1Nach dem Tode Josuas fragten die Kinder Israel den HERRN und sprachen: Wer von uns soll zuerst ausziehen, den Krieg gegen die Kanaaniter zu beginnen?(Richter 20.18)2Der HERR sprach: Juda soll ausziehen! Siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben.3Da sprach Juda zu seinem Bruder Simeon: Zieh mit mir hinauf in mein Los und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will ich auch mit dir in dein Los ziehen! Also zog Simeon mit ihm.4Als nun Juda hinaufzog, gab der HERR die Kanaaniter und Pheresiter in ihre Hand, und sie schlugen dieselben bei Besek, zehntausend Mann.5Und als sie den Adoni-Besek zu Besek fanden, stritten sie wider ihn und schlugen die Kanaaniter und Pheresiter.6Und Adoni-Besek floh; aber sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen und die großen Zehen ab.7Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige mit abgehauenen Daumen und großen Zehen lasen ihr Brot auf unter meinem Tisch. Wie ich getan habe, so hat mir Gott wieder vergolten! Und man brachte ihn gen Jerusalem; daselbst starb er.8Aber die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und eroberten es und schlugen die Einwohner mit der Schärfe des Schwertes und steckten die Stadt in Brand.9Darnach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die auf dem Gebirge und im Süden und in der Ebene wohnten.(Josua 10.40)(Josua 11.22)10Juda zog auch wider die Kanaaniter, die zu Hebron wohnten; Hebron aber hieß vor Zeiten Kirjat-Arba; und sie schlugen Sesai und Achiman und Talmai.(Josua 15.13)11Von dort zogen sie wider die Einwohner von Debir; Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher.12Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben!13Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, Kalebs jüngerer Bruder. Und er gab ihm seine Tochter zum Weibe.14Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn, von ihrem Vater ein Feld zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: Was willst du?15Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein im Süden gelegenes Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die obern und die untern Quellen.16Und die Kinder des Keniters, des Schwiegervaters Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt in die Wüste Juda hinaufgezogen, welche südlich von Arad liegt; und so gingen sie hin und wohnten bei dem Volk.(4. Mose 10.29)(Josua 12.14)(Richter 4.11)(Richter 4.17)17Juda aber zog hin mit seinem Bruder Simeon; und sie schlugen die Kanaaniter, welche in Zephat wohnten, und vollstreckten an ihnen den Bann und nannten die Stadt Horma.(4. Mose 21.2)18Dazu eroberte Juda Gaza samt seinem Gebiet, und Askalon samt seinem Gebiet, und Ekron samt seinem Gebiet.19Und der HERR war mit Juda, so daß er das Gebirge eroberte; aber die Bewohner der Ebene vermochte er nicht zu vertreiben; denn sie hatten eiserne Wagen.20Und sie gaben dem Kaleb Hebron, wie Mose gesagt hatte; der vertrieb daraus die drei Söhne Enaks.(Josua 14.6)
Die Untreue der anderen Stämme. Verschonung der Kanaaniter
21Aber die Kinder Benjamin vertrieben die Jebusiter nicht, die zu Jerusalem wohnten; sondern die Jebusiter wohnten bei den Kindern Benjamin zu Jerusalem bis auf diesen Tag.(Josua 15.63)(Josua 18.28)(Richter 1.8)22Auch das Haus Joseph zog hinauf, gen Bethel, und der HERR war mit ihnen.23Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; die Stadt hieß früher Lus.(1. Mose 28.19)24Und die Späher sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen und sprachen zu ihm: Zeige uns doch, wo wir in die Stadt eindringen können, so wollen wir dir Gnade erweisen!25Da zeigte er ihnen, wo die Stadt zugänglich war, und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes; den Mann aber und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen.(Josua 6.25)26Da zog der Mann in das Land der Hetiter und baute eine Stadt und hieß sie Lus; das ist ihr Name bis auf den heutigen Tag.27Manasse aber vertrieb die Einwohner von Beth-Sean und seinen Dörfern nicht, auch weder diejenigen von Taenach und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Dor und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Jibleam und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Megiddo und seinen Dörfern; sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben.(Josua 17.11-13)28Als aber Israel erstarkte, machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertreiben konnte es sie nicht.29Auch Ephraim vertrieb die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten; sondern die Kanaaniter blieben in Geser unter ihnen.(Josua 16.10)30Sebulon vertrieb die Bewohner von Kitron nicht, auch nicht die Bewohner von Nahalol; daher wohnten die Kanaaniter unter ihnen und wurden fronpflichtig.(Josua 19.15)31Asser vertrieb die Bewohner von Akko nicht, auch nicht die Bewohner von Zidon, Achelab, Achsib, Chelba, Aphik und Rechob;32sondern Asser wohnte unter den Kanaanitern, die im Lande blieben; denn man vertrieb sie nicht.33Naphtali vertrieb weder die Bewohner von Beth-Semes noch die Einwohner von Beth-Anat, sondern wohnte unter den Kanaanitern, die das Land bewohnten; aber die Bewohner zu Beth-Semes und Beth-Anat wurden ihnen fronpflichtig.(Josua 19.38)34Und die Amoriter drängten die Kinder Dan auf das Gebirge zurück und ließen sie nicht in die Ebene herabkommen.35Und es gelang den Amoritern, in Har-Heres, in Ajalon und in Saalbim zu bleiben; aber die Hand des Hauses Joseph ward ihnen zu schwer, und sie wurden fronpflichtig.(Josua 19.42)36Und das Gebiet der Amoriter zog sich vom Skorpionensteig von Sela an aufwärts.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)