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Markus - Kapitel 16

Die Auferstehung Jesu Christi

1 Und als der Sabbat vorüber war, kauften Maria Magdalena und Maria, des Jakobus Mutter, und Salome Spezereien, um hinzugehen und ihn zu salben. 2 Und sehr früh am ersten Tage der Woche kamen sie zur Gruft, als die Sonne aufging. 3 Und sie sagten zueinander: Wer wälzt uns den Stein von dem Eingang der Gruft? 4 Und als sie aufblickten, sahen sie, daß der Stein weggewälzt war. Er war nämlich sehr groß. 5 Und sie gingen in die Gruft hinein und sahen einen Jüngling zur Rechten sitzen, bekleidet mit einem langen, weißen Gewand; und sie erschraken. 6 Er aber spricht zu ihnen: Erschrecket nicht! Ihr suchet Jesus von Nazareth, den Gekreuzigten; er ist auferstanden, er ist nicht hier; sehet den Ort, wo sie ihn hingelegt hatten! 7 Aber gehet hin, saget seinen Jüngern und dem Petrus, er gehe euch voran nach Galiläa. Daselbst werdet ihr ihn sehen, wie er euch gesagt hat. (Markus 14.28) 8 Und sie gingen hinaus und flohen von der Gruft; denn ein Zittern und Entsetzen hatte sie befallen; und sie sagten niemand etwas, denn sie fürchteten sich.

Der Auferstandene erscheint seinen Jüngern

9 Als er aber früh am ersten Tage der Woche auferstanden war, erschien er zuerst der Maria Magdalena, von welcher er sieben Dämonen ausgetrieben hatte. (Lukas 8.2) (Johannes 20.11) 10 Diese ging hin und verkündigte es denen, die mit ihm gewesen waren, welche trauerten und weinten. 11 Und als diese hörten, daß er lebe und von ihr gesehen worden sei, glaubten sie es nicht. 12 Darnach offenbarte er sich zweien von ihnen auf dem Wege in einer andern Gestalt, da sie sich aufs Land begaben. (Lukas 24.13) 13 Und diese gingen hin und verkündigten es den übrigen; aber auch ihnen glaubten sie nicht. 14 Nachher offenbarte er sich den Elfen selbst, als sie zu Tische saßen, und schalt ihren Unglauben und ihres Herzens Härtigkeit, daß sie denen, die ihn auferstanden gesehen hatten, nicht geglaubt hätten. (1. Korinther 15.5)

Der Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums und die Himmelfahrt Jesu Christi

15 Und er sprach zu ihnen: Gehet hin in alle Welt und prediget das Evangelium der ganzen Schöpfung! (Matthäus 28.18-20) (Markus 13.10) 16 Wer glaubt und getauft wird, soll gerettet werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden. (Apostelgeschichte 2.38) (Apostelgeschichte 16.31) (Apostelgeschichte 16.33) 17 Diese Zeichen aber werden die, welche glauben, begleiten: In meinem Namen werden sie Dämonen austreiben, mit neuen Zungen reden, (Apostelgeschichte 10.46) (Apostelgeschichte 16.18) (Apostelgeschichte 19.6) 18 Schlangen aufheben, und wenn sie etwas Tödliches trinken, wird es ihnen nichts schaden; Kranken werden sie die Hände auflegen, und sie werden sich wohl befinden. (Lukas 10.19) (Apostelgeschichte 28.3-6) (Jakobus 1.5) (Jakobus 5.14) 19 Der Herr nun, nachdem er mit ihnen geredet hatte, ward aufgenommen in den Himmel und setzte sich zur Rechten Gottes. (Psalm 110.1) (Apostelgeschichte 1.2) (Apostelgeschichte 7.55) 20 Sie aber gingen aus und predigten allenthalben; und der Herr wirkte mit ihnen und bekräftigte das Wort durch die begleitenden Zeichen. (Apostelgeschichte 14.3) (Hebräer 2.4)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)