Markus - Kapitel 13
Die Endzeitrede Jesu auf dem Ölberg
1 Und als er aus dem Tempel ging, sprach einer seiner Jünger zu ihm: Meister! Siehe, welche Steine und welch ein Bau ist das! 2 Und Jesus sprach zu ihm: Siehst du diese großen Bauten? Es wird kein Stein auf dem andern gelassen werden, der nicht zerbrochen wird! 3 Und als er am Ölberg saß, dem Tempel gegenüber, fragten ihn Petrus und Jakobus und Johannes und Andreas besonders: (Matthäus 17.1) 4 Sage uns, wann wird das geschehen, und welches wird das Zeichen sein, wann dies alles vollendet werden soll?Verführungen und Nöte in der Endzeit
5 Jesus aber fing an, zu ihnen zu sagen: Sehet zu, daß euch niemand irreführe! 6 Denn viele werden unter meinem Namen kommen und sagen: Ich bin es, und werden viele irreführen! (Johannes 5.43) 7 Wenn ihr aber von Kriegen und Kriegsgeschrei hören werdet, so erschrecket nicht; denn es muß geschehen, aber es ist noch nicht das Ende. 8 Denn ein Volk wird sich erheben wider das andere und ein Reich wider das andere; es wird hier und dort Erdbeben geben, und Hungersnöte und Unruhen werden sein. Das ist der Wehen Anfang. 9 Ihr aber, sehet auf euch selbst! Denn sie werden euch den Gerichten überliefern, und in den Synagogen werdet ihr geschlagen werden, und man wird euch vor Fürsten und Könige stellen um meinetwillen, ihnen zum Zeugnis. 10 Und unter allen Völkern muß zuvor das Evangelium gepredigt werden. (Markus 16.15) 11 Wenn sie euch aber hinführen und überliefern werden, so sorget nicht zum voraus, was ihr reden sollt, sondern was euch zu jener Stunde gegeben wird, das redet. Denn nicht ihr seid es, die da reden, sondern der heilige Geist. 12 Es wird aber ein Bruder den andern zum Tode überliefern und der Vater das Kind, und Kinder werden sich wider die Eltern erheben und werden sie zum Tode bringen; 13 und ihr werdet von jedermann gehaßt sein um meines Namens willen. Wer aber ausharrt bis ans Ende, der wird gerettet werden. (Johannes 15.18) (Johannes 15.21)Die große Drangsal
14 Wenn ihr aber den Greuel der Verwüstung da stehen sehet, wo er nicht soll (wer es liest, der merke darauf!), alsdann fliehe, wer im jüdischen Lande ist, auf die Berge. (Daniel 9.27) (Daniel 11.31) 15 Wer aber auf dem Dache ist, der steige nicht hinab und gehe nicht hinein, um etwas aus seinem Hause zu holen; 16 und wer auf dem Felde ist, der kehre nicht zurück, um sein Kleid zu holen. 17 Wehe aber den Schwangern und den Säugenden in jenen Tagen! 18 Bittet aber, daß eure Flucht nicht im Winter geschehe! 19 Denn es wird in jenen Tagen eine Trübsal sein, dergleichen nicht gewesen ist von Anfang der Schöpfung, die Gott erschaffen hat, bis jetzt, und wie auch keine mehr sein wird. (Daniel 12.1) 20 Und wenn der Herr die Tage nicht verkürzt hätte, so würde kein Mensch errettet werden; aber um der Auserwählten willen, die er erwählt hat, hat er die Tage verkürzt. 21 Und wenn alsdann jemand zu euch sagen wird: Siehe, hier ist Christus, oder: Siehe dort, so glaubet es nicht. 22 Denn es werden falsche Christusse und falsche Propheten auftreten und werden Zeichen und Wunder tun, um womöglich auch die Auserwählten zu verführen. 23 Ihr aber sehet euch vor! Siehe, ich habe euch alles vorhergesagt.Das Kommen des Menschensohnes
24 Aber in jenen Tagen, nach jener Trübsal, wird die Sonne verfinstert werden, und der Mond wird seinen Schein nicht geben, 25 und die Sterne werden vom Himmel fallen und die Kräfte im Himmel in Bewegung geraten. (Hebräer 12.26) 26 Und alsdann wird man des Menschen Sohn in den Wolken kommen sehen mit großer Kraft und Herrlichkeit. 27 Und dann wird er seine Engel aussenden und seine Auserwählten sammeln von den vier Winden, vom Ende der Erde bis zum Ende des Himmels. (Matthäus 13.41) 28 Von dem Feigenbaum aber lernet das Gleichnis: Wenn sein Zweig jetzt saftig wird und Blätter treibt, so merket ihr, daß der Sommer nahe ist. 29 Also auch ihr, wenn ihr sehet, daß dieses geschieht, so merket, daß er nahe ist, vor der Tür. 30 Wahrlich, ich sage euch, dieses Geschlecht wird nicht vergehen, bis dies alles geschehen ist. 31 Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen.Ermahnung zur Wachsamkeit
32 Von jenem Tage aber und der Stunde weiß niemand, auch nicht die Engel im Himmel, auch nicht der Sohn, sondern nur der Vater. 33 Sehet zu, wachet und betet! Denn ihr wisset nicht, wann die Zeit da ist. (Lukas 12.35) 34 Es ist wie bei einem Menschen, der verreiste, sein Haus verließ und seinen Knechten Vollmacht gab, einem jeden sein Werk, und dem Türhüter befahl, daß er wachen solle: 35 so wachet nun, denn ihr wisset nicht, wann der Herr des Hauses kommt, ob am Abend oder zur Mitternacht oder um den Hahnenschrei oder am Morgen; (Lukas 12.38) 36 auf daß nicht, wenn er unversehens kommt, er euch schlafend findet. 37 Was ich aber euch sage, das sage ich allen: Wachet!3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.