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Markus - Kapitel 3

Der Mann mit der verdorrten Hand. Weitere Heilungen

1 Und er ging wiederum in die Synagoge. Und es war dort ein Mensch, der hatte eine verdorrte Hand. 2 Und sie lauerten ihm auf, ob er ihn am Sabbat heilen würde, damit sie ihn verklagen könnten. 3 Und er spricht zu dem Menschen, der die verdorrte Hand hatte: Steh auf und tritt in die Mitte! 4 Und er spricht zu ihnen: Darf man am Sabbat Gutes oder Böses tun, das Leben retten oder töten? Sie aber schwiegen. 5 Und indem er sie ringsumher mit Zorn ansah, betrübt wegen der Verstocktheit ihres Herzens, spricht er zu dem Menschen: Strecke deine Hand aus! Und er streckte sie aus, und seine Hand wurde wieder gesund wie die andere. 6 Da gingen die Pharisäer hinaus und hielten alsbald mit den Herodianern Rat wider ihn, wie sie ihn umbringen könnten. 7 Aber Jesus entwich mit seinen Jüngern an das Meer; und eine große Menge aus Galiläa folgte ihm nach; auch aus Judäa 8 und von Jerusalem und von Idumäa und von jenseits des Jordan und aus der Gegend von Tyrus und Zidon kamen große Scharen zu ihm, da sie gehört hatten, wie viel er tat. (Matthäus 4.25) 9 Und er befahl seinen Jüngern, ihm ein Schifflein bereitzuhalten um der Volksmenge willen, damit sie ihn nicht drängten. 10 Denn er heilte viele, so daß alle, die eine Plage hatten, ihn überfielen, um ihn anzurühren. 11 Und wenn ihn die unreinen Geister erblickten, fielen sie vor ihm nieder, schrieen und sprachen: Du bist der Sohn Gottes! (Lukas 4.41) 12 Und er drohte ihnen sehr, daß sie ihn nicht offenbar machen sollten. (Markus 1.43)

Die Berufung der zwölf Apostel

13 Und er stieg auf den Berg und rief zu sich, welche er wollte; und sie kamen zu ihm. 14 Und er verordnete zwölf, daß sie bei ihm wären und daß er sie aussendete zu predigen 15 und daß sie Macht hätten, die Dämonen auszutreiben: 16 Simon, welchem er den Namen Petrus beilegte, 17 und Jakobus, den Sohn des Zebedäus, und Johannes, den Bruder des Jakobus, welchen er den Namen Boanerges, das heißt Donnersöhne, beilegte; (Lukas 9.54) 18 und Andreas, Philippus, Bartholomäus, Matthäus, Thomas, Jakobus, den Sohn des Alphäus, Thaddäus, Simon den Kananäer, 19 und Judas Ischariot, der ihn auch verriet.

Jesu Macht über die bösen Geister. Die Lästerung gegen den Heiligen Geist

20 Und sie traten in das Haus, und das Volk kam abermals zusammen, also daß sie nicht einmal Speise zu sich nehmen konnten. 21 Und als die, welche um ihn waren, es hörten, gingen sie aus, ihn zu greifen; denn sie sagten: Er ist von Sinnen! (Markus 6.4) (Johannes 7.5) (Johannes 8.48) 22 Und die Schriftgelehrten, die von Jerusalem herabgekommen waren, sprachen: Er hat den Beelzebul, und durch den Obersten der Dämonen treibt er die Dämonen aus. (Matthäus 9.34) 23 Da rief er sie zu sich und sprach in Gleichnissen zu ihnen: Wie kann ein Satan den andern austreiben? 24 Und wenn ein Reich in sich selbst uneinig ist, so kann ein solches Reich nicht bestehen. 25 Und wenn ein Haus in sich selbst uneinig ist, so kann ein solches Haus nicht bestehen. 26 Und wenn der Satan wider sich selbst auftritt und entzweit ist, so kann er nicht bestehen, sondern er nimmt ein Ende. 27 Niemand kann in das Haus des Starken hineingehen und seinen Hausrat rauben, es sei denn, er binde zuvor den Starken; dann erst wird er sein Haus berauben. 28 Wahrlich, ich sage euch, alle Sünden sollen den Menschenkindern vergeben werden, auch die Lästerungen, womit sie lästern; 29 wer aber wider den heiligen Geist lästert, der hat in Ewigkeit keine Vergebung, sondern er ist einer ewigen Sünde schuldig. (Hebräer 6.4-6) 30 Denn sie sagten: Er hat einen unreinen Geist. (Johannes 10.20)

Die wahren Verwandten Jesu

31 Da kamen seine Mutter und seine Brüder; sie blieben aber draußen, schickten zu ihm und ließen ihn rufen. 32 Und das Volk saß um ihn her. Und sie sagten zu ihm: Siehe, deine Mutter und deine Brüder sind draußen und suchen dich. 33 Und er antwortete ihnen und sprach: Wer ist meine Mutter, oder meine Brüder? 34 Und indem er ringsumher die ansah, welche um ihn saßen, spricht er: Siehe da, meine Mutter und meine Brüder! 35 Denn wer den Willen Gottes tut, der ist mir Bruder und Schwester und Mutter.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)