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Richter - Kapitel 10

Tola und Jair als Richter in Israel

1 Nach Abimelech stand Tola, ein Sohn Puas, des Sohnes Dodos, ein Mann von Issaschar auf, um Israel zu helfen. Und er wohnte zu Samir auf dem Gebirge Ephraim. 2 Und er richtete Israel dreiundzwanzig Jahre lang. Darnach starb er und ward begraben zu Samir. 3 Nach ihm stand Jair, ein Gileaditer, auf und richtete Israel zweiundzwanzig Jahre lang. (4. Mose 32.41) 4 Er hatte dreißig Söhne, auf dreißig Eselsfüllen reitend, und sie hatten dreißig Städte, die hießen Jairs-Dörfer bis auf diesen Tag und liegen im Lande Gilead. (Richter 12.14) 5 Und Jair starb und ward begraben zu Kamon.

Israel wird den Philistern und Ammonitern unterworfen

6 Aber die Kinder Israel taten ferner, was vor dem HERRN böse war, und dienten den Baalen und Astarten und den Göttern der Syrer und den Göttern der Zidonier und den Göttern der Moabiter und den Göttern der Philister und verließen den HERRN und dienten ihm nicht. 7 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er verkaufte sie unter die Hand der Philister und Ammoniter. 8 Und sie zertraten und zerschlugen die Kinder Israel in jenem Jahr und hernach achtzehn Jahre lang, alle Kinder Israel jenseits des Jordan im Lande der Amoriter, in Gilead. 9 Dazu zogen die Kinder Ammon über den Jordan und stritten wider Juda und wider Benjamin und wider das Haus Ehpraim, so daß Israel sehr geängstigt war. 10 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN und sprachen: Wir haben an dir gesündigt, denn wir haben unsern Gott verlassen und den Baalen gedient! 11 Aber der HERR sprach zu den Kindern Israel: Haben euch nicht auch die Ägypter, die Amoriter, die Kinder Ammon, die Philister, die Zidonier, 12 die Amalekiter und die Maoniter bezwungen? Und habe ich euch nicht aus ihren Händen errettet, als ihr zu mir schrieet? 13 Dennoch habt ihr mich verlassen und andern Göttern gedient; darum will ich euch nicht mehr helfen! 14 Gehet hin und schreit zu den Göttern, die ihr erwählt habt; die sollen euch retten zur Zeit eurer Not! (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 15 Aber die Kinder Israel sprachen zum HERRN: Wir haben gesündigt; tue du uns, was dir gefällt; nur errette uns noch zu dieser Zeit! 16 Und sie taten die fremden Götter von sich und dienten dem HERRN. Da ward er unwillig über Israels Ungemach. (1. Mose 35.2-4) (Richter 2.18) 17 Und die Kinder Ammon wurden zusammengerufen und lagerten sich zu Mizpa. 18 Aber das Volk, die Obersten von Gilead, sprachen zueinander: Wer will den Kampf wider die Kinder Ammon beginnen? Der soll das Haupt sein über alle Einwohner von Gilead! (Richter 11.6)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)