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Lukas - Kapitel 4

Die Versuchung Jesu Christi

1 Jesus aber, voll heiligen Geistes, kehrte vom Jordan zurück und wurde vom Geist in die Wüste geführt und vierzig Tage vom Teufel versucht. 2 Und er aß nichts in jenen Tagen; und als sie zu Ende waren, hungerte ihn, 3 und der Teufel sprach zu ihm: Bist du Gottes Sohn, so sage zu diesem Stein, daß er Brot werde! 4 Und Jesus antwortete ihm: Es steht geschrieben: «Der Mensch lebt nicht vom Brot allein!» 5 Da führte er ihn auf einen hohen Berg und zeigte ihm alle Reiche der Welt in einem Augenblick. 6 Und der Teufel sprach zu ihm: Dir will ich alle diese Herrschaft und ihre Herrlichkeit geben; denn sie ist mir übergeben, und ich gebe sie, wem ich will. 7 Wenn nun du vor mir anbetest, so soll alles dein sein. 8 Und Jesus antwortete und sprach zu ihm: Hebe dich weg von mir Satan! Denn es steht geschrieben: «Du sollst den Herrn, deinen Gott, anbeten und ihm allein dienen.» 9 Er aber führte ihn gen Jerusalem und stellte ihn auf die Zinne des Tempels und sprach zu ihm: Bist du Gottes Sohn, so stürze dich von hier hinab; 10 denn es steht geschrieben: «Er wird seinen Engeln deinethalben Befehl geben, dich zu behüten, 11 und sie werden dich auf den Händen tragen, damit du nicht etwa deinen Fuß an einen Stein stoßest.» 12 Und Jesus antwortete und sprach zu ihm: Es ist gesagt: «Du sollst den Herrn, deinen Gott, nicht versuchen!» 13 Und nachdem der Teufel alle Versuchung vollendet hatte, wich er von ihm eine Zeitlang. (Hebräer 4.15)

Der Beginn des Wirkens Jesu in Galiläa

14 Und Jesus kehrte in der Kraft des Geistes zurück nach Galiläa; und das Gerücht von ihm verbreitete sich durch die ganze umliegende Landschaft. 15 Und er lehrte in ihren Synagogen und wurde von allen gepriesen.

Die Verkündigung in der Synagoge von Nazareth

16 Und er kam nach Nazareth, wo er erzogen worden war, und ging nach seiner Gewohnheit am Sabbattag in die Synagoge und stand auf, um vorzulesen. 17 Und es wurde ihm das Buch des Propheten Jesaja gegeben; und als er das Buch auftat, fand er die Stelle, wo geschrieben steht: 18 «Der Geist des Herrn ist auf mir, weil er mich gesalbt hat; er hat mich gesandt, den Armen frohe Botschaft zu verkünden, zu heilen, die zerbrochenen Herzens sind, Gefangenen Befreiung zu predigen und den Blinden, daß sie wieder sehend werden, Zerschlagene in Freiheit zu setzen; (Jesaja 42.7) 19 zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.» (3. Mose 25.10) 20 Und er rollte das Buch zusammen und gab es dem Diener wieder und setzte sich, und aller Augen in der Synagoge waren auf ihn gerichtet. 21 Er aber fing an, ihnen zu sagen: Heute ist diese Schrift erfüllt vor euren Ohren! 22 Und alle gaben ihm Zeugnis und wunderten sich über die Worte der Gnade, die aus seinem Munde gingen, und sprachen: Ist dieser nicht der Sohn Josephs? (Lukas 3.23) 23 Und er sprach zu ihnen: Allerdings werdet ihr mir dieses Sprichwort sagen: Arzt, hilf dir selber! Die großen Taten, von denen wir gehört haben, daß sie zu Kapernaum geschehen, tue sie auch hier in deiner Vaterstadt! 24 Er sprach aber: Wahrlich, ich sage euch, kein Prophet ist angenehm in seiner Vaterstadt. (Johannes 4.44) 25 In Wahrheit aber sage ich euch: Es waren viele Witwen in den Tagen Elias in Israel, als der Himmel drei Jahre und sechs Monate lang verschlossen war, da eine große Hungersnot entstand im ganzen Land; (1. Könige 17.1) (1. Könige 17.9) (1. Könige 18.1) 26 und zu keiner von ihnen wurde Elia gesandt, sondern nur zu einer Witwe nach Sarepta in Zidonien. 27 Und viele Aussätzige waren in Israel zur Zeit des Propheten Elisa; aber keiner von ihnen wurde gereinigt, sondern nur Naeman, der Syrer. (2. Könige 5.14) 28 Da wurden alle voll Zorn in der Synagoge, als sie solches hörten. 29 Und sie standen auf und stießen ihn zur Stadt hinaus und führten ihn an den Rand des Berges, auf dem ihre Stadt gebaut war, um ihn hinabzustürzen. 30 Er aber ging mitten durch sie hindurch und zog davon.

Jesus treibt einen unreinen Geist aus

31 Und er kam hinab nach Kapernaum, einer Stadt des galiläischen Landes, und lehrte sie am Sabbat. (Matthäus 4.13) (Johannes 2.12) 32 Und sie waren betroffen über seine Lehre, denn er redete mit Vollmacht. (Matthäus 7.28-29) (Johannes 7.46) 33 Und in der Synagoge war ein Mensch, welcher den Geist eines unreinen Dämons hatte. Und er schrie mit lauter Stimme: 34 Ha! Was willst du mit uns, Jesus von Nazareth? Bist du gekommen, uns zu verderben? Ich weiß, wer du bist: der Heilige Gottes. 35 Und Jesus bedrohte ihn und sprach: Verstumme und fahre aus von ihm! Da warf ihn der Dämon mitten unter sie und fuhr aus von ihm und tat ihm keinen Schaden. 36 Und es kam sie alle ein Entsetzen an, und sie redeten untereinander und sprachen: Was ist das für ein Wort, daß er mit Vollmacht und Kraft den unreinen Geistern gebietet und sie ausfahren? 37 Und sein Ruf verbreitete sich in alle Orte der umliegenden Landschaft.

Die Heilung der Schwiegermutter des Petrus und anderer Kranker

38 Und er stand auf und ging aus der Synagoge in das Haus des Simon. Simons Schwiegermutter aber war von einem heftigen Fieber befallen, und sie baten ihn für sie. 39 Und er trat zu ihr und bedrohte das Fieber, und es verließ sie. Und alsbald stand sie auf und diente ihm. 40 Als aber die Sonne unterging, brachten alle, welche Kranke hatten mit mancherlei Gebrechen, sie zu ihm, und er legte einem jeden von ihnen die Hände auf und heilte sie. 41 Es fuhren auch Dämonen aus von vielen, indem sie schrieen und sprachen: Du bist der Sohn Gottes! Und er bedrohte sie und ließ sie nicht reden, weil sie wußten, daß er der Christus sei. (Matthäus 8.29) (Markus 3.11-12) 42 Als es aber Tag geworden, ging er hinaus an einen abgelegenen Ort; und die Volksmenge suchte ihn und kam bis zu ihm, und sie wollten ihn zurückhalten, damit er nicht von ihnen zöge. 43 Er aber sprach zu ihnen: Ich muß auch den andern Städten die frohe Botschaft vom Reiche Gottes verkündigen; denn dazu bin ich gesandt. 44 Und er predigte in den Synagogen von Judäa. (Matthäus 4.23)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.