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Richter - Kapitel 1

Judas Kampf gegen die Kanaaniter

1 Nach dem Tode Josuas fragten die Kinder Israel den HERRN und sprachen: Wer von uns soll zuerst ausziehen, den Krieg gegen die Kanaaniter zu beginnen? (Richter 20.18) 2 Der HERR sprach: Juda soll ausziehen! Siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben. 3 Da sprach Juda zu seinem Bruder Simeon: Zieh mit mir hinauf in mein Los und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will ich auch mit dir in dein Los ziehen! Also zog Simeon mit ihm. 4 Als nun Juda hinaufzog, gab der HERR die Kanaaniter und Pheresiter in ihre Hand, und sie schlugen dieselben bei Besek, zehntausend Mann. 5 Und als sie den Adoni-Besek zu Besek fanden, stritten sie wider ihn und schlugen die Kanaaniter und Pheresiter. 6 Und Adoni-Besek floh; aber sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen und die großen Zehen ab. 7 Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige mit abgehauenen Daumen und großen Zehen lasen ihr Brot auf unter meinem Tisch. Wie ich getan habe, so hat mir Gott wieder vergolten! Und man brachte ihn gen Jerusalem; daselbst starb er. 8 Aber die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und eroberten es und schlugen die Einwohner mit der Schärfe des Schwertes und steckten die Stadt in Brand. 9 Darnach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die auf dem Gebirge und im Süden und in der Ebene wohnten. (Josua 10.40) (Josua 11.22) 10 Juda zog auch wider die Kanaaniter, die zu Hebron wohnten; Hebron aber hieß vor Zeiten Kirjat-Arba; und sie schlugen Sesai und Achiman und Talmai. (Josua 15.13) 11 Von dort zogen sie wider die Einwohner von Debir; Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher. 12 Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben! 13 Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, Kalebs jüngerer Bruder. Und er gab ihm seine Tochter zum Weibe. 14 Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn, von ihrem Vater ein Feld zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: Was willst du? 15 Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein im Süden gelegenes Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die obern und die untern Quellen. 16 Und die Kinder des Keniters, des Schwiegervaters Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt in die Wüste Juda hinaufgezogen, welche südlich von Arad liegt; und so gingen sie hin und wohnten bei dem Volk. (4. Mose 10.29) (Josua 12.14) (Richter 4.11) (Richter 4.17) 17 Juda aber zog hin mit seinem Bruder Simeon; und sie schlugen die Kanaaniter, welche in Zephat wohnten, und vollstreckten an ihnen den Bann und nannten die Stadt Horma. (4. Mose 21.2) 18 Dazu eroberte Juda Gaza samt seinem Gebiet, und Askalon samt seinem Gebiet, und Ekron samt seinem Gebiet. 19 Und der HERR war mit Juda, so daß er das Gebirge eroberte; aber die Bewohner der Ebene vermochte er nicht zu vertreiben; denn sie hatten eiserne Wagen. 20 Und sie gaben dem Kaleb Hebron, wie Mose gesagt hatte; der vertrieb daraus die drei Söhne Enaks. (Josua 14.6)

Die Untreue der anderen Stämme. Verschonung der Kanaaniter

21 Aber die Kinder Benjamin vertrieben die Jebusiter nicht, die zu Jerusalem wohnten; sondern die Jebusiter wohnten bei den Kindern Benjamin zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 15.63) (Josua 18.28) (Richter 1.8) 22 Auch das Haus Joseph zog hinauf, gen Bethel, und der HERR war mit ihnen. 23 Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; die Stadt hieß früher Lus. (1. Mose 28.19) 24 Und die Späher sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen und sprachen zu ihm: Zeige uns doch, wo wir in die Stadt eindringen können, so wollen wir dir Gnade erweisen! 25 Da zeigte er ihnen, wo die Stadt zugänglich war, und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes; den Mann aber und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen. (Josua 6.25) 26 Da zog der Mann in das Land der Hetiter und baute eine Stadt und hieß sie Lus; das ist ihr Name bis auf den heutigen Tag. 27 Manasse aber vertrieb die Einwohner von Beth-Sean und seinen Dörfern nicht, auch weder diejenigen von Taenach und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Dor und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Jibleam und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Megiddo und seinen Dörfern; sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben. (Josua 17.11-13) 28 Als aber Israel erstarkte, machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertreiben konnte es sie nicht. 29 Auch Ephraim vertrieb die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten; sondern die Kanaaniter blieben in Geser unter ihnen. (Josua 16.10) 30 Sebulon vertrieb die Bewohner von Kitron nicht, auch nicht die Bewohner von Nahalol; daher wohnten die Kanaaniter unter ihnen und wurden fronpflichtig. (Josua 19.15) 31 Asser vertrieb die Bewohner von Akko nicht, auch nicht die Bewohner von Zidon, Achelab, Achsib, Chelba, Aphik und Rechob; 32 sondern Asser wohnte unter den Kanaanitern, die im Lande blieben; denn man vertrieb sie nicht. 33 Naphtali vertrieb weder die Bewohner von Beth-Semes noch die Einwohner von Beth-Anat, sondern wohnte unter den Kanaanitern, die das Land bewohnten; aber die Bewohner zu Beth-Semes und Beth-Anat wurden ihnen fronpflichtig. (Josua 19.38) 34 Und die Amoriter drängten die Kinder Dan auf das Gebirge zurück und ließen sie nicht in die Ebene herabkommen. 35 Und es gelang den Amoritern, in Har-Heres, in Ajalon und in Saalbim zu bleiben; aber die Hand des Hauses Joseph ward ihnen zu schwer, und sie wurden fronpflichtig. (Josua 19.42) 36 Und das Gebiet der Amoriter zog sich vom Skorpionensteig von Sela an aufwärts.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"