Matthäus - Kapitel 17
Die Verklärung Jesu
1 Und nach sechs Tagen nahm Jesus den Petrus und Jakobus und dessen Bruder Johannes mit sich und führte sie beiseite auf einen hohen Berg. (Matthäus 26.37) (Markus 5.37) (Markus 13.3) (Markus 14.33) (Lukas 8.51) 2 Und er wurde vor ihnen verklärt, und sein Angesicht leuchtete wie die Sonne, und seine Kleider wurden weiß wie das Licht. (2. Petrus 1.16-18) (Offenbarung 1.16) 3 Und siehe, es erschienen ihnen Mose und Elia, die redeten mit ihm. 4 Da hob Petrus an und sprach zu Jesus: Herr, es ist gut, daß wir hier sind! Willst du, so baue ich hier drei Hütten, dir eine, Mose eine und Elia eine. 5 Als er noch redete, siehe, da überschattete sie eine lichte Wolke, und siehe, eine Stimme aus der Wolke sprach: Dies ist mein lieber Sohn, an welchem ich Wohlgefallen habe; auf den sollt ihr hören! (Matthäus 3.17) 6 Als die Jünger das hörten, fielen sie auf ihr Angesicht und fürchteten sich sehr. 7 Und Jesus trat herzu, rührte sie an und sprach: Stehet auf und fürchtet euch nicht! 8 Da sie aber ihre Augen erhoben, sahen sie niemand als Jesus allein. 9 Und als sie den Berg hinabgingen, gebot ihnen Jesus und sprach: Sagt niemandem von dem Gesichte, bis des Menschen Sohn von den Toten auferstanden ist! (Matthäus 16.20) 10 Und seine Jünger fragten ihn und sprachen: Warum sagen denn die Schriftgelehrten, daß zuvor Elia kommen müsse? (Matthäus 11.14) 11 Jesus aber antwortete und sprach zu ihnen: Elia kommt freilich und wird alles in den rechten Stand setzen; 12 ich sage euch aber, daß Elia schon gekommen ist; und sie haben ihn nicht anerkannt, sondern mit ihm gemacht, was sie wollten. Also wird auch des Menschen Sohn von ihnen leiden müssen. (Matthäus 14.9-10) 13 Da verstanden die Jünger, daß er zu ihnen von Johannes dem Täufer redete. (Lukas 1.17)Die Heilung eines mondsüchtigen Knaben
14 Und als sie zum Volke kamen, trat ein Mensch zu ihm, fiel vor ihm auf die Knie 15 und sprach: Herr, erbarme dich meines Sohnes; denn er ist mondsüchtig und leidet schwer; denn er fällt oft ins Feuer und oft ins Wasser. 16 Und ich habe ihn zu deinen Jüngern gebracht, aber sie konnten ihn nicht heilen. 17 Da antwortete Jesus und sprach: O du ungläubiges und verkehrtes Geschlecht! Wie lange soll ich bei euch sein? Wie lange soll ich euch ertragen? Bringet ihn her zu mir! 18 Und Jesus bedrohte ihn, und der Dämon fuhr aus von ihm, und der Knabe war gesund von jener Stunde an. 19 Da traten die Jünger zu Jesus, beiseite, und sprachen: Warum konnten wir ihn nicht austreiben? (Matthäus 10.1) 20 Jesus aber sprach zu ihnen: Um eures Kleinglaubens willen! Denn wahrlich, ich sage euch: Wenn ihr Glauben hättet wie ein Senfkorn, so würdet ihr zu diesem Berge sprechen: Hebe dich von hier weg dorthin! Und er würde sich hinwegheben, und nichts würde euch unmöglich sein. (Matthäus 21.21) (Lukas 17.6) (1. Korinther 13.2) 21 Aber diese Art fährt nicht aus, außer durch Gebet und Fasten. (Markus 9.29)Die zweite Ankündigung von Jesu Tod und Auferstehung
22 Als sie nun ihren Weg durch Galiläa nahmen, sprach Jesus zu ihnen: Des Menschen Sohn wird in der Menschen Hände überliefert werden; (Matthäus 16.21) (Matthäus 20.18-19) 23 und sie werden ihn töten, und am dritten Tage wird er auferstehen. Und sie wurden sehr betrübt.Die Zahlung der Tempelsteuer
24 Als sie aber nach Kapernaum kamen, traten die Einnehmer der Tempel- Steuer zu Petrus und sprachen: Zahlt euer Meister nicht auch die zwei Drachmen? (2. Mose 30.13) 25 Er antwortete: Doch! Und als er ins Haus trat, kam ihm Jesus zuvor und sprach: Was dünkt dich, Simon, von wem nehmen die Könige der Erde den Zoll oder die Steuer, von ihren Söhnen oder von den Fremden? 26 Er sagte: Von den Fremden. Da sprach Jesus zu ihm: So sind also die Söhne frei! 27 Damit wir ihnen aber keinen Anstoß geben, gehe hin ans Meer und wirf die Angel aus und nimm den ersten Fisch, den du herausziehst; und wenn du seinen Mund öffnest, wirst du einen Stater finden; den nimm und gib ihn für mich und dich.4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)