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Markus - Kapitel 15

Jesus vor Pilatus

1 Und alsbald in der Frühe faßten die Hohenpriester mit den Ältesten und Schriftgelehrten und dem ganzen Hohen Rat einen Beschluß und führten Jesus gebunden hin und überantworteten ihn dem Pilatus. 2 Und Pilatus fragte ihn: Bist du der König der Juden? Er antwortete und sprach zu ihm: Du sagst es! 3 Und die Hohenpriester brachten viele Anklagen wider ihn vor. 4 Pilatus aber fragte ihn abermal und sprach: Antwortest du nichts? Siehe, wie vieles sie gegen dich vorbringen! 5 Jesus aber antwortete nichts mehr, so daß sich Pilatus verwunderte. (Jesaja 53.7) (Markus 14.61)

Die Verurteilung Jesu durch die Volksmenge

6 Aber auf das Fest pflegte er ihnen einen Gefangenen loszugeben, welchen sie begehrten. 7 Es lag aber ein gewisser Barabbas gefangen samt den Aufrührern, die im Aufruhr einen Mord begangen hatten. 8 Und das Volk zog hinauf und fing an zu verlangen, daß er täte, wie er ihnen allezeit getan. 9 Pilatus aber antwortete ihnen und sprach: Wollt ihr, daß ich euch den König der Juden freigebe? 10 Denn er wußte, daß die Hohenpriester ihn aus Neid überantwortet hatten. (Johannes 11.48) 11 Aber die Hohenpriester wiegelten das Volk auf, daß er ihnen lieber den Barabbas losgeben solle. 12 Pilatus antwortete und sprach wiederum zu ihnen: Was wollt ihr nun, daß ich mit dem tue, welchen ihr König der Juden nennet? 13 Sie aber schrieen wiederum: Kreuzige ihn! 14 Pilatus sprach zu ihnen: Was hat er denn Böses getan? Sie aber schrieen noch viel mehr: Kreuzige ihn! 15 Da nun Pilatus das Volk befriedigen wollte, gab er ihnen den Barabbas los und überantwortete Jesus, nachdem er ihn hatte geißeln lassen, daß er gekreuzigt werde.

Verspottung und Dornenkrone

16 Die Kriegsknechte aber führten ihn hinein in den Hof, das ist das Amthaus, und riefen die ganze Rotte zusammen, 17 legten ihm einen Purpur um, flochten eine Dornenkrone und setzten sie ihm auf. 18 Und sie fingen an, ihn zu begrüßen: Sei gegrüßt, König der Juden! 19 Und schlugen sein Haupt mit einem Rohr, spieen ihn an, beugten die Knie und fielen vor ihm nieder. 20 Und nachdem sie ihn verspottet hatten, zogen sie ihm den Purpur aus und legten ihm seine eigenen Kleider an und führten ihn hinaus, um ihn zu kreuzigen.

Die Kreuzigung Jesu

21 Und sie zwangen einen Vorübergehenden, der vom Felde kam, Simon von Kyrene, den Vater von Alexander und Rufus, ihm das Kreuz zu tragen. (Römer 16.13) 22 Und sie brachten ihn auf den Platz Golgatha (das heißt übersetzt Schädelstätte). 23 Und sie gaben ihm Myrrhenwein zu trinken, aber er nahm ihn nicht. (Psalm 69.22) 24 Und nachdem sie ihn gekreuzigt hatten, teilten sie seine Kleider und warfen das Los darüber, was ein jeder bekommen sollte. (Psalm 22.19) 25 Es war aber die dritte Stunde, als sie ihn kreuzigten. 26 Und die Überschrift, welche seine Schuld anzeigte, lautete also: Der König der Juden. 27 Und mit ihm kreuzigten sie zwei Räuber, einen zu seiner Rechten und einen zu seiner Linken. 28 Da wurde die Schrift erfüllt, die da spricht: «Und er ist unter die Übeltäter gerechnet worden.» 29 Und die Vorübergehenden lästerten ihn, schüttelten die Köpfe und sprachen: (Markus 14.58) 30 Ha, der du den Tempel zerstörst und in drei Tagen aufbaust, hilf dir selbst und steige vom Kreuz herab! 31 Gleicherweise spotteten auch die Hohenpriester untereinander samt den Schriftgelehrten und sprachen: Andern hat er geholfen, sich selbst kann er nicht helfen. 32 Der Christus, der König Israels, steige nun vom Kreuze herab, auf daß wir sehen und glauben! Auch die, welche mit ihm gekreuzigt waren, schmähten ihn. (Matthäus 16.1) (Matthäus 16.4)

Der Tod Jesu

33 Als aber die sechste Stunde kam, brach eine Finsternis herein über das ganze Land bis zur neunten Stunde. 34 Und um die neunte Stunde rief Jesus mit lauter Stimme: Eloi, Eloi, lama sabachthani? Das heißt übersetzt: Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? (Psalm 22.2) 35 Und etliche der Umstehenden, die es hörten, sprachen: Siehe, er ruft den Elia! 36 Einer aber lief und füllte einen Schwamm mit Essig, steckte ihn auf ein Rohr, tränkte ihn und sprach: Halt! laßt uns sehen, ob Elia kommt, um ihn herabzunehmen! 37 Jesus aber stieß einen lauten Schrei aus und verschied. 38 Und der Vorhang im Tempel riß entzwei, von obenan bis untenaus. 39 Als aber der Hauptmann, der ihm gegenüberstand, sah, daß er auf solche Weise verschied, sprach er: Wahrhaftig, dieser Mensch war Gottes Sohn! 40 Es sahen aber auch Frauen von ferne zu, unter ihnen auch Maria Magdalena und Maria, des jüngern Jakobus und Joses Mutter, und Salome, (Lukas 8.2-3) 41 die ihm, als er in Galiläa war, nachgefolgt waren und ihm gedient hatten, auch viele andere, die mit ihm nach Jerusalem hinaufgezogen waren.

Die Grablegung Jesu

42 Und da es schon Abend geworden (es war nämlich Rüsttag, das ist der Tag vor dem Sabbat), 43 kam Joseph von Arimathia, ein angesehener Ratsherr, der auch selbst auf das Reich Gottes wartete; der wagte es, ging zu Pilatus hinein und bat um den Leib Jesu. 44 Pilatus aber wunderte sich, daß er schon gestorben sein sollte, und rief den Hauptmann und fragte ihn, ob er schon lange gestorben sei. 45 Und als er es von dem Hauptmann erfahren, schenkte er dem Joseph den Leichnam. 46 Und dieser kaufte Leinwand, nahm ihn herab, wickelte ihn in die Leinwand und legte ihn in eine Gruft, die in einen Felsen gehauen war, und wälzte einen Stein vor den Eingang der Gruft. 47 Maria Magdalena aber und Maria, Joses' Mutter, sahen zu, wo er hingelegt wurde.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.