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Psalm - Kapitel 75

Psalm 75

1 Dem Vorsänger. «Verdirb nicht.» Ein Psalmlied, von Asaph. Wir danken dir, o Gott, wir danken dir, und die mit deinem Namen vertraut sind, erzählen deine Wunder! 2 «Wenn ich finde, daß die Zeit dafür da ist, so werde ich recht richten. (Jesaja 46.13) 3 Mag die Erde zittern und alle ihre Bewohner: Ich habe ihre Säulen festgestellt.» (Pause.) 4 Ich sprach zu den Übermütigen: Seid nicht übermütig! und zu den Gottlosen: Erhebet nicht das Horn! 5 Erhebet nicht gar so hoch euer Horn, redet nicht mit frech emporgerecktem Hals! 6 Denn weder vom Aufgang noch vom Niedergang, noch von der Wüste her kommt Erhöhung; 7 sondern Gott ist Richter, der den einen erniedrigt, den andern erhöht. 8 Denn der HERR hat einen Becher in der Hand, der ist mit schäumendem Würzwein gefüllt; davon schenkt er ein; sogar die Hefen davon müssen schlürfen und trinken alle Gottlosen auf Erden. (1. Samuel 2.7) 9 Ich aber will allezeit frei bekennen; dem Gott Jakobs will ich lobsingen; (Psalm 60.5) 10 und alle Hörner der Gottlosen will ich abhauen; aber die Hörner des Gerechten sollen erhoben werden!

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Psalm - Kapitel 1

Der Weg des Frommen - der Weg des Gottlosen

1 Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen noch tritt auf den Weg der Sünder noch sitzt, da die Spötter sitzen, (Psalm 26.4) (Psalm 119.1) (Jeremia 15.17) (Sprüche 4.14) 2 sondern hat Lust zum Gesetz des HERRN und redet von seinem Gesetz Tag und Nacht! (5. Mose 6.7) (Josua 1.8) (Psalm 119.35) (Psalm 119.47) (Psalm 119.70) (Psalm 119.97) 3 Der ist wie ein Baum, gepflanzt an den Wasserbächen, der seine Frucht bringt zu seiner Zeit, und seine Blätter verwelken nicht; und was er macht, das gerät wohl. (Psalm 92.13-16) (Jeremia 17.8)
4 Aber so sind die Gottlosen nicht, sondern wie Spreu, die der Wind verstreut. (Hiob 21.18) (Psalm 35.5) (Hosea 13.3)
5 Darum bleiben die Gottlosen nicht im Gericht noch die Sünder in der Gemeinde der Gerechten. 6 Denn der HERR kennt den Weg der Gerechten; aber der Gottlosen Weg vergeht. (Hiob 23.10) (Psalm 37.18) (2. Timotheus 2.19)