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Psalm - Kapitel 31

Psalm 31

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Bei dir, o HERR, habe ich Zuflucht gefunden; laß mich nimmermehr zuschanden werden; errette mich durch deine Gerechtigkeit! 2 Neige dein Ohr zu mir, rette mich eilends; sei mir ein starker Fels, eine feste Burg zu meinem Heil! 3 Denn du bist meine Felsenkluft und meine Burg, und um deines Namens willen wollest du mich führen und leiten. (Psalm 18.3) 4 Laß mich dem Netz entgehen, das sie mir gestellt haben; denn du bist meine Stärke. (Psalm 23.3) 5 In deine Hand befehle ich meinen Geist; du hast mich erlöst, HERR, du treuer Gott! (Psalm 25.15) 6 Ich hasse die, welche sich an eitle Götzen halten, und ich vertraue auf den HERRN. (Lukas 23.46) 7 Ich frohlocke und freue mich an deiner Gnade, daß du mein Elend angesehen und auf die Not meiner Seele geachtet hast; 8 und du hast mich nicht in die Hand des Feindes ausgeliefert, sondern meine Füße auf weiten Raum gestellt. 9 Sei mir gnädig, o HERR, denn mir ist angst; zerfallen ist vor Gram mein Auge, meine Seele und mein Leib; (Psalm 18.37) 10 denn meine Lebenstage sind in Kummer dahingeschwunden und meine Jahre mit Seufzen; meine Kraft ist gebrochen durch meine Schuld, und meine Gebeine sind verdorrt. (Psalm 6.8) 11 Ob allen meinen Feinden bin ich ein Schimpf geworden, meinen Nachbarn allermeist, und ein Schrecken meinen Bekannten; die mich auf der Gasse sehen, fliehen vor mir. 12 Ich bin in Vergessenheit geraten, aus dem Sinn gekommen wie ein Toter; ich bin wie ein unbrauchbares Gefäß. (Psalm 69.11-13) 13 Denn ich habe die Lästerung vieler gehört, (Schrecken ringsum!) da sie miteinander wider mich ratschlagten, darauf sannen, mir das Leben zu nehmen. 14 Aber ich vertraue auf dich, o HERR; ich habe gesagt: Du bist mein Gott! (Jeremia 20.10) (Jeremia 46.5) 15 In deiner Hand sind meine Zeiten; rette mich aus der Hand meiner Feinde und von meinen Verfolgern! 16 Laß dein Angesicht leuchten über deinen Knecht; rette mich durch deine Gnade! (Psalm 139.16) 17 HERR, laß mich nicht zuschanden werden, denn ich rufe dich an; zuschanden mögen die Gottlosen werden, verstummen im Totenreich! (4. Mose 6.25) (Psalm 80.4) 18 Die Lügenmäuler sollen verstopft werden, die da frech reden wider den Gerechten, mit Stolz und Verachtung! 19 Wie groß ist deine Güte, welche du denen bewahrst, die dich fürchten, und die du an denen erzeigst, die auf dich hoffen, angesichts der Menschenkinder. 20 Du verbirgst sie im Schirme deines Angesichts vor ganzen Rotten von Männern, du schützest sie in deiner Hütte vor zänkischen Zungen. 21 Gelobt sei der HERR; denn er hat mir seine Gnade wunderbar bewiesen in einer festen Stadt! (Psalm 27.5) 22 Ich aber hatte in meiner Bestürzung gesagt: «Ich bin von deinen Augen verstoßen!» Dennoch hast du die Stimme meines Flehens gehört, als ich zu dir schrie. (Psalm 17.7) 23 Liebet den HERRN, alle seine Frommen! Der HERR bewahrt die Treuen und vergilt reichlich dem, der Hochmut übt. (Psalm 116.11) 24 Seid getrost und unverzagt, alle, die ihr des HERRN harrt!

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Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18) 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5) 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." (3. Mose 23.34)