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Richter - Kapitel 10

Tola und Jair als Richter in Israel

1 Nach Abimelech stand Tola, ein Sohn Puas, des Sohnes Dodos, ein Mann von Issaschar auf, um Israel zu helfen. Und er wohnte zu Samir auf dem Gebirge Ephraim. 2 Und er richtete Israel dreiundzwanzig Jahre lang. Darnach starb er und ward begraben zu Samir. 3 Nach ihm stand Jair, ein Gileaditer, auf und richtete Israel zweiundzwanzig Jahre lang. (4. Mose 32.41) 4 Er hatte dreißig Söhne, auf dreißig Eselsfüllen reitend, und sie hatten dreißig Städte, die hießen Jairs-Dörfer bis auf diesen Tag und liegen im Lande Gilead. (Richter 12.14) 5 Und Jair starb und ward begraben zu Kamon.

Israel wird den Philistern und Ammonitern unterworfen

6 Aber die Kinder Israel taten ferner, was vor dem HERRN böse war, und dienten den Baalen und Astarten und den Göttern der Syrer und den Göttern der Zidonier und den Göttern der Moabiter und den Göttern der Philister und verließen den HERRN und dienten ihm nicht. 7 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er verkaufte sie unter die Hand der Philister und Ammoniter. 8 Und sie zertraten und zerschlugen die Kinder Israel in jenem Jahr und hernach achtzehn Jahre lang, alle Kinder Israel jenseits des Jordan im Lande der Amoriter, in Gilead. 9 Dazu zogen die Kinder Ammon über den Jordan und stritten wider Juda und wider Benjamin und wider das Haus Ehpraim, so daß Israel sehr geängstigt war. 10 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN und sprachen: Wir haben an dir gesündigt, denn wir haben unsern Gott verlassen und den Baalen gedient! 11 Aber der HERR sprach zu den Kindern Israel: Haben euch nicht auch die Ägypter, die Amoriter, die Kinder Ammon, die Philister, die Zidonier, 12 die Amalekiter und die Maoniter bezwungen? Und habe ich euch nicht aus ihren Händen errettet, als ihr zu mir schrieet? 13 Dennoch habt ihr mich verlassen und andern Göttern gedient; darum will ich euch nicht mehr helfen! 14 Gehet hin und schreit zu den Göttern, die ihr erwählt habt; die sollen euch retten zur Zeit eurer Not! (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 15 Aber die Kinder Israel sprachen zum HERRN: Wir haben gesündigt; tue du uns, was dir gefällt; nur errette uns noch zu dieser Zeit! 16 Und sie taten die fremden Götter von sich und dienten dem HERRN. Da ward er unwillig über Israels Ungemach. (1. Mose 35.2-4) (Richter 2.18) 17 Und die Kinder Ammon wurden zusammengerufen und lagerten sich zu Mizpa. 18 Aber das Volk, die Obersten von Gilead, sprachen zueinander: Wer will den Kampf wider die Kinder Ammon beginnen? Der soll das Haupt sein über alle Einwohner von Gilead! (Richter 11.6)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)