Markus - Kapitel 11
Der Einzug des Messias Jesus in Jerusalem
1 Und als sie sich Jerusalem näherten und gegen Bethphage und Bethanien an den Ölberg kamen, sandte er zwei seiner Jünger (Johannes 2.13) 2 und sprach zu ihnen: Gehet in das Dorf, das vor euch liegt, und sobald ihr dort hineinkommt, werdet ihr ein Füllen angebunden finden, auf welchem noch kein Mensch gesessen hat; bindet es los und führet es her. 3 Und wenn jemand zu euch spricht: Warum tut ihr das? so saget: Der Herr bedarf seiner; so wird er es alsbald hierher schicken. 4 Da gingen sie hin und fanden ein Füllen angebunden an einer Tür draußen am Scheidewege und lösten es ab. 5 Und etliche der Umstehenden sprachen zu ihnen: Was machet ihr da, daß ihr das Füllen losbindet? 6 Sie aber sagten zu ihnen, wie Jesus befohlen hatte, und sie ließen es ihnen. 7 Und sie führten das Füllen zu Jesus und legten ihre Kleider darauf, und er setzte sich auf dasselbe. 8 Und viele breiteten ihre Kleider auf den Weg, andere aber hieben Zweige von den Bäumen und streuten sie auf den Weg. 9 Und die vorangingen und die nachfolgten, schrieen und sprachen: Hosianna! Gepriesen sei, der da kommt im Namen des Herrn! (Psalm 118.25-26) 10 Gepriesen sei das kommende Reich unsres Vaters David! Hosianna in der Höhe! 11 Und Jesus zog in Jerusalem ein und in den Tempel, und, nachdem er alles besichtigt hatte, ging er, da die Stunde schon vorgerückt war, mit den Zwölfen hinaus nach Bethanien.Der unfruchtbare Feigenbaum. Die zweite Tempelreinigung. Die Macht des Glaubens
12 Und als sie am folgenden Tage Bethanien verließen, hungerte ihn. 13 Und als er von ferne einen Feigenbaum sah, der Blätter hatte, ging er hin, ob er etwas daran fände. Und als er zu demselben kam, fand er nichts als Blätter; denn es war nicht die Zeit der Feigen. 14 Und Jesus hob an und sprach zu ihm: Es esse in Ewigkeit niemand mehr eine Frucht von dir! Und seine Jünger hörten es. 15 Und sie kamen nach Jerusalem. Und Jesus ging in den Tempel und fing an, die hinauszutreiben, welche im Tempel verkauften und kauften; und die Tische der Wechsler und die Stühle der Taubenverkäufer stieß er um. (Johannes 2.14-16) 16 Und er ließ nicht zu, daß jemand ein Gerät durch den Tempel trug. 17 Und er lehrte sie und sprach: Steht nicht geschrieben: «Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker»? Ihr aber habt eine Räuberhöhle daraus gemacht! (Jeremia 7.11) 18 Und die Schriftgelehrten und die Hohenpriester hörten es und suchten, wie sie ihn umbringen könnten; denn sie fürchteten ihn, weil alles Volk staunte über seine Lehre. 19 Und als es Abend geworden, ging er aus der Stadt hinaus. 20 Und da sie am Morgen vorbeikamen, sahen sie, daß der Feigenbaum von den Wurzeln an verdorrt war. 21 Und Petrus dachte daran und sprach zu ihm: Rabbi, siehe, der Feigenbaum, den du verflucht hast, ist verdorrt! 22 Und Jesus hob an und sprach zu ihnen: Habt Glauben an Gott! 23 Denn wahrlich, ich sage euch, wenn jemand zu diesem Berge spräche: Hebe dich und wirf dich ins Meer, und in seinem Herzen nicht zweifelte, sondern glaubte, daß das, was er sagt, geschieht, so wird es ihm zuteil werden. (Matthäus 17.20) (Markus 9.23) 24 Darum sage ich euch: Alles, was ihr im Gebet verlangt, glaubet, daß ihr es empfangen habt, so wird es euch zuteil werden! (Matthäus 7.7) (Johannes 14.13) (1. Johannes 1.5) (1. Johannes 5.14) 25 Und wenn ihr steht und betet, so vergebet, wenn ihr etwas wider jemand habt, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Fehler vergebe. (Matthäus 5.23) 26 Wenn ihr aber nicht vergebet, so wird auch euer Vater im Himmel eure Fehler nicht vergeben. (Matthäus 6.14-15)Die Frage nach der Vollmacht Jesu
27 Und sie kamen wiederum nach Jerusalem. Und als er im Tempel umherwandelte, traten die Hohenpriester und die Schriftgelehrten und die Ältesten zu ihm 28 und sprachen zu ihm: In welcher Vollmacht tust du das? Und wer hat dir diese Vollmacht gegeben, solches zu tun? 29 Jesus aber sprach zu ihnen: Ich will auch eine Frage an euch richten; antwortet mir, so will ich euch sagen, in welcher Vollmacht ich solches tue. 30 War die Taufe des Johannes vom Himmel oder von Menschen? Antwortet mir! 31 Und sie überlegten bei sich selbst und sprachen: Wenn wir sagen: «Vom Himmel», so wird er fragen: Warum habt ihr ihm denn nicht geglaubt? 32 Sollen wir aber sagen: «Von den Menschen?» da fürchteten sie das Volk; denn alle hielten dafür, daß Johannes wirklich ein Prophet gewesen sei. (Lukas 7.29-30) 33 Und sie antworteten Jesus und sprachen: Wir wissen es nicht! Da sprach Jesus zu ihnen: So sage ich euch auch nicht, in welcher Vollmacht ich solches tue!3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.