Lukas - Kapitel 5
Der wunderbare Fischzug. Die Berufung der ersten Jünger
1 Es begab sich aber, als das Volk sich zu ihm drängte, um das Wort Gottes zu hören, stand er am See Genezareth; 2 und er sah zwei Schiffe am Ufer liegen; die Fischer aber waren ausgestiegen und wuschen die Netze. 3 Da trat er in eines der Schiffe, das Simon gehörte, und bat ihn, ein wenig vom Lande wegzufahren; und er setzte sich und lehrte die Menge vom Schiffe aus. 4 Als er aber zu reden aufgehört hatte, sprach er zu Simon: Fahre hinaus auf die Höhe und lasset eure Netze zu einem Fang hinunter! (Johannes 21.6) 5 Und Simon antwortete und sprach: Meister, wir haben die ganze Nacht hindurch gearbeitet und nichts gefangen; aber auf dein Wort will ich das Netz auswerfen! 6 Und als sie das getan, fingen sie eine große Menge Fische; aber ihr Netz zerriß. 7 Da winkten sie den Gefährten, die im andern Schiffe waren, daß sie kämen und ihnen hülfen; und sie kamen und füllten beide Schiffe, so daß sie zu sinken begannen. 8 Als aber Simon Petrus das sah, fiel er zu den Knien Jesu und sprach: Herr, gehe von mir hinaus; denn ich bin ein sündiger Mensch! (Lukas 18.13) 9 Denn ein Schrecken kam ihn an und alle, die bei ihm waren, wegen des Fischzuges, den sie getan hatten; 10 gleicherweise auch Jakobus und Johannes, die Söhne des Zebedäus, die Simons Gehilfen waren. Und Jesus sprach zu Simon: Fürchte dich nicht; von nun an sollst du Menschen fangen! 11 Und sie brachten die Schiffe ans Land, verließen alles und folgten ihm nach.Die Heilung eines Aussätzigen
12 Und es begab sich, als er in einer der Städte war, siehe, da war ein Mann voll Aussatz. Da er aber Jesus sah, warf er sich auf sein Angesicht, bat ihn und sprach: Herr, wenn du willst, so kannst du mich reinigen! 13 Da streckte er die Hand aus, rührte ihn an und sprach: Ich will es, sei gereinigt! Und alsbald wich der Aussatz von ihm. 14 Und er befahl ihm, es niemand zu sagen, sondern gehe hin, sprach er, zeige dich dem Priester und opfere für deine Reinigung, wie Mose befohlen hat, ihnen zum Zeugnis! (3. Mose 14.2) 15 Aber die Kunde von ihm breitete sich desto mehr aus; und große Mengen kamen zusammen, um ihn zu hören und von ihren Krankheiten geheilt zu werden. 16 Er aber hielt sich zurückgezogen an einsamen Orten und betete. (Markus 1.35)Die Heilung eines Gelähmten
17 Und es begab sich an einem Tage, daß er lehrte; und es saßen Pharisäer da und Gesetzeslehrer, die aus allen Flecken von Galiläa und Judäa und von Jerusalem gekommen waren; und die Kraft des Herrn war bereit , sie zu heilen. 18 Und siehe, Männer trugen auf einem Bett einen Menschen, der gelähmt war; und sie suchten ihn hineinzubringen und vor ihn zu legen. 19 Und da sie wegen der Volksmenge keine Möglichkeit fanden, ihn hineinzubringen, stiegen sie auf das Dach und ließen ihn mit dem Bett durch die Ziegel hinunter in die Mitte vor Jesus. 20 Und als er ihren Glauben sah, sprach er zu ihm: Mensch, deine Sünden sind dir vergeben! 21 Und die Schriftgelehrten und Pharisäer fingen an, sich darüber Gedanken zu machen, und sprachen: Wer ist dieser, der solche Lästerungen ausspricht? Wer kann Sünden vergeben, als nur Gott allein? (Psalm 130.4) (Jesaja 43.25) (Lukas 7.49) 22 Da aber Jesus ihre Gedanken merkte, antwortete er und sprach zu ihnen: Was denkt ihr in euren Herzen? 23 Was ist leichter, zu sagen: Deine Sünden sind dir vergeben, oder zu sagen: Steh auf und wandle? 24 Damit ihr aber wisset, daß des Menschen Sohn Vollmacht hat, auf Erden Sünden zu vergeben, sprach er zu dem Gelähmten: Ich sage dir, steh auf, nimm dein Bett und gehe heim! (Johannes 5.36) 25 Und alsbald stand er auf vor ihren Augen, nahm das Bett, darauf er gelegen hatte, ging heim und pries Gott. 26 Da gerieten alle außer sich vor Staunen, und sie priesen Gott und wurden voll Furcht und sprachen: Wir haben heute Unglaubliches gesehen!Die Berufung des Levi
27 Darnach ging er aus und sah einen Zöllner namens Levi beim Zollhaus sitzen und sprach zu ihm: Folge mir nach! 28 Und er verließ alles, stand auf und folgte ihm nach. 29 Und Levi bereitete ihm ein großes Mahl in seinem Hause; und es saß eine große Schar von Zöllnern und andern, die es mit ihnen hielten, zu Tische. (Lukas 15.1) 30 Und die Schriftgelehrten und Pharisäer murrten wider seine Jünger und sprachen: Warum esset und trinket ihr mit den Zöllnern und Sündern? 31 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken; 32 ich bin nicht gekommen, Gerechte zu rufen, sondern Sünder zur Buße!Vom Fasten. Gleichnisse vom neuen Flicken und vom neuen Wein
33 Sie aber sprachen zu ihm: Warum fasten die Jünger des Johannes so oft und verrichten Gebete, desgleichen auch die der Pharisäer; die deinigen aber essen und trinken? 34 Und er sprach zu ihnen: Ihr könnt doch die Hochzeitsleute nicht fasten lassen, solange der Bräutigam bei ihnen ist! 35 Es werden aber Tage kommen, da der Bräutigam von ihnen genommen sein wird; dann werden sie fasten in jenen Tagen. 36 Er sagte aber auch ein Gleichnis zu ihnen: Niemand reißt ein Stück von einem neuen Kleide und setzt es auf ein altes Kleid; denn sonst zerreißt er auch das neue, und das Stück vom neuen reimt sich nicht zu dem alten. 37 Und niemand faßt neuen Wein in alte Schläuche; denn sonst wird der neue Wein die Schläuche zerreißen, und er selbst wird verschüttet, und die Schläuche kommen um; 38 sondern neuen Wein soll man in neue Schläuche fassen, so werden beide erhalten. 39 Und niemand, der alten trinkt, will neuen; denn er spricht: Der alte ist gesund!3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.