zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 1

Judas Kampf gegen die Kanaaniter

1 Nach dem Tode Josuas fragten die Kinder Israel den HERRN und sprachen: Wer von uns soll zuerst ausziehen, den Krieg gegen die Kanaaniter zu beginnen? (Richter 20.18) 2 Der HERR sprach: Juda soll ausziehen! Siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben. 3 Da sprach Juda zu seinem Bruder Simeon: Zieh mit mir hinauf in mein Los und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will ich auch mit dir in dein Los ziehen! Also zog Simeon mit ihm. 4 Als nun Juda hinaufzog, gab der HERR die Kanaaniter und Pheresiter in ihre Hand, und sie schlugen dieselben bei Besek, zehntausend Mann. 5 Und als sie den Adoni-Besek zu Besek fanden, stritten sie wider ihn und schlugen die Kanaaniter und Pheresiter. 6 Und Adoni-Besek floh; aber sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen und die großen Zehen ab. 7 Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige mit abgehauenen Daumen und großen Zehen lasen ihr Brot auf unter meinem Tisch. Wie ich getan habe, so hat mir Gott wieder vergolten! Und man brachte ihn gen Jerusalem; daselbst starb er. 8 Aber die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und eroberten es und schlugen die Einwohner mit der Schärfe des Schwertes und steckten die Stadt in Brand. 9 Darnach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die auf dem Gebirge und im Süden und in der Ebene wohnten. (Josua 10.40) (Josua 11.22) 10 Juda zog auch wider die Kanaaniter, die zu Hebron wohnten; Hebron aber hieß vor Zeiten Kirjat-Arba; und sie schlugen Sesai und Achiman und Talmai. (Josua 15.13) 11 Von dort zogen sie wider die Einwohner von Debir; Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher. 12 Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben! 13 Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, Kalebs jüngerer Bruder. Und er gab ihm seine Tochter zum Weibe. 14 Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn, von ihrem Vater ein Feld zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: Was willst du? 15 Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein im Süden gelegenes Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die obern und die untern Quellen. 16 Und die Kinder des Keniters, des Schwiegervaters Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt in die Wüste Juda hinaufgezogen, welche südlich von Arad liegt; und so gingen sie hin und wohnten bei dem Volk. (4. Mose 10.29) (Josua 12.14) (Richter 4.11) (Richter 4.17) 17 Juda aber zog hin mit seinem Bruder Simeon; und sie schlugen die Kanaaniter, welche in Zephat wohnten, und vollstreckten an ihnen den Bann und nannten die Stadt Horma. (4. Mose 21.2) 18 Dazu eroberte Juda Gaza samt seinem Gebiet, und Askalon samt seinem Gebiet, und Ekron samt seinem Gebiet. 19 Und der HERR war mit Juda, so daß er das Gebirge eroberte; aber die Bewohner der Ebene vermochte er nicht zu vertreiben; denn sie hatten eiserne Wagen. 20 Und sie gaben dem Kaleb Hebron, wie Mose gesagt hatte; der vertrieb daraus die drei Söhne Enaks. (Josua 14.6)

Die Untreue der anderen Stämme. Verschonung der Kanaaniter

21 Aber die Kinder Benjamin vertrieben die Jebusiter nicht, die zu Jerusalem wohnten; sondern die Jebusiter wohnten bei den Kindern Benjamin zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 15.63) (Josua 18.28) (Richter 1.8) 22 Auch das Haus Joseph zog hinauf, gen Bethel, und der HERR war mit ihnen. 23 Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; die Stadt hieß früher Lus. (1. Mose 28.19) 24 Und die Späher sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen und sprachen zu ihm: Zeige uns doch, wo wir in die Stadt eindringen können, so wollen wir dir Gnade erweisen! 25 Da zeigte er ihnen, wo die Stadt zugänglich war, und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes; den Mann aber und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen. (Josua 6.25) 26 Da zog der Mann in das Land der Hetiter und baute eine Stadt und hieß sie Lus; das ist ihr Name bis auf den heutigen Tag. 27 Manasse aber vertrieb die Einwohner von Beth-Sean und seinen Dörfern nicht, auch weder diejenigen von Taenach und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Dor und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Jibleam und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Megiddo und seinen Dörfern; sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben. (Josua 17.11-13) 28 Als aber Israel erstarkte, machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertreiben konnte es sie nicht. 29 Auch Ephraim vertrieb die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten; sondern die Kanaaniter blieben in Geser unter ihnen. (Josua 16.10) 30 Sebulon vertrieb die Bewohner von Kitron nicht, auch nicht die Bewohner von Nahalol; daher wohnten die Kanaaniter unter ihnen und wurden fronpflichtig. (Josua 19.15) 31 Asser vertrieb die Bewohner von Akko nicht, auch nicht die Bewohner von Zidon, Achelab, Achsib, Chelba, Aphik und Rechob; 32 sondern Asser wohnte unter den Kanaanitern, die im Lande blieben; denn man vertrieb sie nicht. 33 Naphtali vertrieb weder die Bewohner von Beth-Semes noch die Einwohner von Beth-Anat, sondern wohnte unter den Kanaanitern, die das Land bewohnten; aber die Bewohner zu Beth-Semes und Beth-Anat wurden ihnen fronpflichtig. (Josua 19.38) 34 Und die Amoriter drängten die Kinder Dan auf das Gebirge zurück und ließen sie nicht in die Ebene herabkommen. 35 Und es gelang den Amoritern, in Har-Heres, in Ajalon und in Saalbim zu bleiben; aber die Hand des Hauses Joseph ward ihnen zu schwer, und sie wurden fronpflichtig. (Josua 19.42) 36 Und das Gebiet der Amoriter zog sich vom Skorpionensteig von Sela an aufwärts.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.