam der Geist des HERRN auf Jephtah; der zog durch Gilead und Manasse und durch Mizpa, das in Gilead liegt; und von Mizpa, das in Gilead liegt, zog er gegen die Kinder Ammon. (Richter 6.34) 30 Und Jephtah tat dem HERRN ein Gelübde und sprach: Gibst du die Kinder Ammon in meine Hand, 31 so soll das, was zu meiner Haustür heraus mir entgegenkommt, wenn ich in Frieden von den Kindern Ammon wiederkehre, dem HERRN gehören, und ich will es zum Brandopfer darbringen. 32 Also zog Jephtah gegen die Kinder Ammon, um wider sie zu streiten. Und der HERR gab sie in seine Hand. 33 Und er schlug sie von Aroer an, bis man gen Minnit kommt, zwanzig Städte, und bis gen Abel-Keramin, in einer sehr großen Schlacht. Also wurden die Kinder Ammon von den Kindern Israel gedemütigt. 34 Als nun Jephtah nach Mizpa zu seinem Hause kam, siehe, da trat seine Tochter heraus, ihm entgegen, mit Handpauken und Reigen; sie war aber sein einziges Kind, und er hatte sonst weder Sohn noch Tochter. 35 Und als er sie sah, zerriß er seine Kleider und sprach: Ach, meine Tochter, wie tief beugst du mich nieder und betrübst du mich! Denn ich habe meinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan und kann es nicht widerrufen! (4. Mose 30.3) 36 Sie aber sprach zu ihm: Mein Vater, hast du deinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan, so tue an mir, wie es aus deinem Munde gegangen ist, nachdem der HERR dich an deinen Feinden, den Kindern Ammon, gerächt hat! 37 Und sie sprach zu ihrem Vater: Das werde mir gestattet, daß du mich zwei Monate lang verschonest, damit ich auf die Berge steigen und über meine Ehelosigkeit mit meinen Freundinnen weinen kann. 38 Er sprach: Gehe hin! Und er ließ sie zwei Monate lang frei. Da ging sie hin mit ihren Gespielen und weinte auf den Bergen über ihre Ehelosigkeit. 39 Und nach zwei Monaten kam sie wieder zu ihrem Vater. Und er tat ihr, wie er gelobt hatte. Und sie war noch mit keinem Mann bekannt gewesen. 40 Daher ward es Brauch in Israel, daß die Töchter Israels jährlich hingehen, um die Tochter Jephtahs, des Gileaditers, zu besingen, vier Tage im Jahre.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)