1Dem Vorsänger. Von David, dem Knecht des HERRN. Ein Urteil über die Sünde des Gottlosen kommt aus der Tiefe meines Herzens: Die Gottesfurcht gilt nichts vor seinen Augen!2Sondern er hat sich das gewählt zu seinem Teil, daß er seinem Laster frönen, daß er hassen kann.(Römer 3.18)3Die Worte seines Mundes sind Lug und Trug; er hat aufgehört, verständig und gut zu sein.4Auf seinem Lager brütet er Bosheit aus, er stellt sich auf keinen guten Weg und scheut kein Arges.5HERR, deine Gnade reicht bis zum Himmel, deine Treue bis zu den Wolken!(Micha 2.1)6Deine Gerechtigkeit ist wie die Berge Gottes, deine Gerichte sind wie die große Flut; du, HERR, hilfst Menschen und Tieren.(Psalm 57.11)(Psalm 108.5)7Wie köstlich ist deine Gnade, o Gott, daß Menschenkinder unter dem Schatten deiner Flügel Zuflucht finden!(Psalm 125.1-2)8Sie werden trunken von den reichen Gütern deines Hauses, mit dem Strom deiner Wonne tränkst du sie;9denn bei dir ist die Quelle des Lebens, in deinem Lichte schauen wir Licht!(Psalm 23.5)10Erweise deine Gnade auch weiterhin denen, die dich kennen, und deine Gerechtigkeit denen, die aufrichtigen Herzens sind!(Jeremia 2.13)11Der Fuß der Stolzen erreiche mich nicht, und die Hand der Gottlosen vertreibe mich nicht!12Dort sind die Übeltäter gefallen; sie wurden niedergestoßen und vermochten nicht mehr aufzustehn.
1So spricht Jahwe, der Herr: "Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondstag soll es geöffnet werden. 2Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer darbringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden. (Hesekiel 44.3)3Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondstagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten.4Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. (4. Mose 28.9)5Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 6Am Neumondstag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. 7Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben kann. (Hesekiel 45.24)8Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. 9Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen. 10Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen.11An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock betragen und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (Hesekiel 46.7)12Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.13Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden. (4. Mose 28.3)14Dazu jeden Morgen ein Speisopfer für Jahwe, das aus zwei Kilogramm Mehl und einem Liter Olivenöl besteht, das über das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für immer. 15Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden."16 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über. 17Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr, und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz. (3. Mose 25.10)18Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird."(Hesekiel 45.8-9)19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum. 20Er sagte zu mir: "Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt." 21Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof. 22Jeder dieser Höfe war 20 Meter lang und 15 Meter breit. 23Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite. 24Er sagte: "Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen."